Das Bootleg zur Leistungsschutzrechts-Anhörung

Am Montag fand in Berlin die nicht-öffentliche Anhörung der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht statt. Wir haben von dort gebloggt und aus dem Raum heraus die Debatte mitgeschnitten. Das Bootleg ist jetzt in drei Dateien online: Teil 1 (80 Minuten), Teil 2 (70 Minuten), Teil 3 (70 Minuten). Wie man erwarten kann, ist die Qualität jetzt nicht der Hammer, da nicht direkt am Mischpult mitgeschnitten, sondern aus dem Raum heraus. Aber wen die Debatte interessiert, wird hier alle Argumente der unterschiedlichen Interessengruppen hören können.

Wer nicht sofort hören möchte, kann auch noch auf die bessere Version warten, die wir die Tage hier verlinken. Das bearbeiten und verfeinern kostet aber etwas Zeit.

Update: Hier sind die klangtechnisch verbesserten MP3s: 1 / 2 / 3

3 Ergänzungen

  1. Eine besondere Perle ist diese Aussage von Herrn Keese in Teil2 (gekürzt/sinngemäß)
    „…man braucht für eine Änderung an einer Webseite eines Onlinemagazins eineinhalb Jahre Vorlauf weil dort hunderte, tausende von Mannstunden benötigt werden…
    …Das ist die Leistung der Verleger…“
    Und das sagt er gegenüber Vertretern des Branchenverbandes der IT-Wirtschaft.

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