Für zwei Jahre muss ein Franzose hinter Gittern, weil er mehrmals islamistische Webseiten besucht hat. Die Polizei entdeckte den Browser-Verlauf des Mannes bei einer Hausdurchsuchung, wie französische Medien berichten. Auf Computer, Handy und USB-Stick des Franzosen fanden die Ermittler Fotos und Hinrichtungsvideos des „Islamischen Staates“ (IS). Außerdem verwendete er die IS-Fahne als Hintergrundbild auf seinem Computer und „13novembrehaha“ als Password – den Tag der islamistischen Anschläge auf das Bataclan und weitere Orte in Paris mit 130 Todesopfern. Verurteilt wurde er aber für das mehrmalige Besuchen von islamistischen Websites.
Keine Hinweise auf Anschlagspläne
Vor dem Gericht im südostfranzösischen Département Ardèche beteuerte der Mann, die Websites nur aus Neugier besucht zu haben. Er hätte den Unterschied zwischen „richtigem“ und „falschem“ Islam verstehen wollen, zitiert France Bleu den Mann. Das Gericht wertete jedoch die auf seinen Geräten gefundenen Dateien und Aussagen von Verwandten als Beleg für seine Sympathie mit dem „Islamischen Staat“.
Es hätte keine Hinweise auf Anschlagspläne gegeben, sagte ein Gerichtssprecher gegenüber The Verge. Der Mann sei den Ermittlungsbehörden nicht als Islamist bekannt gewesen und hätte ausschließlich Vorstrafen für geringe Vergehen gehabt. Zusätzlich zur zweijährigen Haftstrafe muss der Franzose eine Strafe von 30.000 Euro zahlen.
13 weitere Verurteilte
Frankreich hatte nach den Anschlägen in Paris im Januar und November 2015 einen bis heute andauernden Ausnahmezustand ausgerufen und mehrere Anti-Terror-Gesetze erlassen. Darunter das hier angewandte Gesetz, das für den regelmäßigen Besuch von „terroristischen Websites“ eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis vorsieht.
Strafrechtlich nicht verfolgt wird, wer aus „gutem Glauben“, um die Öffentlichkeit zu informieren, für wissenschaftliche Zwecke oder die Beweisführung bei Prozessen solche Websites aufruft. Nutzer können allerdings nicht herausfinden, welche Websites als problematisch gelten, da es keine Listen gibt. Juristen und Bürgerrechtler kritisieren das im Juni verabschiedete Gesetz und haben es vor das Verfassungsgericht gebracht. Dieses soll in den nächsten drei Monaten über die Verfassungsmäßigkeit urteilen, wie Reuters berichtet.
Es ist nicht das erste Mal, dass Gerichte das neue Gesetz anwenden. Mindestens 13 weitere Menschen wurden bis Mitte Oktober verurteilt, heißt es in französischen Medien. Darunter ein 28-jähriger Mann aus Marseille, der in einer Bibliothek „dschihadistische“ Websites aufgerufen haben soll. In einem anderen Verfahren war ein 18-Jähriger zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er sein WLAN-Netzwerk „Daesh 21“ genannt hat.
Netzsperren auf EU-Ebene geplant
Auch europäische Institutionen wollen verstärkt gegen „terroristische“ Websites vorgehen. Mitte November einigten sich Rat, Kommission und Parlament auf die sogenannte Anti-Terrorismus-Richtlinie. Sie sieht unter anderem Netzsperren vor, also den Zugang zu Websites mit „terroristischem“ Inhalt von Mitgliedstaaten blockieren zu lassen. Amnesty International, Human Rights Watch und weitere Menschenrechtsorganisationen warnen in einem Aufruf davor, öffentlichen Protest zu kriminalisieren und das Recht auf Meinungsäußerung einzuschränken.
Derweil setzt die französische Regierung ihren Kurs zur Zensur des Netzes fort. Sie will das Betreiben von „irreführenden“ Anti-Abtreibungs-Websites ebenfalls mit Haft- und Geldstrafen ahnden. Websites, die Frauen „psychologisch und moralisch“ unter Druck setzen, sollen verboten werden. Konservative und die katholische Kirche bezeichnen das Vorhaben als Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das Gesetz wird nächste Woche im Senat besprochen, wo es im Frühjahr bereits einmal blockiert wurde.
