Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, hat die Praxis der Stillen SMS in Berlin scharf kritisiert. Bei der Stillen SMS wird eine besondere Form der SMS versandt, die nicht auf den Bildschirmen sichtbar ist und auch keine Benachrichtigungstöne auslöst. Durch den Empfang fallen Verbindungsdaten an. Auf Grundlage dieser Daten können unter anderem Bewegungsprofile erstellt werden, wenn die Stillen SMS in gewissen zeitlichen Abständen geschickt werden.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte den Einsatz dieser SMS-Ortungsimpulse stichprobenartig anhand von Ermittlungsakten überprüft (Prüfbericht). Dabei stellte sie folgende Mängel fest:
- In über 80 Prozent der geprüften Fälle war der Einsatz von Stillen SMS aus den Akten
selbst nicht erkennbar. - In etwa jedem dritten geprüften Fall war die Erforderlichkeit des Einsatzes von Stillen
SMS nicht ersichtlich. - Die Staatsanwaltschaft beantragte regelmäßig gerichtliche Beschlüsse für die
Durchführung von TKÜ-Maßnahmen oder die Abfrage von Verkehrsdaten, die sie
anschließend zum Einsatz von Stillen SMS verwendete, ohne in diesen Anträgen auf den
geplanten Einsatz einzugehen oder zumindest allgemein die Zulässigkeit und die
Erforderlichkeit der Maßnahmen zu begründen oder in sonstiger Weise zu
dokumentieren. - In der überwiegenden Anzahl der geprüften Fälle wurden entgegen den gesetzlichen
Vorgaben die Betroffenen nicht benachrichtigt bzw. Gründe für nicht erfolgte
Benachrichtigungen nicht aktenkundig gemacht.
Den Strafverfolgungsbehörden empfiehlt die Datenschutzbeauftragte nun mittels Dienstanweisung, Belehrungen und Einführung bestimmter Verfahrensschritte bei der Fallbearbeitung zukünftig eine Dokumentation des Einsatzes von Stillen SMS sowie die Erfüllung von Benachrichtigungs- und Löschungspflichten sicherzustellen.
Vom Abgeordnetenhaus wünscht sich die Datenschützerin „die Schaffung einer normenklaren, bereichsspezifischen, bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage für den Einsatz von Stillen SMS in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“. Sie verwies in der Pressemitteilung auf die herrschende wissenschaftliche Meinung, die derzeit den Einsatz von Stillen SMS mangels einer Rechtsnorm, die hierauf konkret Bezug nähme, für unzulässig halte:
Der Einsatz von Stillen SMS in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist ein tiefer Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, weil er ohne Kenntnis der Betroffenen erfolgt und die Erstellung präziser Bewegungsprofile ermöglicht. Es bedarf daher hierfür klar definierter gesetzlicher Grenzen sowie einer sorgfältigen und nachprüfbaren Durchführung der Maßnahmen.
Der gesamte 21-seitige Bericht zur Stillen SMS kann auf den Seiten der Datenschutzbeauftragten heruntergeladen werden. Im Jahr 2015 wurden in Berlin 137.905 Stille SMS verschickt.
