5 vor 12 (+1), Wochenendedition

Auch wenn es sicher noch zu früh ist, um die Korken knallen zu lassen: Der Widerstand gegen den JMStV wird auch unter den politischen Entscheidern immer lauter. Auf ihrem Bundesparteitag in Köln hat sich die FDP nicht nur gegen Nacktscanner, ELENA und Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen,* es wurde auch ein Antrag angenommen, der das Potential hat, den JMStV in der derzeit diskutieren Neufassung zu stoppen.

Nun sind freilich die FDP-Fraktionen in der (derzeit) 8 Landesparlamenten gefragt, in denen die FDP Regierungsverantwortung trägt. Schaun mer mal:

# Antrag: FDP-Bundesparteitag soll JMStV kippen (Jimmy Schulz)
# Kinderpornografie: Regierung stellt Weichen für Löschgesetz (Neue OZ)
# Schutzalter: Vatikan erlaubt Sex mit Kindern ab zwölf Jahren (Welt)
# Vuitton-Taschen haben höheren Status als Missbrauchsopfer (Joe McNamee)
# Youtube-Kanal mit (Spiele-)Komplettlösungen gelöscht (Golem)

*Ja, die dpa-Meldung ist eher lausig.

PS: In fünf Minuten beginnt der WPPD. Aber das ist ein anderes Thema ,)

17 Ergänzungen

  1. Der Artikel über den Vatikan hat hier ,wie ich finde, nichts verloren. Zum einem enspricht der nicht ganz dem Niveau, wie es hier üblich ist (sinnloses Bashing) und zum anderen ist er hier thematisch fehl am Platz! Oder wollt ihr jetzt auch wie die Politik böse Dinge auf eine Randgruppe schieben ?

    Ansonsten , schön das die Politiker noch dazu lernen können oder muss man da Wahlkampfgetöse schreien? Ach die Korken knallen lassen halt ich für zu früh ,aber anstoßen kann man ja drauf ;)

    Gruß und schönes We noch

  2. @Mark: Dass in einer Diskussion über das Schutzalter bei Kindesmissbrauch einmal mehr ausgerechnet der Vatikan negativ auffällt, finde ich leider bezeichnend. Die Diskussion über die international unterschiedlichen Schutzalter ist für die Debatte über Websperren aber durchaus relevant. Ich fand schlicht und ergreifend die Information interessant genug, um sie zu teilen.

    Sinnloses Bashing wäre es gewesen, wenn ich parallel noch die Tipps und Tricks auf http://www.kirchenaustritt.de/ verlinkt hätte. Das war mir aber tatsächlich zu platt.

  3. das mit dem Löschgesetz klingt doch ganz gut

    ich bin mir zwar nicht sicher ob es wirklich nötig ist und ob das nicht auch so schon gehen würde

    aber wenn das der weg ist das zugerschg ohne gesichtsverlust los zu werden solls mir recht sein

  4. Ist euch bewusst, dass das Alter gerade in Deutschland von 16 auf 14 gesenkt wurde? Ich sage das nur um zu verdeutlichen, dass es in Deutschland eher fällt als steigt.

    Zu dem Löschgesetz.. ich denke das könnte man auch alles mit einer einfachen Dienstanweisung an das BKA machen, da diese Statistik ja jetzt schon geführt werden soll. Neben dem populistischem Nutzen des Gesetzes ist vorallen der Satz „Gleichzeitig tritt das Zugangserschwerungsgesetz außer Kraft“ die zentrale Aussage. Insofern sehe ich das positiv :)

    Frage an die Juristen..
    Gibt es einen Unterschied zwischen „ausser Kraft setzen“ und „aufheben“?

  5. @KinNeko:

    Ist euch bewusst, dass das Alter gerade in Deutschland von 16 auf 14 gesenkt wurde?

    Wie kommst du darauf? Ich bin mir ziemlich sicher, dass das allgemeine(!) Schutzalter (Definition „Kind“) schon Anfang der 90er bei 14 Jahren lag. Auf der ersten Blick seit 1976.

    Ausnahme war bis 1994 das Schutzalter für Homosexuelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Homosexualit%C3%A4t_in_Deutschland#Deutsche_Demokratische_Republik

    2008 gab es zwar Änderungen, das Schutzalter wurde bei der Umsetzung des „EUBekSexAusbKindUG vom 31.10.2008“ aber nicht herabgesetzt (und auch nicht herauf, wie gefordert).

    vgl. http://www.buzer.de/gesetz/8432/index.htm

  6. @Jörg-Olaf: Das Kinder schützenswert sind, ist auch dem Vatikan klar , aber das es dort keine richtige Regierung und nur 932 Einwohner gibt (davon sehr wenig Kinder) ist auch bezeichnend. Man kann den Vatikan ja gut oder schlecht finden, aber bei max. 10Kinder sollte man sich mal fragen, ob man deswegen so einen Hype drum machen sollte ;)

    @User: keineswegs. Ich meinte damit eher die Priester. Unter denen es leider auch extrem kranke Menschen gibt , deswegen aber immer von Priestern im allgemeinen zu reden, ist unfair. Vielleicht kann sich hier ja der ein oder andere noch daran erinnern, wie die Netzgemeinde auf den Vorwurf, dass alle Gegner der Sperren Pädos sind, reagiert hat ;)

    Ach es liegt mir fern, die letzten Skandale der
    Kirche um Kinder relativieren zu wollen!

  7. Die FDP als Umfallerpartei wird uns noch ne nette Breitseite verpassen. Warte mal ab. Alles, was diese Partei derzeit ( vor der NRW Wahl ) ablehnt, wird sie noch herumdrehen. Getreu dem Motto: Sorry, shit happens. Denen glaube ich kein Wort.

    In Sachen Löschgesetz: Erst wird darüber ein graues Tuch gelegt. Etwas Ruhe kehrt ein.

    Dann werden entweder PolGew. oder Hr. Zierke über die Presse mitteilen, dass dringender Handlungsbedarf herrscht, dieses Gesetz schnellstmöglich nachzubessern. Vermehrt wurde Zugriff auf KiPo Seiten aus Deutschland festgestellt ( im Millionenmaße ).

    Es müsse sofort eine Zugangskontrolle über den elektronischen Perso ausgearbeitet werden, damit JEDER User kontrolliert und überwacht werden kann. Nur so sei alles in bester Ordnung. So oder ähnlich. Naja.

    Zudem muss ja noch das Versammlungsrecht modifiziert werden ( angepasst auf den Nicht-Linientreuen-Bürger ).

    In Sachen Ubisoft und Games Löschung: Schon diese Aktion zeigt, was wir in Zukunft von Youtube haben. Auch bei Twitter und Co. wirds dasselbe sein. Wer sich nicht ans Urheberrecht hält, der darf gehen. Oder wird gelöscht. Die Macht der Konzerne inkl. deren Anwälte und politischen Handlanger, die ja von deren Spenden gut leben können, scheint grenzenlos.

    Erzkonservative Moralapostel die uns mit erzieherischen Bevormundungsaktionen den neuen Weg weisen.

    Die Frage bleibt, was man im Netz noch schreiben darf, ohne vorher einen Medienanwalt konsultiert zu haben. Es muss endlich bei allen Usern ankommen, dass hier eine Politik der Zensur durchgeführt wird. Wenn ich mir auf den Webseiten die Kommentare ansehe, glaube ich manchmal, das sich viele diesem Wahnsinn nicht bewusst sind.

    In Sachen Vatikan: kein Kommentar ( nur kopfschüttel ).

  8. @david (#3)

    aber wenn das der weg ist das zugerschg ohne gesichtsverlust los zu werden solls mir recht sein

    Die s.g. Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) ist im wesentlichen aus zwei Gründen problematisch:

    1.) Von der Legislative , also dem Bundestag, wurde ein Gesetz beschlossen, das von der Exekutiven, also der Bundesregierung, per Erlass ausgesetzt wird. Das ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten problematisch – die Gewaltenteilung wird damit tangiert. Die Regierung schaltet somit das Parlament aus.

    2.) IANAL, aber AFAIK können Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze von Betroffenen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des fraglichen Gesetzes beim Verfassungsgericht eingereicht werden. (Das sagt zumindest die dt. Wikipedia) Es kann aber keine Betroffenen geben weil das Gesetz nicht angewendet wird. Nach einem Jahre, wenn das Gesetz angewendet wird, ist aber die Frist abgelaufen, in der man Verfassungsbeschwerde einlegen kann.

    De facto hat man damit die Möglichkeit, gegen das Gesetze Verfassungsbeschwerde einzureichen, effektiv abgeschafft.

  9. Ich bin mir relativ sicher, dass früher Sex zwischen 16 und 15jährigen strafbar war. Zumindest habe ich damals damit Leute aus meiner Klasse aufgezogen. Ich dachte ja eigentlich das hätte am Begriff „Kind“ gelegen, aber da lag ich wohl falsch. Ist so wie du es sagst Olaf.

  10. @ KinNeko
    Das müsste aber sehr viel früher gewesen sein… Allerdings gibt und gab es über das Schutzalter auch viele Mißverständnisse.. zumal es selbst ab 14 doch strafbar ist wenn bestimmte Umstände hinzukommen…
    Nur oftmals wird dann behaupet es wäre grundsätzlich erst ab 16 .. dem ist allerdings nicht so.. Strafbar eben nur dann wenn bestimmte Dinge wie z.B. Ausnutzung einer Zwangslage , Beziehungen zwischen Lehrer/Schüler und teilweise auch Ausnutzung von fehlender sexuellen Selbstbestimmung eine Verurteilung möglich machen…

  11. @ Jörg-Olaf Schäfers
    Wobei die Diskussion um das „richtige“ Schutzalter alles andere als wirklich einfach ist …
    Ist das Alter zu niedrig, macht man es Tätern in bestimmten Fällen zu einfach.. ist es zu hoch, so werden dann gewollte sexuelle Kontate von Jugendlichen (ggf. auch mit etwas älteren Partner) kriminalisiert.. sowas wie in den USA will ich hier auch nicht haben.. dort sitzen einige im Knast nur weil ihre Freundin etwas zu jung war.. ohne das es ein Opfer gab.

    Hm.. 12 Jahre.. ok … etwas jung denke ich schon.. aber ob es wirklich das Problem im Vatikan ist ?! Zumal es nicht soo viele Kinder im Vatikan gibt… Denke auch dass man die Kinder am besten schützen kann indem die Eltern offen und auch kritisch mit dem Thema Sex umgehen.. aber genau das ist im Vatikan nicht erwünscht.. (vernünftig) aufgeklärte Kinder

  12. @Gregor: Netzpolitik dürfte für die FDP im NRW-Wahlkampf keine Rolle spielen. Bei wem will man da auch punkten? Bei den potentiellen Jungwählern, denen Pinkwarts Hochschul- und Bildungspolitik die Zukunft versaut hat?

  13. @ Jörg-Olaf Schäfers

    Die Umsetzung der EU Richtlinie betraf auch nicht das Schutzalter im Allgemeinen… Selbst wenn dieser erste Vorschlag so umgesetzt wäre..

    Trotzdem wurde das Schutzalter bei bestimmten Dingen angehoben… Vor einiger Zeit war es noch legal als 40 jähriger einer 16 Jährigen für Sex Geld zu geben.. das ist jetzt vorbei.. ebenso ist das Ausnutzen eines Zwangslage bei Sex jetzt bei Personen unter 18 Jahren komplett verboten.. vorher betraf es nur Täter über 18 die die Zwangslage eines Opfers unter 16 ausgenutzt haben… jetzt ist auch das alter des Täters egal

  14. @KinNeko solche „gesellschaftlich höchst normalen Vorkommnisse“ wurden glaub ich auch in der letzten Diskussion um die schutzalter geführt. Ich glaub aber, das Beispiel, das dort fiel, war eben ein 16-Jähriger, der mit einem 14-Jährigen (oder wars 15 und 13?) verkehrt, was unter Jugendlichen heutzutage (und auch schon in meiner Jugendzeit *hust*) keineswegs ungewöhnlich ist.
    Deshalb lag auch ein Augenmerk darauf, auf keinen Fall jugendliche, beidseitig einvernehmlliche Liebschaften zu kriminalisieren (was in manchen Fällen recht einfach gewesen wäre, wenn ein Elternteil eines der beiden Jugendlichen mit der Beziehung nicht einverstanden ist)

    Auch über „Zwangslage“ und „erbrachte Leistungen zur Beschaffung von Sexualkontakt“ wurde da recht breit diskutiert (z.B. ob ein Jugendlicher, der einen anderen ins Kino und/oder zum Essen eingelden hat und danach mit seinem Freund oder seiner Freundin im Bett landet von einer strengen Auslegung betroffen sein könnte ;) )

    p.S: doofe deutsche Sprache, die nur einen neutralen Genus im Bezug auf Personen kennt. Die Sätze klingen so… unelegant.

  15. @ DenkMal

    Allerdings ging es hierbei nicht um das absulute Schutzalter. Hierbei muss man unbedingt unterscheiden.
    Unter dem absuluten Schutzalter ist jeder sexuelle Kontakt verboten, selbst dann wenn das „Opfer“ einwilligt und darum bittet.
    Das andere ist das relative Schutzalter.. und vor 2 JAhren ging es hauptsächlich darum welche Bedingungen für die strafbarkeit erfüllt sein müssen.

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