Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat heute die Terrorismusrichtlinie abgesegnet. Teil des Gesetzespakets sind die von der deutschen EU-Abgeordneten und zuständigen Berichterstatterin Monika Hohlmeier (CSU) als „Kompromissvorschlag“ eingebrachten Netzsperren, mit denen der Zugang zu terroristischer Propaganda im Internet erschwert werden soll.
Nach den Anschlägen in Paris im November des Vorjahres hatte die EU-Kommission die Richtlinie im Hau-Ruck-Verfahren auf den Weg gebracht und dabei auf sonst übliche Notwendigkeiten wie eine Folgenabschätzung verzichtet. Um den Prozess weiter zu beschleunigen, befasste sich auf Seiten des EU-Parlaments lediglich der Innenausschuss („Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres“, LIBE) mit der Materie – auch das ist ungewöhnlich.
Löschen oder Blockieren
Vor wenigen Wochen legte Monika Hohlmeier nach und konnte im letzten Moment besagte Netzsperren im Gesetzestext unterbringen. Terror-Propaganda soll demnach aus dem Netz entfernt werden, entweder durch staatliche Anordnungen oder mittels „Selbstregulation“ durch Provider und Plattformbetreiber. Sollte eine Entfernung nicht möglich sein, steht es den Mitgliedstaaten frei, den Zugang zu den Inhalten zu blockieren. Der entsprechende Abschnitt findet sich im Artikel 14a:
Measures against illegal terrorist content on the internet
1. Member States shall take the necessary measures to ensure the prompt removal of illegal content publicly inciting to commit a terrorist offence, as referred to in Article 5, hosted in their territory and to endeavour to obtain the removal of such content hosted outside of their territory. When that is not feasible Member States may take the necessary measures to block the access to such content.
2. These measures must be set by transparent procedures and provide adequate safeguards, in particular to ensure that the restriction is limited to what is necessary and proportionate and that users are informed of the reason for the restriction. Measures on removal and blocking shall be subject to judicial review.
Mit der nun beschlossenen Fassung macht sich also das EU-Parlament in die intransparenten Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Ministerrat auf; das Parlamentsplenum kann dann einzig über den dabei herausgekommenen Kompromiss abstimmen, der sich schon im Vorfeld der Position der Kommission angenähert hatte.
Alexander Sander, Hauptgeschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, kommentierte den Ausgang der Abstimmung:
Wer in blindem Aktionismus Freiheiten opfert, spielt den Terroristen in die Hände. Es ist schlicht verantwortungslos, massive Grundrechtseingriffe im Namen der Terrorbekämpfung durchzuwinken, ohne dass es irgendeinen Nachweis für die Wirksamkeit der Maßnahmen gibt. Statt Europa mit immer neuen Sicherheitsplacebos in einen Kontinent der Überwachung zu verwandeln, brauchen wir endlich evidenzbasierte Strategien gegen Gewalt und Extremismus.
Geschwindigkeit vor Qualität
Joe McNamee, geschäftsführender Direktor der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi), kritisierte die Geschwindigkeit, mit der die Richtlinie durchgeboxt wird, anstatt auf Qualität zu achten. „Die Rechnung dahinter scheint zu sein, dass es besser wäre, wenn die EU als „etwas“ tuend wahrgenommen würde, anstatt sich die Zeit zu nehmen, sinnvolle Gesetze zu schaffen, die auch tatsächlich den vorliegenden Anforderungen entsprechen“, so McNamee. In einer Erklärung hieß es:
Unsere Freiheit und unsere Sicherheit werden durch unklare Vorschriften zu Schlüsselelementen wie Netzsperren und Verschlüsselung bedroht. Der Text beinhaltet zudem nicht näher definierte Begriffe wie „Radikalisierung“ oder die „Glorifizierung von Terrorismus“, welche dadurch Rechtsunsicherheit erzeugen und frei für weiteren Missbrauch verwendet werden können. Politischer Druck hatte dabei vorab dazu geführt, dass es „ausnahmsweise“ keine Folgenabschätzung für die im Vorschlag enthaltenen weitreichenden Maßnahmen gab. Diese politische Zweckdienlichkeit riskiert somit die Aushöhlung der Grundrechte, auf denen die Europäische Union aufbaut.
Cornelia Ernst, netzpolitische Sprecherin der Linken und Mitglied im Innenausschuss, beklagte unter anderem die mangelnden „trennscharfen Definitionen“ der Begriffe „Terrorismus“ und „radikalisierte Personen“. Die vagen Formulierungen könnten auf jedwedes regierungskritische Verhalten innerhalb und außerhalb der EU umgedeutet werden, „seien es kritische Proteste der Zivilgesellschaft, die Occupy Bewegung, Umstürze von Diktaturen oder schlicht die „radikale Linke“ (radical left)“, erklärte Ernst. Das widerspreche der EU-Grundrechtecharta, dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. In einer Stellungnahme führte sie aus:
Mit der Richtlinie möchte die EU auf die potentielle Bedrohung durch terroristische Kämpfer aus Drittstaaten und auch innerhalb der EU vorgehen. So weit, so gut. Doch die letztliche Umsetzung dieses hehren Ziels entbehrt einmal mehr jedweder Rücksichtnahme auf die Rechtmäßigkeit und die Grundrechte der Einzelnen. Anstatt erst einmal zu evaluieren, welche Instrumente wir denn bereits zur Hand und welchen Nutzen diese bisher gebracht haben, möchten die EU-Kommission und die Berichterstatterin des Textes ein zusätzliches und besonders weitmaschiges Schleppnetz für persönliche Daten auswerfen. Aus „Zeitgründen“ wurde sogar auf eine Folgenabschätzung verzichtet – es musste eben ganz schnell gehen. Dieser Ansatz wird jedoch nur zu noch mehr Beifang personenbezogener Daten führen und die eigentliche Terrorismus-Bekämpfung keineswegs effizienter machen.
[Update, 5. Juli 2016]
„Terrorismus“ nicht klar definiert
Bei einer Pressekonferenz am Folgetag der Abstimmung sah Monika Hohlmeier das Gleichgewicht gewahrt zwischen „Meinungsfreiheit, Freiheit, sich zu bewegen, Freiheit zu Reisen und Ähnlichem“ auf der einen und „Sicherheitsmaßnahmen“ wie eben die der Netzsperren auf der anderen Seite. Die Abgeordnete pochte darauf, dass der Kompromiss die Grundrechte ausreichend schütze: „Sie können immer ganz normal ihre politische Meinung äußern, die ist ausdrücklich nicht tangiert, und wir haben sie sogar ausdrücklich nochmal im Rahmen eines Artikels festgehalten im Rahmen der sogenannten Grundrechte, dass die Grundrechte unterschiedlicher Art entsprechend zu beachten sind.“
Freilich fehlt in der geplanten Richtlinie eine lupenreine Definition von „Terrorismus“, sodass im Zweifel schon mal zuviel gelöscht beziehungsweise blockiert werden könnte – ein Verstoß gegen die Grundrechte. Wie Cornelia Ernst befürchtet die Fraktion der Grünen/EFA, dass dadurch Hintertüren geöffnet werden, um unliebsame Aktivisten ruhigzustellen. „Die jetzt verabschiedete Definition folgt dem Vorschlag der Europäischen Kommission und bezieht ausdrücklich Handlungen ein, die einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Eine so weite Definition ist unverhältnismäßig und kann Aktionen von Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace unter Terrorismus-Verdacht stellen“, sagte der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht.
Netzsperren halte er „für nicht effektiv“, erklärte Albrecht gegenüber netzpolitik.org. Stattdessen stehe für ihn eine rechtsstaatliche und schnelle internationale Zusammenarbeit bei der effektiven Beseitigung von rechtswidrigen Internetinhalten im Vordergrund. „Dass dies möglich ist, zeigt sich im Bereich der Betrugsstraftaten (z.B. Fishing von Bankdaten), wo mittlerweile in Minutenschnelle wirksam an einer Löschung zusammengearbeitet wird. Diesen Weg müssen wir weiter beschreiten und uns nicht durch vermeintliches Ausblenden von Inhalten für die Normalbevölkerung in Sicherheit wiegen“, so Albrecht.
S&D will Verhandlungen „besonders kritisch begleiten“
Offenbar nur mit Bauchschmerzen schlossen sich die sozialdemokratischen Abgeordneten (S&D) dem Kompromiss an, und selbst dann nicht alle. Der österreichische Vertreter im Ausschuss, Josef Weidenholzer, antwortete auf unsere Frage, wie er abgestimmt habe, lapidar damit, den „Bericht nicht unterstützt“ zu haben. Netzsperren seien weder effektiv noch sinnvoll, lieber sei ihm ein rechtsstaatliches Vorgehen: „Gibt es eine richterliche Anordnung, muss die Seite gelöscht werden.“
Laut seiner S&D‑Fraktionskollegin Birgit Sippel aus Deutschland sei es aufgrund des Widerstandes aus der konservativen Ecke nicht machbar gewesen, die entsprechende Formulierung herauszunehmen, auch wenn man sich dafür eingesetzt hätte. Als Erfolg sei zu werten, dass in der Richtlinie keine Verpflichtung zu Netzsperren mehr enthalten ist, sondern nur mehr die Möglichkeit dazu. Zudem enthalte der (oben angeführte) zweite Absatz Schutzbestimmungen, etwa die justizielle Aufsicht und die rechtliche Verpflichtung zur Verhältnismäßigkeit. Sippel fügte hinzu:
Die Wahrung von europäischen Grundrechten war und ist mir stets ein besonderes Anliegen. Vor dem Hintergrund der Debatte zu Netzsperren aber auch zu anderen strittigen Punkten wie der Kriminalisierung von Reisebewegungen halte ich es deshalb für höchst problematisch, dass die Kommission keine Folgenabschätzung („Impact assessment“) vorgenommen hat, bevor sie den Vorschlag für diese Richtlinie vorgelegt hat. Vor diesem Hintergrund werden wir die nun folgenden Verhandlungen mit Rat und Kommission besonders kritisch begleiten.
Bleibt zu hoffen, dass es sich nicht bloß um Lippenbekenntnisse handelt und die Vermutung von Joe McNamee, die EU betreibe eher Aktionismus im Schnelldurchlauf denn sinnvolle Gesetzgebung, sich als nicht richtig herausstellt. Jedoch spricht vieles für diese Sicht, auch der Verweis von Hohlmeier auf die „sehr großen Mehrheiten“, mit denen die Kompromisse angenommen wurden. Nun soll alles schnell gehen, betonte Hohlmeier, aufhalten soll bitteschön niemand:
Und der Auftrag, mit dem Rat möglichst rasch in eine Verhandlung zu gehen, fand eine überwältigende Mehrheit, im Ausschuss ist das wirklich mit großer und breiter Mehrheit verabschiedet worden. Das heißt, die federführenden Fraktionen, aus EVP, aus S&D, aus ALDE sind einfach des Willens, dass sie gemeinschaftlich zeigen und ein Signal nach draußen geben.
