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USA: Freiwillige Handlungsempfehlungen im Umgang mit Drohnen

In den USA hat die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) auf Anweisung von US-Präsident Barack Obama im Rahmen eines Multi-Stakeholder-Prozesses freiwillige Handlungsempfehlungen im Umgang mit Drohnen erarbeitet (PDF). Die Kurz-Zusammenfassung liest sich wie eine Anleitung zum Thema Datenhöflichkeit. Die große Frage bleibt: Was macht eine Gesellschaft, wenn sich nicht alle an solche Selbstverständlichkeiten halten?…

  • Markus Beckedahl
Eine fliegende Drohne
Die Drohnen sollen die Arbeit der Polizei erleichtern

In den USA hat die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) auf Anweisung von US-Präsident Barack Obama im Rahmen eines Multi-Stakeholder-Prozesses freiwillige Handlungsempfehlungen im Umgang mit Drohnen erarbeitet (PDF).

Die Kurz-Zusammenfassung liest sich wie eine Anleitung zum Thema Datenhöflichkeit.

Die große Frage bleibt: Was macht eine Gesellschaft, wenn sich nicht alle an solche Selbstverständlichkeiten halten?

  1. If you can, tell other people you’ll be taking pictures or video of them before you do.
  2. If you think someone has a reasonable expectation of privacy, don’t violate that privacy by taking pictures, video, or otherwise gathering sensitive data, unless you’ve got a very good reason.
  3. Don’t fly over other people’s private property without permission if you can easily avoid doing so.
  4. Don’t gather personal data for no reason, and don’t keep it for longer than you think you have to.
  5. If you keep sensitive data about other people, secure it against loss or theft.
  6. If someone asks you to delete personal data about him or her that you’ve gathered, do so, unless you’ve got a good reason not to.
  7. If anyone raises privacy, security, or safety concerns with you, try and listen to what they have to say, as long as they’re polite and reasonable about it.
  8. Don’t harass people with your drone.

Hier ist der Blogpost zum Prozess: Finding Common Ground on UAS.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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4 Kommentare zu „USA: Freiwillige Handlungsempfehlungen im Umgang mit Drohnen“


  1. Anonymous

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    Hört sich doch sinvoll an! Schade das man immer das Stichwort „Drohne“ verwenden muss und nicht Multicopter oder Quadrocopter sagen kann.


    1. SUSI

      ,

      Hm, ist das EADS Slogang – New Music Style?
      MFG SUSI


    2. Weil „Drohne“ schlicht allgemeiner ist. Das kann technisch auch anders umgesetzt sein als nur als Multicopter.


    3. Manche Menschen denken bei „Drohne“ an eine männliche Biene, andere nicht.
      Die meinen einfach es geht um unbemannte (Luft-)fahrzeuge.
      Ich befolge jedenfalls die o.g. Punkte 1–8 und hatte noch nie Schwierigketen.
      Im Gegenteil, die meisten Zuschauer sind fasziniert und neugierig. Sogar wenn ich auf ihre Frage „was ist das?“ mit „eine Drohne“ antworte.

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