Drei BND-Mitarbeiter müssen wegen Selektoren-Affäre ihren Posten wechseln – Probleme bestehen weiter

BND-Abteilungsleiter Hartmut Pauland bei seiner Aussage. Zeichung: Stella Schiffczyk.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet nach der gestrigen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, dass drei BND-Mitarbeiter ihre aktuellen Posten im Zuge der Selektoren-Affäre verlassen müssen. In der Sitzung wurde scharf kritisiert, dass der BND mit eigenen Selektoren an seinem eigentlichen Auftrag vorbei Ziele in Europa und NATO-Staaten ausspionierte – darunter auch der französische Außenminister.

Laut SZ-Informationen soll Hartmut Pauland, Leiter der Abteilung für Technische Aufklärung, einer derjenigen sein, die ihren Hut nehmen müssen. Pauland ist seit Dezember 2014 auch Beauftragter des BND-Präsidenten für die Strategische Initiative Technik. Pauland behauptete in seiner Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss, dass er erst am 13. März 2015 von der Selektorenproblematik erfahren habe, auch wenn im BND spätestens seit 2013 eine Auseinandersetzung mit unzulässig gesteuerten Selektoren erfolgte.

Zwei weitere BNDler, die ihre aktuelle Stellung verlassen müssen, sollen laut dpa-Informationen lediglich ihr Aufgabengebiet innerhalb des BND wechseln, Pauland hingegen soll in die Bundeswehr zurückkehren. Personelle Veränderung kann bei einem derartigen Ausmaß an organisatorischen Misständen im BND das Problem nicht lösen, sondern bleibt ein politisches Signal. Neben den personellen strebt das Parlamentarische Kontrollgremium auch die Änderung von Dienstvorschriften im BND, eine bessere Aufsicht und eine intensivere parlamentarische Kontrolle an.

Die Mitarbeiter des Parlamentarischen Kontrollgremiums konnten in den letzten Wochen 3300 Ziele, die in den BND-Selektoren enthalten waren, im Bundeskanzleramt einsehen. Das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn auch wenn es zu einem Ziel mehrere Selektoren in Form von Mail-Adressen, Telefonnummern etc. geben kann, ist die Gesamtzahl der Ziele ungleich höher. Auch wenn wohl niemand genau weiß, wie viele Selektoren der BND in eigener Sache gesteuert hat, die Zahl beläuft sich auf mehrere Millionen.

Nicht nur das Parlamentarische Kontrollgremium muss diese Liste einsehen dürfen. Auch der NSA-Untersuchungsausschuss benötigt die Informationen über die Aufklärungsziele des BND. Momentan wird jedoch kolportiert, die BND-eigenen Selektoren gehörten nicht zum Untersuchungsgegenstand. Spätestens jedoch, wenn der BND Selektoren der NSA in seine eigenen Listen übernimmt, – das hatte ein Zeuge im Ausschuss bestätigt – befinden wir uns im Zentrum ebenjenes Untersuchungsauftrages.

9 Ergänzungen

  1. naja, aber sie werden auf jeden Fall immer sagen können
    „Wir haben doch sogar 3 Leute entlassen! Was sollen wir denn noch alles machen, wir kümmern uns doch und verstehen die Sorgen der Bevölkerung!“

    1. Nürnberger Prozesse 2.0 diesmal aber mit Guilotine. Ist das zuviel verlangt? Schade. Kein Frohes Weihnachten 2015.

    2. Köstlich! Dein Satz ist einfach klasse. Ich lache gerade die ganze Zeit. Aber du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. „Was sollen wir denn noch alles machen“ Echt gut. Was sind das bloß alles für verlogene Marionetten.

    3. Niemand wurde entlassen, das sind Versetzungen. Die muessen nichtmal mit Nachteilen fuer die Betroffenen verbunden sein.

  2. Die Glaubwürdigkeit, die Geheimdienst-Kontrolle betreffend,
    — des PKGR, der G10-Kommission und des 1. Untersuchungsausschusses —
    STEHT UND FÄLLT mit dem Whistleblowerschutz für Verfassungsverteidiger.
    [ „Geheim“(!)Dienste wird man immer nur von innen durchschauen können].
    => Da Edward Snowden noch keinen Zeugenschutz angeboten bekam,
    ist diese Glaubwürdigkeit also bis heute:
    gefallen!
    Ich kann das hier frei und öffentlich schreiben, das EU-Parlament hat den Whistleblowerschutz angefordert, … irgendwie hoffe ich immer noch, dass der Geschichts-Unterricht (Geschwister Scholl vs. GESTAPO) und das Miterleben der deutschen Gegenwart (Gorbatschov’s Glasnost vs. STASI) irgendwann in unseren SPD- und CDU/CSU-Parlamentariern das Licht anmacht, damit wir diesen Whistleblower-Schutz endlich bekommen!
    Aber die Sache mit dem Gewinn der Wahrheit über die Macht scheint ja entsetzlich schwierig und langwierig zu sein !

  3. … also, das ist dann immer so, dass die irgendwelche Appartschiks den Hut nehmen müssen. Aber was ist mit den Schäden die durch diese „Fehler“ entstanden sind. Wenn ein 12 jähriger illegal Musik runterlädt bekommt er eine Abmahnung – also eine Ausgleichszahlung für den Schaden den er angestellt hat (also seine Eltern). Viel sinnvoller wäre doch, die Übergriffe in geldwerten Schadenssummen darzustellen und die offenkundigen Schäden auch zu begleichen. Dann würde der Umgang mit Persönlichkeitsrechten und Überwachung vielleicht nicht mehr als Kavaliersdelikt, dass eh nie auffliegt, und wenn es auffliegt, dann muss man es nur aussitzen, und wenn es zu lange dauert werden eben ein paar aus der 6. Reihe geopfert (versetzt – ist ja auch nicht gerade, dass sie stempeln gehen müssten).

  4. Wo bleibt die Staatsanwaltschaft? Die BND-Mitarbeiter_innen haben sich strafbar gemacht. Zudem wird hier niemand „entlassen“. Die Leute werden versetzt -möglicherweise sogar befördert.

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