Letzte Woche kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas an, dass er sich gerne mit Facebook über die Gemeinschaftsstandards des US-Unternehmens unterhalten wolle. Der Tagesspiegel berichtete, dass der Minister über die Art und Weise unzufrieden ist, wie Facebook mit rassistischen und fremdenfeindlichen Einträgen umgeht.
In einem Brief wies er Facebook darauf hin, dass das Soziale Netzwerk nach eigenen Angaben alle Hassbotschaften löscht, „in denen unter anderem Rasse, Ethnizität, nationale Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, schwere Behinderungen oder Krankheiten von Personen angegriffen würden“. Im Artikel des Tagesspiegels und andere die über seinen Brief berichten, ist jedoch ganz und gar nicht klar, um welche Art von Inhalten es ihm eigentlich geht.
Allgemeine Konfusion: Unerwünschte (aber legale) Inhalte vs. illegale Aktivitäten
Es scheint, als leide Heiko Maas an der weit verbreiteten Krankheit, die das Differenzierungsvermögen zwischen rechtswidrigen Einträgen und der legitimen Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit beeinträchtigt. Viel zu oft werden unerwünschte (aber legale) Inhalte und illegale Aktivitäten im Netz vermischt. Dies zeigte dann auch prompt die Antwort von Facebook auf seinen Brief, die das Thema Mobbing gleich mit in den Topf wirft: Eine Sprecherin erklärte, Facebook trage eine „besondere Verantwortung“ und arbeite „jeden Tag sehr hart daran, die Menschen auf Facebook vor Missbrauch, Hassrede und Mobbing zu schützen“.
In Deutschland fallen Hassreden unter den Tatbestand der Volksverhetzung (StGB, §130(1)), der dann erfüllt ist, wenn jemand zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, zur Gewalt gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet werden. Beim Thema Mobbing sieht es jedoch anders aus, denn bislang ist beispielsweise Mobbing am Arbeitsplatz in Deutschland kein Straftatbestand.
Die ZEIT erwähnte, dass Maas mehr „Eigeninitiative“ vom Unternehmen fordere – und dies ist mehr als bedenklich. Er bittet Facebook nun zu einem Gespräch in sein Ministerium, „um Möglichkeiten zu erörtern, die Effektivität und Transparenz ihrer Gemeinschaftsstandards zu verbessern“. Mehr Transparenz ist ja generell begrüßenswert, aber was meint er mit Effektivität? Ein Blick in die Grundchrechtecharta (Art. 52) genügt, um zu festzustellen, dass es äußert heikel ist, einem US-Unternehmen polizeiliche und richterliche Aufgaben sowie die Verantwortung für die Umsetzung von Sanktionen zu übergeben.
Viel zu häufig sperrt Facebook bereits Einträge oder ganze Konten, die hierzulande vollkommen legal sind – etwa aus der LGBT-Community oder weil sie zu viel (weibliche) Brust zeigen. So wurde 2012 das Facebook-Konto des New Yorkers vorübergehend gesperrt, da ein Cartoon mit zwei Pinselstrichen gegen die Gemeinschaftsstandards verstieß (nicht aber gegen deutsches Recht). Dasselbe Schicksal ereilte vor einigen Monaten Femen-Aktivistin Eloïse Bouton, als sie das Titelbild ihres Buchs „Confession d’une ex-Femen“ hochlud. Weiterhin gibt es bisher keine Strafen für die missbräuchliche Meldung von legitimen Einträgen – ein Problem unter dem Dissidenten weltweit leiden. Hinzu kommt, dass die Moderation der Inhalte auf Facebook nicht nur von Dublin aus, sondern immer häufiger von Arbeitskräften in Indien oder komplett automatisiert gehandhabt wird.
Willkürliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch US-Unternehmen
Heiko Maas hat Recht: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es ist kein Raum, in dem US-Unternehmen willkürlich löschen und sperren können, was hierzulande unter die legale Meinungsäußerung fällt. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass die Zensuraktivitäten von Facebook bereits ein Problem sind. Jetzt darf nicht auf vermehrte außergerichtliche Aktivitäten und Prozesse ohne klare rechtliche Grundlage, Aufsicht und justizielle Kontrolle gepocht werden.
Eine weitere Frage könnte Maas dem Sozialen Netzwerk stellen: Warum verbietet Facebook illegales Verhalten noch einmal doppelt-gemoppelt durch die eigenen Gemeinschaftsstandards? Aber es wird noch komplizierter. Im WDR-Blog führt Dennis Horn drei Beispiele auf, die nach Facebook’s Gemeinschaftsstandards vollkommen OK wären, in Deutschland jedoch sehr wahrscheinlich rechtswidrig sind.
Der Vorgang, um mutmaßlich illegale Inhalten und Posts sperren zu lassen, müsste in der Praxis viel besser getrennt sein von Prozessen für das Sperren von Inhalten, die den Gemeinschaftsstandard oder die AGBs eines Providers verletzen. Für Nutzer muss Klarheit darüber geschaffen werden, ob sie beschuldigt werden gegen AGBs oder ob sie gegen das Gesetz verstoßen. Was weiterhin fehlt sind fairere Prozesse, wie zum Beispiel Notifikationen an den Nutzer und die Möglichkeit für einen Widerspruch vor der Sperrung eines Posts oder Accounts. Weiterhin muss ein Recht auf Wiedergutmachung her, sobald fälschlicherweise gelöscht oder gesperrt wurde.
Das eigentliche Problem: Effektive Strafverfolgung von rechten Terroristen
Sollte es sich bei der Forderung von Heiko Maas nun aber um klar illegale Einträge handeln, dann ist Facebook bereits rechtlich nach Kenntnisnahme des Inhalts zur Löschung verpflichtet. Es ist genau wie in der analogen Welt: Jeder kann Strafanzeige stellen, denn dann sind Polizei und Gerichte dazu gezwungen, zu ermitteln. Anstatt einfach nur mehr Engagement von Facebook zu fordern, wäre es also umso wichtiger zu erfahren, wie Maas die Ermittlung und Verfolgung der Täter plant und wie bereits geltendes Rechts durchgesetzt wird – nicht zuletzt um so zu verhindern, dass Inhalte überall an vielen verschiedenen Stellen immer wieder hochgeladen werden.
Patrick Beuth schreibt vollkommen richtig, dass Justizminister Maas nicht so tun sollte, als könne Facebook die Hasstiraden gegen Flüchtlinge im Netz alleine stoppen. Leider wird bereits viel zu oft von sozialen Netzwerken, Suchmaschinen oder anderen Providern erwartet, dass sie darüber urteilen, ob Inhalte gegen Zivil- oder Strafrecht verstoßen ohne dass die Strafverfolgung hinterher kommt. Der Innenpolitische Sprecher der Bundesfraktion Volker Beck bestätigte in einem Statement, dass zu oft „fast keine keine Anstrengungen zur Ermittlung der Täter“ unternommen würden. Und genau das ist das eigentliche Problem.
Was wir brauchen, ist eine Analyse von bereits existierenden Ansätzen und Best Practices für das Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte, ohne dass Grundrechte verletzt werden. Wenn Maas eine wirklich sinnvolle Lösung finden möchte, sollte er daher nicht nur ein Gespräch mit Facebook führen, sondern direkt auch Justizbehörden, Nutzer und Bürgerrechtler mit an den Tisch setzen – damit ein solcher Ansatz erarbeitet werden und Zensur durch willkürliche Aktivitäten eines US-Unternehmens verhindert werden können.
