Unfairer WettbewerbEU-Kommission verhängt 890-Millionen-Euro-Strafe gegen Google

Die Suchergebnisse von Google sollen in Europa bald anders aussehen. Im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) hat die EU-Kommission erstmals zwei Strafen gegen Google verhängt. Obwohl es um verhältnismäßig wenig Geld geht, dürfte die Entscheidung in den USA trotzdem für Unmut sorgen.

  • Anna Ströbele Romero
In der Google Suche ist ein Vergleichsdienst für Flüge integriert. CC-BY-NC-ND 4.0: netzpolitik.org

Wenn es nach der EU-Kommission geht, sollen Googles Suchergebnisse in Europa bald sichtbar anders aussehen. Erstmals hat die Behörde zwei Strafen gegen Google im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) verhängt. Wegen wettbewerbswidrigem Verhalten in der Suche und im Play Store muss der Konzern insgesamt 890 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Zudem muss Google seine Produkte anpassen, um faire Bedingungen im Wettbewerb zu schaffen.

Es ist das dritte Mal, das die Kommission Strafen im Rahmen des DMA verhängt. Bisher trafen sie Meta und Apple. Das Gesetz soll verhindern, dass große Digitalkonzerne ihre Position nutzen, um Wettbewerber zu benachteiligen und Nutzer:innen an das eigene Ökosystem zu binden.

Eigene Dienste in der Suche bevorzugt

Die erste Strafe in Höhe von 460 Millionen Euro erhält Google, weil das Unternehmen in seiner Suchmaschine nach Auffassung der Kommission eigene Angebote bevorzugt. Wer nach Hotels oder Flügen sucht, bekomme in der Google-Suche zunächst Googles eigene Vergleichsdienste präsentiert. Andere Angebote von Anbietern wie Skyscanner oder Booking.com seien weniger sichtbar.

In Zukunft muss Google seine Suchergebnisse so gestalten, dass eigene und konkurrierende Dienste gleich behandelt werden. Das Unternehmen kann dafür entweder die Sichtbarkeit konkurrierender Angebote erhöhen oder die der eigenen Dienste reduzieren, erklärt die Kommission. „Jeder Dienst, der auf Auffindbarkeit im Netz angewiesen ist, leidet unter Googles Verhaltensweise“, kommentiert Felix Styma, Koordinator der „Initative for Neutral Search“.

Die Entscheidung geht deutlich weiter als das frühere Verfahren gegen Google Shopping im Jahr 2017. Dieses stammte noch aus der Zeit vor dem DMA und handelte dem US-Konzern eine Wettbewerbsstrafe von 2,4 Milliarden Euro sowie Anpassungen der Suchergebnis-Seiten ein. Nun sind jedoch auch Maps, Übersetzungen, Spiele und Sportergebnisse betroffen.

Zuletzt zeigte sich das an der Fußball-Weltmeisterschaft: Wer nach den aktuellen Ergebnissen eines Spiels suchte, bekam viele Informationen direkt in der Google-Suche angezeigt. Damit klickten Nutzer:innen nicht mehr auf andere Angebote wie zum Beispiel die Seite Kicker. Darin sieht die Kommission eine Verzerrung des Wettbewerbs und einen Verstoß gegen den DMA.

Auch europäische Unternehmen und die Zivilgesellschaft fordern schon lange von der Kommission, den DMA hier umzusetzen, diese Praktik zu bestrafen und einen fairen Wettbewerb herzustellen.

Google Play schränkt App-Anbieter ein

Die zweite Strafe betrifft Verstöße im Zusammenhang mit dem Google Play Store für mobile Geräte und beträgt 430 Millionen Euro. Nach dem DMA müssen Entwickler ihre Kund:innen kostenlos auf alternative Kaufmöglichkeiten hinweisen und weiterleiten dürfen, etwa auf eigene Webseiten oder andere App-Stores. App-Anbieter seien jedoch sowohl technisch als auch vertraglich daran gehindert worden, Nutzer:innen über günstigere Angebote außerhalb des Play Stores zu informieren oder dort Verträge abzuschließen.

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.

Wir kämpfen für ein offenes Internet. Mit deiner Unterstützung.

Jetzt spenden

Zwar dürfe Google für die Vermittlung neuer Kund:innen grundsätzlich eine Provision verlangen, teilt die Kommission mit. Die Höhe der verlangten Gebühren sowie deren Laufzeit gingen jedoch über das hinaus, was mit dem DMA vereinbar sei.

Google hat bereits Änderungen angekündigt

Das Verfahren wurde vor zwei Jahren eröffnet. Seitdem gibt es einen konstanten Austausch zwischen der Behörde und dem Unternehmen: Die Kommission berichtet von 80 bis 90 Treffen mit Google.

Wie die Kommission erklärt, hat Google bereits mehrere Änderungen vorgeschlagen und teilweise getestet. Dazu gehören Anpassungen bei der Darstellung eigener Dienste in der Suche sowie Änderungen bei Sportinhalten und Werbeanzeigen.

Auch bei den Regeln für externe Kaufangebote im Play Store habe Google erste Anpassungen vorgenommen. Die EU-Kommission bewertet dies als Fortschritt, will jedoch prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich den Anforderungen des DMA genügen.

Besonders relevant ist die Entscheidung für Googles im Vorjahr eingeführte KI-Suche. Zwar waren die KI-Übersichten noch nicht Teil des eigentlichen Verfahrens. Nach Angaben der Kommission gelten die nun festgelegten DMA-Prinzipien künftig aber auch für diese Funktionen. Google darf also auch in KI-generierten Antworten eigene Dienste nicht bevorzugen.

Mehrere Studien haben bereits gezeigt, dass die KI-Übersicht von Google und generell Chatbots das Nutzungsverhalten beeinflussen. Klassische Internetangebote bekommen immer weniger Klicks ab, was das Geschäftsmodell vieler Medien und sonstiger Online-Dienste gefährdet.

0,22 Prozent des Jahresumsatzes

Google muss innerhalb von 60 Tagen Änderungen vornehmen. Andernfalls drohen weitere Strafzahlungen.

Im Vergleich zu dem Umsatz des Unternehmens fällt die heutige Strafe allerdings ohnehin gering aus: Sie beträgt 0,22 Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes, teilt die Kommission mit. Für die Höhe der Strafe berücksichtige Brüssel die Schwere und Dauer der Verstöße, es sei aber keine „Mathematik“, sagte eine Kommissionsbeamtin gegenüber Journalist:innen. Der DMA selbst erlaubt Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.


Jetzt abonnieren

Die grüne EU-Abgeordnete Alexandra Geese äußerte sich enttäuscht über die Höhe der Strafe. Diese stehe „in keinem Verhältnis“ zu dem Schaden, den Google der europäischen Wirtschaft zugefügt habe.

Google kann gegen die Entscheidungen vor Gericht vorgehen. Ob das Unternehmen diesen Weg wählt, bleibt vorerst offen. Der Nachrichtenagentur Reuters gegenüber äußerte sich der Spitzenmanager Kent Walker jedenfalls kritisch über die Entscheidung. Dies werde nicht den fairen Wettbewerb fördern, sondern zu einer Verschlechterung der Produkte führen. Die Beschwerde sei „von einer kleinen Gruppe eigennütziger Beschwerdeführer“ vorangetrieben worden, so Walker. Etwaige Änderungen am Produkt würden zu Lasten europäischer Unternehmen und Verbraucher gehen, so der Google-Manager.

Seitens der US-Regierung sind negative Reaktionen auf die heutige Entscheidung zu erwarten. In der Vergangenheit bezeichneten Regierungsvertreter den DMA offen als „Handelshemmnis“. Medienberichten zufolge wurde die Entscheidung monatelang aufgehalten, mutmaßlich, um der Trump-Regierung entgegenzukommen. Die Kommission bestätigte heute, dass sie vor der offiziellen Verkündung der Entscheidung sowohl Google als auch der US-Regierung Bescheid gab.

Gleichzeitig startet derzeit ein „Digitaldialog“ zwischen der Kommission und den USA. Die Kommission beharrt darauf, dass EU-Gesetzgebung nicht zur Verhandlung steht. Die USA hingegen wollen genau darüber sprechen.

„Längst überfällig“

In Europa fallen die Reaktionen auf die Strafen hingegen positiv aus. Max Bank von der NGO Rebalance Now bezeichnet die Strafe als „richtig und längst überfällig“. Nur mit entschlossenen Maßnahmen lasse sich die „übermäßige Marktmacht von Big Tech“ wirksam begrenzen.

Der Generaldirektor des europäischen Verbraucherverbands BEUC, Agustín Reyna, begrüßt die Strafen ebenfalls: „Google hat die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher:innen eingeschränkt und den fairen Wettbewerb auf den digitalen Märkten untergraben. Es war höchste Zeit, dass die Kommission das Gesetz durchsetzt.“

Dass die Strafe auf sich warten ließ, kritisiert Felix Duffy von LobbyControl: „Statt ihre eigenen Regeln zeitnah durchzusetzen, lässt sich die EU offenbar aus den USA unter Druck setzen und schwächt damit den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie demokratische Grundprinzipien.“

Fest steht, dass die Kommission in diesem Verfahren die Frist des DMA deutlich überschritten hat: Eigentlich müsste ein Verfahren nach zwölf Monaten zum Abschluss kommen. Die Kommission antwortet auf den Vorwurf, dass sie Google noch etwas Zeit geben wollte, um Lösungen vorzuschlagen, die mit dem Digitalgesetz vereinbar waren. Die Einhaltung des Gesetzes sei das höchste Ziel der Behörde, nicht das Verhängen von Strafen.

Über die Autor:innen

  • Anna Ströbele Romero

    Anna berichtet als freie EU-Korrespondentin aus Brüssel. Sie interessiert sich für die Regulierung von Plattformen, digitale Souveränität und Cybersicherheit. Mit großer Neugier verfolgt sie, wie die Digitalisierung in anderen Ländern angegangen wird.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)

    Foto: privat


Veröffentlicht

Kategorie

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Schreibe eine Ergänzung!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert