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Folgenabschätzung zum Kids Act: EU-Kommission spielt Gefahren für Grundrechte herunter

Mit dem Kids Act plant die EU-Kommission flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Eine Folgenabschätzung soll Bedenken zerstreuen. Das rund 80-seitige Papier redet Gefahren klein, blendet Kritik aus und ignoriert mildere Mittel. Die Analyse.

  • Sebastian Meineck
Ein Bauarbeit mit Helm und Warnweste blickt durch ein Nivelliergerät.
Eine Folgenabschätzung soll kommende Regulierung genau vermessen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/wolterfoto, Bearbeitung: netzpolitik.org

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene EU Kids Act soll Altersschranken für zahlreiche Orte im Netz zur Pflicht machen, um junge Menschen vor Gefahren zu schützen. Die Pläne stoßen auf teils heftige Kritik, unter anderem bei Fachverbänden aus Kinderschutz, Medienpädagogik und Digitalrechten, bei Jugend- und Elternvertretungen.

Parallel zum Gesetzentwurf hat die EU-Kommission eine 83-seitige Folgenabschätzung vorgelegt. Sie soll die wissenschaftliche Basis der Pläne untermauern und grundrechtliche Bedenken ausräumen. „Von Anfang an hat die Kommission bei dieser Initiative einen evidenzbasierten Ansatz verfolgt“, heißt es etwa. Gerade bei Alterskontrollen weist das Papier jedoch Mängel auf, wie unsere Analyse anhand von fünf Beispielen zeigt.

  1. Mildere Mittel nicht ausreichend diskutiert
  2. Irreführende Darstellung des eigenen Expert*innen-Gremiums
  3. Falsche Darstellung des deutschen Expert*innen-Gremiums
  4. Dünne Trostpflaster gegen grundrechtliche Bedenken
  5. Wunschdenken bei der Wirkung von Alterskontrollen

1. Mildere Mittel nicht ausreichend diskutiert

Ein Kernstück des EU Kids Acts sind strenge Alterskontrollen. Sie sollen sicherstellen, dass sich junge Menschen an Altersgrenzen halten. Betroffen sind etwa soziale Medien, Videoplattformen, Chatbots, Apps und Spiele, sofern sie nicht kindgerecht gestaltet sind. In der Folge müssten entsprechende Anbieter auch erwachsene Nutzer*innen wie Minderjährige behandeln, bis die Volljährigen das Gegenteil beweisen. Die Kontrollen sollen etwa auf Dokumenten basieren („age verification“) oder auf Schätzungen („age estimation“), etwa nach einem biometrischen Scan des Gesichts.

An diesem Ansatz gibt es viel Kritik. Zu den zentralen Argumenten gehört, dass sich nicht nur junge Menschen den Kontrollen unterziehen müssten, sondern alle. Hierfür müsste eine neue technologische Infrastruktur entstehen. Sie würde es zum Alltag machen, dass sich Menschen für allerlei Online-Dienste auf Grundlage sensibler Daten kontrollieren lassen, etwa mit ihrem Ausweis oder mit Biometrie, also einzigartigen Körpermerkmalen. Das greift tief in die Rechte der Nutzenden ein.

Mildere Alternativen sind denkbar. Zum Beispiel könnten Erziehungsberechtigte nach Bedarf Jugendschutz-Software auf den Geräten von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Eine solche Software könnte etwaige Altersgrenzen gezielt auf dem Gerät durchsetzen. Damit wären flächendeckende Alterskontrollen für unbeteiligte Erwachsene nicht mehr notwendig. Es bräuchte auch keine Verfahren gegen Apps und Plattformen, die keine Alterskontrollen einführen wollen.

Auch zu diesem Ansatz gibt es Gegenargumente. So kann zumindest aktuell verfügbare Jugendschutz-Software Eltern viel Aufwand bereiten und elterliche Überwachung normalisieren. Die Folgenabschätzung der EU-Kommission wiegt die beiden Konzepte jedoch gar nicht erst gegeneinander ab: Elterliche Kontroll-Werkzeuge tauchen lediglich als Ergänzung zu flächendeckenden Alterskontrollen auf, nicht als Alternative.

Eine fundierte Abwägung milderer Mittel hätte allerdings zur Aufgabe einer Folgenabschätzung gehört. In der Institutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsdurchsetzung zwischen Kommission, Rat und Parlament heißt es, dass mit einer Folgenabschätzung „alternative Lösungswege“ aufgezeigt werden sollten.

2. Irreführende Darstellung des eigenen Expert*innen-Gremiums

Im Juli haben zwei Fachleute für Gesundheit im Auftrag der EU-Kommission einen Bericht mit Empfehlungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Die beiden saßen einem Expert*innen-Gremium vor, dem „Special Expert Panel“. Ihr Bericht ist die direkte Grundlage für den Kids Act, heißt es in der Folgenabschätzung.

Bereits im Juli hatten wir die Mängel dieses Berichts ausführlich analysiert. Fazit: Der Bericht soll Alterskontrollen einen wissenschaftlichen Anstrich verpassen. In der Folgenabschätzung stellt die EU-Kommission diesen Bericht und damit auch die Arbeit ihres eigenen Expert*innen-Gremiums irreführend dar.

So heißt es in der Folgenabschätzung, der Bericht sei in einem „unabhägigen Prozess“ entwickelt worden, in dessen Zuge die Expertise von mehr als 60 Fachleuten in verschiedenen Disziplinen gesammelt worden sei. Was die EU-Kommission allerdings unterschlägt: Diese breite Expertise spiegelt sich nicht im Bericht wider. Die beiden Co-Autor*innen haben mit den angehörten Fachleuten keinen Konsens angestrebt, wie die EU-Kommission in einem Pressebriefing klarstellte. Der Bericht gibt vor allem die Empfehlungen von zwei Personen wieder.

Bei der Arbeit des Duos gab es zumindest eine Nähe zur EU-Kommission. Bei mindestens zwei von drei Treffen des Expert*innen-Gremiums war EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) persönlich vor Ort. Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärte Co-Autor Jörg Fegert (Experte für Kinder- und Jugendpsychiatrie aus Ulm), Expert*innen der EU-Kommission hätten ihn und seine Co-Autorin „auch inhaltlich bei Recherchen und Informationsbeschaffung unterstützt“. Fegert selbst bezeichnete den Bericht als „wissenschaftbasierte Politikberatung“. Diese einschränkenden Aspekte tauchen in der Folgenabschätzung nicht auf.

3. Falsche Darstellung des deutschen Expert*innen-Gremiums

Während zwei eher kommissionsnahe Fachleute für Gesundheit strenge Alterskontrollen empfehlen, kamen breiter aufgestellte Gremien zu weniger eindeutigen Ergebnissen. So hatte der Deutsche Ethikrat mit seinen 26 interdisziplinären Mitgliedern vor Alterskontrollen gewarnt und ein Social-Media-Verbot abgelehnt. Ein vom Familienministerium einberufenes Gremium mit 18 interdisziplinären Mitgliedern hat Alterskontrollen zwar nicht abgelehnt, konnte sich jedoch auf keine einheitliche Altersgrenze für soziale Medien einigen.

Die kritische Position des Deutschen Ethikrats taucht in der Folgenabschätzung der EU-Kommission nicht auf. Die ambivalente Position der vom Familienministerium einberufenen Expert*innen wiederum wird nur einseitig und damit falsch dargestellt. So behauptet die EU-Kommission, die deutschen Expert*innen hätten sich für ein Mindestalter von 13 Jahren ausgesprochen. Aber das stimmt so nicht.

Tatsächlich haben die Expert*innen ausdrücklich zwei Szenarien vorgeschlagen: Entweder ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder „keine einheitliche Altersgrenze“, sondern Beschränkungen je nach Dienst und Risiko.

Die EU-Kommission betreibt an dieser Stelle offenbar Rosinenpicken. Das heißt: Sie greift gezielt auf, was zur eigenen Position passt, und lässt anderslautende Aspekte unter den Tisch fallen.

4. Dünne Trostpflaster gegen grundrechtliche Bedenken

Der Widerstand gegen die geplanten Alterskontrollen ist der EU-Kommission nicht entgangen. An mehreren Stellen greift die Folgenabschätzung Bedenken auf. Sie hält ihnen aber keine stichhaltigen Argumente entgegen.

Ein häufig vorgebrachter Einwand ist: Auf Dokumenten basierende Alterskontrollen können Menschen diskriminieren, die keine mit einer Kontroll-App kompatiblen Papiere haben. Allein in Deutschland leben geschätzt Hunderttausende Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Hierzu entgegnet die EU-Kommission: Mitgliedstaaten „können“ auf nationaler Ebene „händische“ Verfahren einrichten, etwa in einem Gemeindebüro. Das heißt, Betroffene müssten persönlich vorstellig werden und bei Beamt*innen einen Altersnachweis beantragen.

Das ist nicht überzeugend. Der Ansatz nutzt betroffenen Menschen wenig, wenn Mitgliedstaaten ihn nur umsetzen „können“, aber nicht müssen. Zudem hat es oft Gründe, warum Menschen keine regulären Papiere haben. Etwa, weil sie im Umgang mit Behörden und Bürokratie auf Barrieren stoßen und Institutionen misstrauen, oder weil sie von staatlichen Vertreter*innen bereits schlecht behandelt wurden. Ein Altersnachweis vom Gemeindebüro würde diese Hürden nicht beseitigen.

Laut Folgenabschätzung sollen händisch ausgestellte Altersnachweise ein weiteres Problem mindern, und zwar, dass sich Menschen durch die Alterskontrollen in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt sehen. Wer also zum Beispiel vor einer Kontrolle auf Basis von Ausweispapieren zurückschreckt, soll sich beim Gang ins Gemeindebüro wohler fühlen. Das ist nicht schlüssig. Die potenziell einschüchternde Wirkung von Kontrollen besteht vielmehr darin, dass es überhaupt Barrieren für die Teilhabe an der digitalen Öffentlichkeit gibt.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen

Auch gegen Alterskontrollen, die auf Einschätzungen basieren, gibt es häufige Einwände. Oft laufen solche Verfahren auf einen Scan biometrischer Merkmale des Gesichts heraus, wie auch die Folgenabschätzung festhält. Solche Scans können jedoch um wenige Jahre danebenliegen. Für die im Kids Act vorgesehenen feinen Altersstufen bei Jugendlichen ist das zu ungenau. Unter 13, unter 15 oder unter 18? Hier kommt es auf jedes Lebensjahr an. Menschen können zudem diskriminiert werden, wenn eine Software ihr Gesicht falsch einschätzt, etwa aufgrund sichtbarer Behinderungen oder Verletzungen.

Ein Lösungsvorschlag der EU-Kommission: Anbieter sollen kostenlose Beschwerde-Mechanismen einrichten. Die EU-Kommission legt jedoch nicht dar, wie genau eine solche Beschwerde das Problem lösen soll. In der EU gibt es inzwischen negative Erfahrungen mit Beschwerde-Mechanismen auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband Anfang 2026 berichtete, stoßen Betroffene auf „technische Hürden, Dark Patterns und ein hohes Maß an Intransparenz“.

Weiter verweist die Folgenabschätzung darauf, dass Technologie zur Alterseinschätzung zunehmend besser werde. Dieser Blick in die Zukunft ist nicht nur spekulativ, sondern auch irreführend. Besser ist nicht gleich gut. Es gibt keinen objektiven Maßstab, um das Alter von Menschen fehlerfrei anhand des Gesichts zu erkennen. Dafür sehen Menschen zu verschieden aus. Dieses Problem lässt sich auch durch eine zunehmend bessere Software nicht aus dem Weg räumen.

Ein anderer Kritikpunkt am Kids Act ist die Gefahr von Overblocking. Das heißt, auch unbedenkliche Angebote könnten sich gegenüber jungen Menschen abschotten müssen. Die Folgenabschätzung bezeichnet das ausdrücklich als Risiko. Demnach könnten sogar Dienste mit Altersschranken belegt werden, „die speziell für Minderjährige konzipiert und betrieben werden und deren Interessen bestmöglich berücksichtigen“. Als Gegenargument führt die EU-Kommission das „Vorsorgeprinzip“ ins Feld. Einfach ausgedrückt geht es darum, lieber zu viel als zu wenig zu blockieren. Fundiert abwägen ließe sich das nur, wenn das mögliche Ausmaß von Overblocking bekannt wäre. Die Folgenabschätzung beantwortet das nicht.

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Nicht zuletzt fällt ins Auge, dass ein entscheidendes Puzzleteil der Folgenabschätzung von Alterskontrollen fehlt. So habe die EU-Kommission eine externe Studie in Auftrag gegeben, „um die Auswirkungen von Altersfeststellung auf Grundrechte von Kindern und Erwachsenen“ zu untersuchen. Ergebnis: unbekannt. Die Studie soll erst Ende des Jahres erscheinen.

5. Wunschdenken bei der Wirkung von Alterskontrollen

Die größte Hoffnung der Befürworter*innen strenger Alterskontrollen lautet: Sie bilden einen wirksamen Schutzschirm, der junge Menschen vor den vielseitigen Risiken und Gefahren aus dem Netz bewahrt. Diese Hoffnung geht auch aus der Folgenabschätzung hervor, wenn es etwa heißt: „Eine zuverlässige Altersüberprüfung ist entscheidend, damit Minderjährige nur auf Dienste und Systeme zugreifen, die sicher und für ihr Alter geeignet sind.“ Allerdings liefert die EU-Komission keine Belege, dass das so funktioniert.

Die Co-Vorsitzenden des „Special Expert Panels“ haben in ihrem Bericht festgehalten: „Erste Ergebnisse aus Ländern, die pauschale Altersbeschränkungen für den Zugang zu sozialen Medien eingeführt haben, zeigen, dass die meisten Minderjährigen einen Weg finden, diese Regelungen zu umgehen.“ Und weiter: „Die Wirksamkeit von Altersbeschränkungen würde einen Wandel in gesellschaftlichen Einstellungen erfordern.“ Das wirft die Frage auf: Können Alterskontrollen tatsächlich ein Schutzschirm sein oder sind sie eher ein Signal? Die Antwort darauf wäre entscheidend, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen abzuschätzen.

Die Folgenabschätzung der EU-Kommission behandelt dieses Problem nur oberflächlich. So heißt es an einer Stelle mit Blick auf Alterskontrollen: „Technische und praktische Umgehung bleiben möglich.“ An anderer Stelle heißt es, junge Menschen könnten aufgrund von Altersschanken zu anderen Angeboten abwandern.

Diesen Bedenken hält die Folgenabschätzung den „horizontalen“ Ansatz des Kids Act entgegen. Demnach sollen sich Millionen App- und Website-Betreiber*innen an die neuen EU-Standards halten: kindgerechtes Design für offen zugängliche Angebote; robuste Alterskontrollen für altersbeschränkte Funktionen. Das führt zu einer Frage, mit der die erhoffte Schutzwirkung steht und fällt: Wie realistisch ist es, dass eine kritische Masse an international verfügbaren Apps und Websites da überhaupt mitmacht? Auf diese Grundsatzfrage geht die Folgenabschätzung nicht ein. Aufsichtsbehörden, heißt es zumindest, brauchen „wahrscheinlich“ mehr Ressourcen.

Wie groß im die Lücke zwischen Gesetz und Wirklichkeit im Digitalen ist, zeigt die jüngere Geschichte von Internet-Regulierung. Obwohl zum Beispiel frei zugängliche Pornoseiten in der EU seit Jahren illegal sind, ist das Netz noch immer voll davon. Auch gegen systematische Datenschutz-Verstöße von Databrokern sind Aufsichtsbehörden nach mehr als acht Jahren DSGVO praktisch machtlos. Bei der erhofften Schutzwirkung des geplanten Kids Act spielt Wunschdenken offenbar eine wichtige Rolle.

Laut Folgenabschätzung hatte es die EU-Kommission sogar in Erwägung gezogen, „jeden“ digitalen Dienst, der für Minderjährige zugänglich ist, vorab („ex ante“) auf Kinder- und Jugendschutzstandards zu prüfen – also mehrere Millionen digitaler Angebote. Wie aus der Folgenabschätzung hervorgeht, wurde das jedoch verworfen, weil es nicht praktikabel ist.

Nun sind Parlament und Ministerrat am Zug

Sollte der Kids Act Realität werden, können auf Betreiber*innen von Apps und Websites Kosten zukommen. Für die „meisten“ Anbieter seien die Kosten „im Allgemeinen tragbar“, so die Folgenabschätzung. Demnach könnten kleine und mittelgroße Anbieter mehrere Hundert bis wenige Tausend Euro ausgeben müssen, um Alterskontrollen einzurichten. Billiger könnte es werden, wenn Angebote wie WordPress oder Shopify entsprechende Plug-ins anbieten.

Während kommerzielle Anbieter einige Cent pro Alterskontrolle verlangen, sollen staatliche entwickelte Kontrollmethoden wie die „Mini-Wallet“ kostenlos sein. Auf negative Folgen für kleine, nicht-kommerzielle Angebote geht die Folgenabschätzung nicht näher ein.

Als Nächstes müssen EU-Parlament und Ministerrat ihre Positionen zum Entwurf der EU-Kommission entwickeln. Danach steht ein Trilog an, in dem Parlament, Rat und Kommission einen Kompromiss suchen. Wie lange sich all das zieht, lässt sich schwer schätzen. Der Jurist Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut hält eine Einigung bis Ende 2027 oder Anfang 2028 für möglich.

Schon jetzt vernetzt sich die EU-Kommission bei dem Thema über Europas Grenzen hinaus. So habe die zuständige Generaldirektion (DG Connect) bereits im November 2025 eine „trilaterale Arbeitsgruppe für technische Fragen der Altersüberprüfung“ gegründet, heißt es in der Folgenabschätzung. Teil davon sind demnach die Aufsichtsbehörden in Australien und dem Vereinigten Königreich. Auch dort treiben Regierungen Zugangsbeschränkungen für junge Menschen und Alterskontrollen für alle voran.

Über die Autor:innen

  • Sebastian Meineck

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

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    Foto: Philipp Sipos


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