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EU Kids Act: EU-Kommission will Netz mit Alterskontrollen zupflastern

Für viele soziale Medien, Videoplattformen, Apps und Spiele sollen Menschen künftig ihr Alter kontrollieren lassen. Und wenn Erwachsene für Kinder einen Account einrichten, sollen sie ihre Sorgeberechtigung nachweisen. Das und mehr steht im Entwurf der EU-Kommission für den EU Kids Act, den wir hier veröffentlichen.

  • Sebastian Meineck
Eine Frau sitzt auf einem Kinderstuhl mit Laptop und Headset, offenbar in ihrem Wohnzimmer. Auf dem Boden spielt ein Kind.
Geht es nach der EU-Kommission, sollen alle Erwachsenen im Netz ihr Alter nachweisen. Und Eltern sollen nachweisen, dass sie die Eltern ihrer eigenen Kinder sind. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/photothek; Bearbeitung: netzpolitik.org

Angetrieben von der internationalen Debatte um ein Social-Media-Verbot hat die EU-Kommission einen eigenen Gesetzentwurf vorbereitet: den EU Kids Act. Morgen, am 17. September, wollen ihn EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Kommissarin Henna Virkkunen vorstellen.

Erste Eckpunkte der geplanten Regulierung haben wir gestern zusammengefasst. Umfassende Alterskontrollen haben bereits dort eine zentrale Rolle gespielt. Das Mindestalter für eigene Accounts, etwa bei Instagram oder TikTok, soll demnach bei 15 Jahren liegen.

Die nun geleakte Version des kompletten Gesetzentwurfs zeigt: Die geplanten Kontrollen reichen noch weiter als zunächst angenommen. Erwachsene und Kinder erwarten im digitalen Alltag demnach viele neue Hürden. Die Übersicht.

Alterskontrollen für Social-Media-Accounts

Der Entwurf sieht verschiedene Arten von Alterskontrollen an mehreren Stellen im Netz vor. Zunächst geht es um Kontrollen für Accounts bei sozialen Medien und Videoplattformen (Artikel 6), die als riskant eingestuft sind. Als riskant für Minderjährige gilt ein entsprechender Dienst bereits, wenn man dort zum Beispiel Fremde kontaktieren oder einen Feed mit personalisierten Inhalten betrachten kann.

Um jüngere und ältere Menschen voneinander zu unterscheiden, sollen betroffene Dienste zu strengen Alterskontrollen („age verification“) verpflichtet werden, etwa mit der Alterskontroll-App der EU, die auf Ausweisdaten basiert, oder mit ähnlichen Werkzeugen. Das heißt, auch alle Erwachsenen müssen sich kontrollieren lassen. Ausnahmen soll es allenfalls für bestehende Accounts geben, bei denen kein Verdacht besteht, dass sie Minderjährigen gehören, etwa weil sie schon seit Jahren bestehen (Artikel 32).

Soziale Medien („social networking services“) sind im Entwurf nicht ausdrücklich definiert, wohl aber im verwandten Gesetz über digitale Märkte (DMA). Sollte die Defintion des DMA auch für den Kids Act gelten, sind soziale Medien Plattformen, auf denen Nutzer*innen „miteinander in Kontakt treten und kommunizieren sowie Inhalte teilen und andere Nutzer und Inhalte entdecken können“. Demnach könnten auch allerlei kleinere Foren oder Imageboards betrofffen sein und folglich Alterskontrollen einführen müssen. Der Kids Act sieht ausdrücklich keine Ausnahmen für kleine Unternehmen vor.

Die volle Social-Media-Erfahrung soll erst mit 18 Jahren erlaubt sein – mit Funktionen wie endlosem Scrollen, mit auf starke Sogwirkung optimierten Feeds, mit Kontakt zu Fremden und einem Feuerwerk aus App-Benachrichtigungen. Ab 15 Jahren dürfen junge Menschen zumindest einen eigenen Account in einer reduzierten Jugendschutz-Version haben.

Alterskontrollen für Chatbots, Apps und Spiele

Die zweite Welle von Alterskontrollen trifft deutlich mehr Dienste. Ein Account spielt für diesen Teil des Gesetzes keine Rolle mehr; reguliert wird schon der bloße Zugang. Damit geht die EU über das Social-Media-Verbot in Australien hinaus, das lediglich Accounts betrifft. Die betroffenen Online-Dienste sollen künftig nur noch in einer kindgerechten Version offen zugänglich sein. Ansonsten sollen sie das Alter ihrer Nutzer*innen kontrollieren (Artikel 8).

Betroffen sind dem Entwurf zufolge neben sozialen Medien und Videoplattformen auch Online-Spiele, Chatbots und KI-Companions sowie Software-Marktplätze. Das dürfte sehr viele populäre Online-Dienste betreffen: von Spielen wie Roblox oder Fortnite über Chatbots wie ChatGPT und Claude bis hin zum App Store von Apple, dem Google Play Store oder der Gaming-Plattform Steam.

Für Software-Marktplätze gibt es eine Besonderheit: Sie sollen ihre Angebote, also Apps und Spiele, mit Alterslabels versehen und vor der Installation sicherstellen, dass Nutzer*innen nicht zu jung sind (Artikel 16). Schon jetzt gibt es solche Kennzeichnungen, allerdings nicht einheitlich und EU-weit. Genau das will die EU-Kommission jetzt vorschreiben. Anbieter müssten in der Folge Kataloge aus Millionen Titeln überarbeiten. Auch alternative Marktplätze wie F‑Droid könnten unter die Regulierung fallen.

Die Art der Alterskontrollen ist für die hier genannten Dienste weniger eng definiert. Die EU-Kommission schreibt nur von „age assurance“. Das ist ein Überbegriff, der laut Entwurf mehrere Ansätze von Alterskontrollen vereint (Artikel 3). Darunter fällt zum einen „age verification“, also strengste Methoden, die auf Belegen wie Ausweisdaten basieren; zum anderen „age estimation“, also alternative Methoden, die auf Schätzungen basieren, etwa ein biometrischer Scan des Gesichts.

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Die Pläne für umfassende Alterskontrollen werfen die Frage auf, welche Orte im Netz eigentlich keine Risiken für Minderjährige bergen. Hierfür listet die EU-Kommission eine Reihe von Ausnahmen auf, die nicht unter den EU Kids Act fallen sollen (Artikel 2). Dazu zählen etwa nicht-kommerzielle Online-Enzyklopädien, worunter die Wikipedia fallen dürfte, Dienste für Bildung, Wissenschaft und öffentliche Verwaltung sowie Plattformen zur Entwicklung quelloffener Software.

Eine Vorschrift, die keinerlei Sinn ergibt

Von Anfang an war die Debatte um Alterskontrollen von der – berechtigten – Sorge begleitet, dass die Kontrollen den Grundstein legen für Massenüberwachung und Ausweispflicht im Netz. Offenbar will die EU-Kommission diese Bedenken mit erhöhten Anforderungen an Alterskontrollen zerstreuen.

Laut Gesetzentwurf müsse etwa „age assurance“ ein „hohes Maß an Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit, Robustheit, geringer Eingriffstiefe, Datenschutz und Nichtdiskriminierung“ aufweisen (Artikel 27). Der Knackpunkt: Diese Ansprüche können Technologien zur Feststellung des Alters de facto nicht erfüllen. Je genauer und robuster eine Kontrolle sein soll, desto tiefer ist ihr Eingriff, desto größer die Abstriche bei Teilhabe oder Privatsphäre. Insbesondere Alterseinschätzung („age estimation“) kann diesen Ansprüchen nicht gerecht werden. Denn Einschätzungen, etwa per Gesichtsscan, sind nicht genau und benötigen dennoch sensible biometrische Daten von Menschen.

Besonders seltsam ist folgender Satz aus dem Gesetzentwurf: „Any age assurance measure shall be zero knowledge proof“, auf Deutsch: „Jede Maßnahme zur Alterskontrolle soll Null-Wissen-Beweis sein“ (Artikel 28). Die EU-Kommission nutzt hier einen Fachbegriff aus der Verschlüsselungstechnik wie ein Adjektiv – aber es ist ein Nomen. Das englische Wort „proof“ bedeutet hier nicht „geschützt“, sondern „Beweis“.

Der Zero Knowledge Proof ist ein Verfahren, das beispielsweise bei einem Altersnachweis die Anonynmität von Nutzer*innen sicherstellen soll. Es gibt aber auch andere Verfahren. Nicht einmal in der Alterskontroll-App der EU ist der Zero Knowledge Proof bislang verpflichtend. Kurzum: Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorschrift, wonach „jede“ Maßnahme zur Alterskontrolle dieses Verfahren „sein“ solle, ergibt grammatisch und inhaltlich keinen Sinn. Das ist ein Hinweis auf mangelnde technische Expertise des Entwurfs.

Eltern sollen beweisen, dass sie Eltern sind

Für Eltern und Erziehungsberechtigte halten die Pläne der EU-Kommission besondere Hürden bereit. Sie sollen aktiv werden und sich einen Eltern-Account zulegen, wenn ihr unter 15-jähriges Kind schon auf beispielsweise TikTok oder Instagram unterwegs sein möchte (Artikel 6).

Dafür sollen die Eltern oder Erziehungsberechtigte jedoch drei Nachweise erbringen. Erstens den Altersnachweis für sich selbst, denn den brauchen alle. Zweitens einen Altersnachweis für ihr Kind, das mindestens 13 Jahre alt sein muss. Und drittens eine Art Sorgeberechtigungs-Nachweis – um zu belegen, dass sie für das entsprechende Kind auch wirklich einen Account einrichten dürfen (Artikel 26).

Es gibt bislang keine Infrastruktur, mit der Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube solche Nachweise empfangen und prüfen könnten. Genau dieser Kontroll-Apparat soll aber laut dem Willen der EU-Kommission entstehen. Zum möglichen Ablauf beschreibt die EU-Kommission in ihrem Gesetzentwurf mehrere Wege. Zumindest vorläufig könnte es genügen, dass Erziehungsberechtigte lediglich ihre Rolle selbst bestätigen („self declaration“). Der Entwurf nennt aber auch staatliche Datenbanken, von denen Online-Dienste Infos zur Sorgeberechtigung abfragen können.

Weiter heißt es, Mitgliedstaaten sollen einen Weg schaffen, „durch die eine erziehungsberechtigte Person eine Bescheinigung über die elterliche Verantwortung für einen Minderjährigen einholen und vorlegen kann“ (Artikel 31). Angeblich soll dieser neue Nachweis die Privatsphäre schonen und einfach zugänglich sein – auch für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkten digitalen Kenntnissen, auch für Geflüchtete oder für Menschen, denen die typischen Papiere über die Kinder fehlen, für die sie verantwortlich sind. Das wirft die Frage auf: Gab es jemals einen staatlichen Nachweis, der für so diverse Gruppen einfach zugänglich ist?

Eltern-Accounts erlauben wenig Spielraum

Die Eltern-Accounts sollen nach Vorstellung der EU-Kommission sehr mächtig sein. Bei riskanten Social-Media- und Videoplattformen sollen Eltern demnach vorab jeden neuen Kontakt ihres Kindes bestätigen können (Artikel 6). Sie sollen einstellen können, wie lange ihr Kind den Account nutzen darf, jedoch nicht länger als eine Stunde am Tag.

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Wohlgemerkt: Es geht um 13- und 14-Jährige, also um junge Menschen, die zunehmend selbstständig sind, oft schon erste Dates haben oder E‑Scooter fahren. Je nach Ausgestaltung der Eltern-Accounts haben die Erwachsenen möglicherweise wenig Spielraum, die Kontrolle zurückzufahren, etwa weil sie ihrem Kind schon mehr zutrauen.

Leitlinien für Jugendschutz sollen Gesetz werden

Viele Vorschriften des Entwurfs beschreiben verbindliche Standards für mehr Kinder- und Jugendschutz im Netz. Grundlage dafür sind die Leitlinien der EU-Kommission, wie Online-Anbieter nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) Minderjährige zu schützen haben. Diese Leitlinien sind jedoch nicht bindend – der EU Kids Act würde verbindliche Vorschriften schaffen.

Gegen einige von ihnen dürften Tech-Konzerne Sturm laufen, weil sie mit der Aufmerksamkeit ihrer Nutzer*innen Geld verdienen, selbst wenn es deren Wohlbefinden schaden könnte. So sieht der Entwurf etwa ein Verbot von suchtfördernden Funktionen für Minderjährige vor, gerichtet an Social-Media- und Videoplattformen.

Demnach dürfen sie ihre Dienste nicht so gestalten, „dass Minderjährige zu einer zwanghaften oder übermäßigen Nutzung angeregt werden“ (Artikel 9). Konkret nennt das Gesetz weit verbreitete Psychotricks der Tech-Konzerne wie automatisch startende Videos, App-Benachrichtigungen oder Belohnungen für regelmäßige Nutzung. Weitere Vorschriften betreffen Empfehlungssysteme (Artikel 10) oder Kontaktmöglichkeiten zu Fremden (Artikel 12).

Grundrechte von Kindern und Erwachsenen „massiv“ beeinträchtigt

Bereits im Vorfeld haben sich mehrere Fachleute und Gremien zu Social-Media-Verbot und Alterskontrollen geäußert, mehr dazu in unserem gestrigen Artikel.

Eine erste Einschätzung zum konkreten Gesetzentwurf kommt von der Sprecherin des Chaos Computer Clubs, Elina Eickstädt. „Der bekannt gewordene Vorschlag der EU-Kommission erfüllt beinahe alle Bedenken, die wir im Hinblick auf Altersfeststellung online haben“, schreibt sie auf Anfrage. Der Vorschlag würde „das Ende von freier und anonymer Internetnutzung bedeuten“. Derweil blieben wesentliche technische Fragen ungelöst. Das Konzept der Eltern-Accounts berge „immense Gefahr in Hinblick auf Überwachung durch Eltern“.

Der Vorschlag der EU-Kommission werde „Grundrechte von Kindern und Erwachsenen massiv beeinträchtigen“, warnt Svea Windwehr, Co-Vorsitzende des Vereins für Digitalpolitik D64. Online-Plattformen seien wichtige Orte für junge Menschen, um Gemeinschaft zu erfahren. „Diese Räume unter elterliche Überwachung zu stellen und den Zugang zu ihnen auf eine Stunde am Tag zu begrenzen, greift tief in das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe ein“, schreibt Windwehr. Nicht alle Kindern hätten vertrauensvolle Beziehungen zu ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten. „Gerade diesen jungen Menschen werden Räume genommen, in denen sie Unterstützung erfahren könnten.“

Weiter warnt Windwehr vor Alterskontrollen für alle, gerade mit der von der EU-Kommission angepriesenen Alterskontroll-App. Die App werde nach aktuellem Stand „grundlegenden Privatsphäreanforderungen nicht gerecht“ und drohe „Millionen von Menschen ohne Zugang zu digitalen Identitäten auszuschließen“. Die Kommission könne bei den geplanten Alterskontrollen nicht sicherstellen, „dass die Privatsphäre, die Sicherheit und die gesellschaftliche Teilhabe von Millionen geschützt werden“.

Der von der EU-Kommission geplante Schutz vor schädlichen Designs und Funktionen gehe nicht bis zur Wurzel, kritisiert Simeon de Brouwer von EDRi, dem Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte. „Wenn Design für 13-Jährige schädlich ist, wird es nicht auf magische Weise mit dem 15. oder 18. Geburtstag sicher“, schreibt er. Die EU-Kommission versuche, junge Menschen „unbeholfen“ vor ausbeuterischen Systeme abzuschirmen.

Sobald die EU-Kommission ihren Entwurf offiziell vorgelegt hat, können sich EU-Parlament und Ministerrat damit beschäftigen.

Über die Autor:innen

  • Sebastian Meineck

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

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28 Kommentare zu „EU-Kommission will Netz mit Alterskontrollen zupflastern“


  1. Piratenparteiler

    ,

    Das heißt dann das das Fediverse und kleinere Forenbetreiber die diese teure Bürokratie nicht umsetzen können dann alle erledigt sind und im grunde zumachen oder aus Europa abwandern müssten.

    Habe ich das richtig verstanden ?


    1. Sebastian Meineck

      ,

      Die bisher bekannten Pläne erscheinen mir zu ungenau, um das jetzt schon zu beantworten. Die stellenweise Skizzenhaftigkeit des Entwurfs legt nahe, dass über manche mögliche Auswirkungen noch nicht genau nachgedacht wurde.


  2. „Plattformen zur Entwicklung quelloffener Software.“
    Wobei sich die Frage stellt, wie lange das so bleiben wird. Denn auch dort findet sich u.U. Software, die laut diesem Gesetz nicht jugendkonform ist.
    Wenn das ganze in der Form wirklich kommen sollte, dürfte das der schleichende Anfang vom Tod des größten Teils des Internets bzw der Digitalisierung an sich werden.
    Da wäre es nur noch quasi das i‑Tüpfelchen, wenn durch den „Jugendschutz“ dann auch gerade noch FOSS mitgekillt wird.

    Aber an Gesetzen wie diesem oder vor allem auch dem digital Services Act zeigt sich die Gefahr, die entsteht, wenn ein Dienst zu große Bekanntheit erlangt (vor allem in der EU)

    Ich bekomme immer mehr das Gefühl, dass es theoretisch (zumindest aus User-Sicht) besser wäre, das, was es auf großen Plattformen wie z.b YouTube gibt, stattdessen in mehrere kategorisierte kleine Plattformen aufzusplitten.
    Dann könnte man einfach bestimmte Kategorien mit einer Kontrolle versehen, aber die große Mehrheit wäre unberührt.

    Eine Altersschranke vor der Nutzung von YouTube verwehrt halt auch den Zugang zu einer großen Menge Tutorials und Tipps usw.

    Und was die Kommunikation untereinander angeht, hat man in Zukunft wahrscheinlich nur noch Ruhe, wenn man ein eigenes Tool nutzt, dass nur für die entsprechenden Leute bestimmt ist und nicht in der Öffentlichkeit verfügbar ist.


    1. Piratenparteiler

      ,

      Auf Youtube ist Porno sowieso verboten als sind die ganzen Argumente der EU Bürokraten ohnehin Mumpiz und dienen nur dazu alles immer weiter tod zu regulieren bis nur noch Großkonzerne es sich leisten können im Internet irgendwas zu machen.

      Im grunde geht es also auch darum kleinere Portale durch Überregulierung zu killen.


      1. SubdivisionsEU

        ,

        Was im Grunde auch die europäische Souveränität zerstört, da die meisten Tech-Riesen / großen Plattformen US-Konzerne sind. Die EU entmachtet und enteignet sich dann sozusagen selbst.


  3. Diesen Riesenaufwand mit dem Sorgeberechtigungsnachweis etc pp wird sich mit hundertprozentiger Sicherheit keiner antun.
    Wenn diese App bei der Altersprüfung wirklich nur auf “ hat dieses oder jenes Alter“ prüft, nicht auch den Namen oder sonst was abgleicht, liegt die einfachste Lösung auf der Hand.


    1. E‑Perso, niederschwellige Protololle. Höchstens ein Lesegerät, das JEDER leicht integrieren kann, weil niederschwellige Protokolle.

      Nee, soll die Sparkasse machen, und Google, und Accenture. Tschüss. Nächster Planet.


      1. E‑Perso steht nur deutschen Staatsbuergern zur Verfuegung, damit kann man die Bevoelkerung nicht abdecken.


        1. der E‑perso ist aber doch einer der Grundpfeiler der EUDI-Wallet. So wenigstens in der EU scheint dich dann ein ennner zu geben.


        2. EU-Perso.

          Also mehr in Richtung Eulen.


  4. In Deutschland gibt es kein Sorgerechtsregister.

    Als Mutter kann ich mittels Geburtsurkunde des Kindes darlegen, als Vater mittels Heiratsurkunde mit der Mutter oder sonst Sorgeerklärung, wahrscheinlich das Sorgerecht inne zu haben.

    Aber: Wenn ein Familiengericht zum Sorgerecht entschieden hat, so dies steht nur in dessen Beschluss. Oder wenn Dritte das Sorgerecht bspw. für Pflegekinder durch Beschluss innehaben.
    Der ganze Anschein, wer das Sorgerecht inne hat, kann falsch sein.

    Und natürlich kann der Sorgerechtsinhaber Dritte per Vollmacht berechtigten, das Sorgerecht auszuüben. Ein entsprechend Bevollmächtigter darf dann auch über erhebliche medizinische und/oder finanzielle Fragen des Kindes entscheiden – aber nicht, ob es einen TikTok-Account bekommt?

    Das Sorgerecht nach ausländischem Recht, bspw. das automatische gemeinsame Sorgerecht auch unverheirateter Eltern in Frankreich, nachzuweisen wird zusätzlich spannend.

    Selbst wenn man die ganzen verheerenden Implikationen für die Privatsphäre und Handlungsfreiheiten von Eltern und Kinder außer Acht lässt ist dieser Entwurf auch hier verfehlt.


    1. „In Deutschland gibt es kein Sorgerechtsregister.“

      Das muss man dann natuerlich aendern.


      1. Unbedingt! Ein klarer Fall von überfälliger De(!)gitalisierung.

        Da der Staat das nicht kann braucht es unbedingt eine neue Plattform selbstverständlich basierend auf BlockChain und FOSS federated mit dem Fahndungsregister von INTERPOL.


  5. Neben den ganzen Punkten bzgl Datenschutz und Privatsphäre bin ich auch inzwischen ziemlich sicher, dass es mit der Altersverifikations-App auch zig Fälle geben wird, in denen bei der App irgendwas nicht funktioniert.

    Man kennt ja heute schon die Probleme, die Apps oft bereiten, wenn sie vom Bund oder der EU entwickelt werden.
    Ein prominentes Beispiel für die EU ist da im Google PlayStore die App „EU Login“. Eine von der EU-Kommission entwickelte App, um für EU-Anwendungen MFA zu erleichtern.
    https://play.google.com/store/apps/details?id=eu.europa.ec.ecas&hl=de

    Man braucht nur mal davon die Reviews zu lesen… Meine Güte…

    Wenn diese Altersverifikations-App technisch gesehen genauso ein unzuverlässiges Ding wird wie viele staatliche Apps und die EU weiterhin den Großteil des Internets sperren will, sehe ich neben den Themen Datenschutz und Privatsphäre noch ganz andere Probleme auf uns zukommen.


    1. SubdivisionsEU

      ,

      Sie tun so als seien die meisten privat entwickelte Apps da irgendwie besser. Sind sie allerdings auch nicht.


    2. Anonym

      ,

      > Man kennt ja heute schon die Probleme, die Apps oft bereiten, wenn sie vom Bund oder der EU entwickelt werden.

      Wir sollten uns darüber freuen solange sie Volltrottel sind. Denn solange sie inkompetent sind führen schlechte Erfahrungen der Bürger dazu, dass die deren Apps/Programme nicht installieren wollen.

      Ich fände es viel gruseliger, wenn der Bund oder die EU allen Ernstes „endlich“ kompetent genug wären, um es hinzubekommen. Und es am „besten“ auch noch allen aufzwingen (wollen).

      TL;DR: Die Inkompetenz der Mächtigen ist des Volkes Freund und nicht dessen Feind. Nur naive Menschen wünschen sich einen kompetenten Gegner.


  6. Es ist keine Überraschung dass nicht nur unsere Regierung sondern auch die EU Kommission abgehoben von allem agiert,so weltfremd sind diese schnapsifeen,die offensichtlich nur die Handschrift gewisser Lobbyisten trägt. Dieser Entwurf hilft weder Kindern noch dient er der digitalisierung,im Gegenteil, er führt zu dedigialisierung und schafft das freie Internet fe facto ab. Ich würde in Zeiten von KI jedenfalls nicht meine biometrischen Daten samt pass ins Netz stellen. Keine app bietet letztendlich Schutz gegen KI.


    1. Soists. Die Leute sind nicht am Zahn der Zeit. Beratungsverweigerung, Gestaltungsverweigerung, Pragmatismusverweigerung.


  7. Notorisch Rhetorisch

    ,

    Auch wenn es „eigentlich“ korrekt wäre die Eltern und ihr eh schon bestehendes Sorgerecht/Pflicht in die Alterskontrolle ein zu binden ist das mal wieder ein Typischer Zentralistischer Top-Down Ansatz. Und was mir dabei als erstes auffällt ist das so Millionen an Verwandtschaftsbeziehungen quasi in Daten/Beton gegossen würden. Denn wer sagt das in Zukunft, von einer weniger „Demokratisch“ eingestellten Regierung genau diese Daten nicht mit anderen Verknüpft (z.b. Religion oder Staatsangehörigkeit) werden um ganze Familien zu verfolgen. Von Judenhass bis Migranten finden wäre dann alles schon abrufbar.
    Und wer Jugendschutz drauf schreibt der sollte nicht auch noch Kontrolle von Erwachsenen dazu dichten – und es nur verschweigen. Aber genau das passiert hier m.E. Der Zeithorizont um ein einzelnes Kind zu schützen beträgt eigentlich nur maximal 18 Jahre – abzüglich der Frühen Phase in der Kleinkinder eh noch nicht mit IT o.a. spielen könnten. Dafür ALLE zu Alterskontrollen verpflichten zu wollen kann nur einem üblen Zweck dienlich sein – aber nicht dem Schutzgedanken als solchen. Kurz: Eltern verpflichten ja, aber bitte eher durch Hilfen zur (Offline-)Selbsthilfe – und nicht durch Aufbau einer Überwachungs & Kontroll-Infrastruktur die missbraucht werden wird wenn sie erst mal existiert.


    1. Die Variante aus dem losen Bereich wäre also gewesen, Plattformen zu Elternkontrolle zu zwingen. Eltern sind angehalten solche Kontrollaccounts auch zu nutzen, und den Kindern im Zweifel einzeln freizuschalten, was diese spielen dürfen sollen. Dafür könnte man darauf bestehen, dass für Eltern eine reine Browsernutzung geboten werden muss, mit allen Spiel- und DLC-Beschreibungen (Im Falle von Spielen). Natürlich setzen die Eltern erlaubte Zeiten, und können Erlaubnis wieder entziehen. Im Falle Youtubes z.B., müsste man bestimmte Kanäle freischalten können, einzelne Videos, FSK. Hinzu kommt, Inhaltstags ausschließen zu können. Dazu muss Werbung nach Jugendschutzprinzip gelten. Eltern sollten die FSK dafür runtersetzen können (6 statt 12 z.B.).

      Und mit von Ursula? Also generell ab 12 für das Kind wäre nicht gut, wegen x,y,z. Aber Spiel 123 würde gehen. Leider ab 12, also geht es nicht?

      Und dann noch: Mikrofone ausschalten? Ich denke da so an Counterstrike oder pvp-Titel, für jugendliche, die das verkraften und gut darinnen sind. Auf der guten Seite, schafft das wieder Platz am Markt. Für etwa 12 Sekunden.


      1. SubdivisionsEU

        ,

        Nein. Alterskontrollen ganz zu unterlassen wie bisher.

        Es wird sowieso nie gelingen Kinder komplett von diesen Inhalten abzuschirmen. Aufklärung, Erziehung, und Austausch mit den eigenen Kinder sind der Weg – nicht immer mehr abartige Kontrolle und Überwachung, die sowieso die Grau- und Schwarzbereiche niemals erreichen kann.


        1. Ja genau, Elternaccounts. Eltern müssen letztlich Accounts ihrer Kinder prüfen, u.a. Email und Spieleplattformen.

          Wenn man das also mit Verantwortlichkeit regelt, kann der Kindaccount die Kontrolle an einen Elternaccount abgeben, oder ein Elternaccount generiert einen kontrollierten Kindaccount. Wer mehr will, sichert diese kryptographisch ab, gegebenenfalls auch durch irgendwas mit E‑Perso. Der kryptographische Teil sollte den Kids geholfen werden, von Schuladmins, weswegen wir solche auch unbedingt brauchen. Geholfen werden heißt, die Kids lernen, und das sollte Linux unterstützen, die Signatur der Eltern als authoritativ anzuerkennen.

          Protokolle, Kryptographie, niederschwellig verfügbare Möglichkeiten.

          Es ist sowieso Banane, Kids mit Email, aber der Spieleaccount wird zugenagelt. Entweder Eltern übernehmen die Kontrolle über die Email, bzw. installieren Jugendschutzsoftware auf Kindgeräten, oder das ist alles weitestgehend Makulatur, da es allerlei Seiten im Inland uns Ausland gibt, wo es alles schlimmer geht.

          Tatsächlich könnten die Kids ihren Account sogar freiwillig auf Kind stellen. Man könnte das sogar erzwingen, und natürlich als Schattenvariante (nicht direkt außen sichtbar).

          Es ist einfach so: pragmatische Ideen werden nicht mal diskutiert. Wir haben ein Schienenproblem.


          1. Bin ich abgeschweift?

            ,

            „Man könnte das sogar erzwingen“
            Dass Anbieter dieses jedem ermöglichen müssen, unabhängig vom Alter.

            Eigentlich ist die Werbedebatte fast schon von der KI-Realität überholt. Sicherheit wird wichtiger, Tracking und Targeting tödlich. Lizenzüberprüfung via Internet wird zur Hochrisikoanwendung. Naja, „total Contagion“ ist vermzutlich noch nicht der Fall, doch die Richtung ist klar. Es traut sich keiner, regulatorisch loszulegen (Sicherheitsanforderung, Strikes, Shutdown, auch für Spieleplattformen, Vibecoding am Netz direkt unter Gefängnisstrafe stellen).

            Wird es lustig, über Selbstverteidigung im Digitalen zu sprechen, wenn jetzt Zwangsapps mit unausgegorenen Konzepten kommen? Geht so…

            (Wir reden über den Aufwand, um den Ranz vom Rest der Infrastruktur fernzuhalten. Das Problem hat man schon mit anderen Funktionen, wenn es ein Kerntelefon in recht sicher geben soll. Die App ist zu unsicher, ähnlich wie man vielleicht Apps von Onlinebrokern einstufen könnte, während der Vorgang eher kritisch ist. Da aber der Vorgang kritisch ist, kann man es nicht zusammen mit Mittelgiftigen anderen Apps auf ein extra Gerät packen, sondern braucht noch ein weiteres extra Gerät dafür. Dieser Wahnsinn endet nicht, wenn Behörden nicht auf sichere Software und Hardware setzen, sichere Sprachdialekte und sichere Protokolle. Ab Werk, vom Design her, inklusive Systematik für Beschaffung, Marktzugang, und Entzug solcher.)


  8. „Der Entwurf nennt aber auch staatliche Datenbanken, von denen Online-Dienste Infos zur Sorgeberechtigung abfragen können.“

    Jetzt drehen sie komplett durch. Irgendein x‑beliebiger Laden, der zufällig unter dieses Gesetz fällt, soll dann also Sorgerechtsnachweise aus staatlichen DBs abfragen können? Spitzen-Idee – da kann ja ÜBERHAUPT nichts schief gehen. Unsere staatlichen DBs sind ja alle perfekt abgesichert, äh, Moment, Berlin? Oh…

    Komplett irre – von dieser Seite massiver Druck hinsichtlich Altersnachweise und auf der anderen Seite hat Merz gerade erst wieder gesagt, was er von Anonymität im Web hält (gar nix).

    Ich freu mich schon auf DeutschWeb – Zugang nur nach persönlicher Registrierung beim Einwohnermeldeamt, dreifachem Antrag auf Erteilung einer Surf-Erlaubnis und natürlich permament mitlaufendem AVM – AnonymitätsVerhinderungsMechanismus.

    OTOH kann jeder in die nächste Eckkneipe gehen, einen Schnaps bestellen (und auch ohne Altersnachweis kriegen, wenn man alt genug aussieht) einmal laut ‚F… dich Fritze’ brüllen und verschwinden, ohne dass irgendwas passiert. Würde das auf X oder sonstwo passieren, würde wahrscheinlich dann in Zukunft das SEK anrücken.

    Passt…


  9. Transparenzregister

    ,

    Bitte tut doch hier nicht alle so, als würde es der EU auch nur eine Sekunde darum gehen, Jugendschutz zu etablieren!

    Hier geht es ausschließlich um Kontrolle! Web-Accounts, Bankkonten, Vermögen, politische Meinung, Religion – der Bürger hat Transparenz von der Politik gefordert, jetzt muss der Bürger auch Transparenz liefern!


  10. Sorgerechtsnachweise sind völlig Banane und unnötig.

    Kind hat Account: Kindaccount erstellt Elternaccount, unter Aufsicht der Eltern.
    Kind hat keinen Account: Eltern erstellen Eltern- und Kindaccount.

    Gegenargumentation ist grundsätzlich Banane. Die kids könnten sonst auch irgendwelche russische Seiten aufrufen. Oder reden wir „plötzlich“ über Jugendschutzsoftware auf Kindgeräten? Oder über Kontrolle der Emails von Kinder durch Eltern.

    Diesen Blödsinn kann man sich nicht ausdenken. Zeit für den Blitz.


  11. Was soll die Überprüfung, dass das Kind über 13 Jahre alt ist und ich sorgeberechtigt bin, überhaupt bringen? Wenn ich meinem unter 13 Jahre altem Kind oder einem fremden Kind einen Account zur Verfügung stellen möchte, kann ich auch einfach einen Erwachsenenaccount erstellen und denen die Zugangsdaten geben (genau das passiert offenbar in Australien). Und wenn ich selber ein 13- oder 14-jähriges Kind habe, kann ich auch mit diesem Nachweis einen Account erstellen und denen geben. Das ließe sich unmöglich verhindern, wenn nicht bei jedem anmelden die amtliche Identität bestätigt werden muss.

    Man könnte theoretisch unterbinden, dass eine Person zwei Konten erstellt. Der Aufwand dafür wäre aber enorm. Und wenn man nicht die amtliche Identität mit den Konten verknüpfen will und mehrere verschiedene Stellen Alternachweise ausstellen können (z.B. Banken und Staat oder verschiedene Staaten), wäre das fast unmöglich. (Abgesehen davon, dass viele Menschen aus völlig legitimen Gründen mehrere Accounts haben.)


    1. Naja, die Unternehmen wollen alle Daten, und gerne Rechtssicherheit. Die Freiheitsverächter möchten alle Daten, und maximale Kontrolle, d.h. man will auch z.B. Grooming „wirksam“ bekämpfen. Dabei fällt dann u.a. ab, dass man nicht will, dass sich Erwachsene als Kinder anmelden können.

      Natürlich ist das alles Banane. Denn warum soll jemand anders mitbekommen, dass ein Account ein Kindaccount ist? Klar ist, dass die Werbekunden maximieren wollen, so der Tendenz nach auch die Plattform. Eines der potentiell härteren Extinktionsrisiken, solche Maximierer laufen zu lassen.

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