Bei den sechsten politischen Trilog-Verhandlungen zur CSA-Verordnung in Brüssel kam es am Dienstag zu keiner Einigung beim Knackpunkt-Thema Scannen von privaten Chats. Einigungen gab es lediglich beim „EU-Zentrum für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch“, wie der Berichterstatter Javier Zarzalejos verkündete. Neben den politischen Runden gibt es noch technische Verhandlungen.
Umstritten war insbesondere, unter welchen Bedingungen Online-Dienste private, unverschlüsselte Inhalte von Nutzer:innen scannen dürfen oder sollen. Hierbei legte die irische Ratspräsidentschaft unter anderem den Vorschlag vor, die freiwillige und zeitlich begrenzte Chatkontrolle in einer angepassten Form dauerhaft gesetzlich zu verankern.
Verhandelt wird folgendes: Zum einen soll die sogenannte freiwillige Chatkontrolle in den Regelbetrieb überführt werden. Dies ist umstritten, da das Überwachen privater Inhalte eigentlich verboten und nur mittels zeitlich begrenzter Ausnahmeregelungen möglich ist. Zuletzt ist die freiwillige Chatkontrolle im Frühjahr ausgelaufen und konnte nur mit einem Verfahrenstrick wiederbelebt werden.
Aufgehen soll die Regelung in der CSA-Verordnung (CSA steht für „Child sexual abuse“, auf deutsch sexueller Missbrauch von Kindern), die seit dem Mai 2022 auf dem Tisch liegt – und den meisten unter dem Namen „Chatkontrolle“ bekannt ist. Im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission enthielt diese auch das Scannen Ende-zu-Ende verschlüsselter Inhalte mittels Client-Side-Scanning. Dies lehnen jedoch sowohl das EU-Parlament, als auch, nach jahrelangen Verhandlungen, die EU-Länder im Rat ab.
Wenig Streit um öffentlich zugängliche Inhalte
Einige Punkte sind bereits ausgeräumt, wenn es um Inhalte in öffentlich zugänglichen digitalen Räumen geht, etwa um Bilder in öffentlich zugänglichen Cloud-Speichern oder in sozialen Medien. Auf eigene Faust soll das geplante EU-Zentrum darin suchen und sowohl bekanntes, als auch neues Missbrauchsmaterial aufspüren dürfen.
Online-Dienste sollen wie bisher freiwillig nach bekannten Missbrauchsdarstellungen und dem, was in Deutschland Kinderpornografie, heißt suchen dürfen. Datengrundlage ist hier bisher vor allem die NCMEC-Datenbank.
Umstritten ist bei den Verhandlungen, ob die Dienste gegebenenfalls zum Scannen verpflichtet werden können. Verhandelt wurde auch, ob solche Aufdeckungsanordnungen von unabhängigen Gerichten oder administrativen Behörden ausgestellt werden sollen und auf welche Dienste sich das genau bezieht.
Private Kommunikation deutlich heikler
Betreffen würde dies zudem das Scannen nicht-öffentlicher Inhalte, also auch privater, unverschlüsselter Kommunikation. In solchen Fällen, ob freiwillig oder angeordnet, müsste dies an sogenannte „Suchpläne“ geknüpft sein. Dieser Terminus taucht jetzt in den Trilog-Verhandlungen neu auf – dabei ist selbst den deutschen Verhandlungsführern auf der Seite der EU-Länder laut einem Dokument vom 23. September, das netzpolitik.org vorliegt, nicht klar, was sich dahinter verbirgt, weswegen sie diese Suchpläne im Vorfeld ablehnten.
In diesen „Suchplänen“ sollen Online-Dienste offenbar umreißen, welche Technologie sie zum Aufspüren von Missbrauchsmaterial einsetzen und welche Schutzmaßnahmen sie vorsehen, um Fehler zu vermeiden.
Streit gibt es auch bei dem Punkt, wie zielgerichtet solche Suchpläne und Erkennungsanordnungen ausfallen sollen: So liegt der Kompromissvorschlag auf dem Tisch, dass diese „spezifische Teile eines Online-Dienstes oder, wenn möglich, individuelle Nutzer“ ins Visier nehmen dürfen. Das geht aus einem Rats-Dokument hervor, mit dem die Ratspräsidentschaft in die Verhandlungen gegangen ist.
Demnach drängt der Rat darauf, die Zahl der aufgespürten Missbrauchsinhalte nicht unter das Niveau fallen zu lassen, das gegenwärtig mit der freiwilligen Chatkontrolle erreicht wird. Würden nur individuelle Nutzer:innen gezielt überwacht, könnte diese Zahl womöglich sinken, so die Sorge.
Knackpunkt: Verpflichtend oder freiwillig
Der Rat möchte die sogenannten Aufdeckungsanordnungen aus dem Gesetz streichen, er setzt sich in den Verhandlungen gegen ein verpflichtendes Scannen ein und favorisiert die freiwillige Chatkontrolle.
Das Parlament hingegen möchte an den verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen festhalten, aber so zielgerichtet wie möglich vorgehen – wobei weiterhin eine Einigung aussteht, ob sich dies auf einzelne Nutzer:innen, Gruppen von Nutzer:innen oder Teile eines Dienstes beziehen soll.
Zudem will das Parlament eigenständig nach Missbrauchsinhalten suchende Online-Dienste dazu verpflichten, dies auf bereits bekannte und in der Datenbank des EU-Zentrums abgelegte Inhalte zu beschränken. An diese Datenbank müssten sich Online-Dienste anschließen, um suchen zu dürfen.
Wann die Verhandlungen weiter gehen, ist noch unklar. Der nächste Verhandlungstermin für den politischen Trilog ist noch nicht angesetzt.

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