Wieder einmal hebeln Strafverfolgungsbehörden den Quellenschutz und damit die Pressefreiheit aus. Dieses Mal hat es „Die Zeit“ erwischt, bei der das Landeskriminalamt Hamburg und die Staatsanwaltschaft am Montag mit einem Durchsuchungsbeschluss für die Redaktion anrückte. Die Durchsuchung wehrte das Medium nur ab, weil es die fraglichen Daten freiwillig, „versiegelt“ und unter Widerspruch herausgab. Die Zeit protestiert gegen die Maßnahme, will den Durchsuchungsbeschluss anfechten und hofft darauf, dass die Daten vor einer gerichtlichen Entscheidung nicht genutzt werden.
Die Beschlagnahme von Interviewaufzeichnungen, also dem Rohmaterial eines Podcasts zum Block-Delling-Prozess beim Landgericht Hamburg, ist eine Frechheit. Der Schutz von Informant:innen und Quellen dient dazu, dass diese sich der Presse vertrauensvoll öffnen können, ohne Angst vor einer Enttarnung oder einer Verfolgung zu haben. Nur ein funktionierender Schutz der Quellen garantiert, dass die Presse ihre Aufgabe voll und ganz wahrnehmen kann.
Der Quellenschutz ist elementarer Bestandteil der Pressefreiheit – das ist auch höchstrichterlich mehrfach bestätigt worden. Grundsätzlich haben Journalist:innen ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht, dazu kommt ein Beschlagnahmeverbot für Recherchematerial.
Pressefreiheit frontal angegriffen
Wer das, wie nun die Hamburger Ermittler, ignoriert, greift die Pressefreiheit frontal an. Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, dass eine Durchsuchung in Redaktionsräumen nicht vorrangig dem Zweck dienen darf, den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären – sondern dann schon die Pressevertreter:innen selbst beschuldigt sein müssen. Das ist bei der Zeit ausdrücklich nicht der Fall. Das Gericht will mit der Maßnahme neues Beweismaterial erheben und nebenbei die Glaubhaftigkeit der Zeugen überprüfen.
Wenn wir der Polizei solche Maßnahmen durchgehen lassen, erschüttern wir das Vertrauen in die Presse – und das schadet der Demokratie als Ganzes. Nur weil es sich beim Block-Prozess um ein Verfahren mit maximaler Medienaufmerksamkeit handelt, heißt das nicht, dass Polizei und Staatsanwaltschaft hier rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen treten dürfen.
Es ist beileibe nicht das erste Mal, dass sich Staatsanwaltschaften an der Pressefreiheit vergehen. So ließ eine Staatsanwaltschaft 2013 gleich Wohnungen von fünf Fotografen durchsuchen, um an deren Bildmaterial zu kommen, mit dem ein Straftäter auf einer Demo identifiziert werden sollte. Im Jahr 2023 hatte die Polizei den Freiburger Sender Radio Dreyeckland und zwei Privatwohnungen durchsucht – die Maßnahme wurde jüngst vom Bundesverfassungsericht für rechtswidrig erklärt.

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