Vorratsdatenspeicherung, Fußfesseln, höhere Strafen: Das sind so altbekannte wie einfallslose Antworten. Das zugehörige Problem: austauschbar. Diesmal beziehen sich die Maßnahmen, die laut einem 10-Punkte-Plan der Bundesregierung kommen sollen, auf den queerfeindlichen und islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day Ende Juli in Berlin. Ein als Gefährder bekannter Täter fuhr damals mit einem Kleinbus in eine Menschenmenge im Großen Tiergarten und griff danach Umstehende mit einer Machete an. Eine Person starb, viele weitere wurden verletzt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben daher einen Plan geschmiedet. Der dreht sich aber nicht um Schutz für queere Menschen, sondern – wenig überraschend – um islamistischen Terrorismus.
Wer den Plan liest, erkennt viele der Forderungen schnell wieder. Dabei natürlich wie bei jedem Mal: die Vorratsdatenspeicherung. Aber weil für den Bund der entsprechende Gesetzentwurf sowieso schon im Parlament angekommen ist und sich schon in Arbeit Befindliches nicht für Forderungen anbietet, sollen jetzt gleich die Länder IP-Verbindungsdaten speichern dürfen.
Das Mantra vom Datenaustausch
Zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung, die im Plan Verkehrsdatensicherung heißt, gehört auch der verbesserte Datenaustausch zu den Mantra-artig wiederholten Forderungen nach jedem schrecklichen Verbrechen. Ermittlungsbehörden sollen „gefahrenabwehrrechtliche Erkenntnisse“ erhalten, Justizbehörden sollen Informationen zur Gefährdungseinschätzung bekommen und Untersuchungshaftanstalten sollen Gericht und Staatsanwaltschaft über Radikalisierungstendenzen informieren.
Allein, geht man zurück zum Anlass des 10-Punkte-Plans, fällt auf: An Datenaustausch mangelte es beim CSD-Anschlag keineswegs. Die eigentliche Frage ist hier nicht: Wie hätte man noch mehr Informationen zwischen noch mehr Beteiligten hin- und herschubsen können? Sondern: Wenn die bestehenden Strukturen zum Ergebnis kommen, es müsse etwas getan werden, warum ist dann nichts passiert? Konsequenzen ziehen können weder Daten noch Befugnisse aus dicken Gesetzbüchern. Das müssen die Verantwortlichen schon selber tun.
Denn: In Berlin lagen Informationen über den späteren Täter in großer Fülle vor. Ein Informationsaustausch fand ebenso statt, immerhin sprachen Polizeien und Geheimdienste im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum über den Täter. Und das nicht nur einmal, sondern in acht ihrer Sitzungen. Das letzte Mal im Mai 2026 kurz vor dessen Haftentlassung. Es ging um Maßnahmen für die Zeit danach.
Die Bewertung kam zum Ergebnis, es liege ein „hohes Risiko“ vor. Also sprach man, folgerichtig, mit weiteren Akteuren. BKA, Generalbundesanwalt, Bundesverfassungsschutz und Berliner Landesverfassungsschutz, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Landeskriminalamt, die Generalstaatsanwaltschaft und die Jugendstrafanstalt Berlin – also Justiz und Ermittler:innen an einem Tisch. Schon heute und ohne 10-Punkte-Plan. Auch eine Vorratsdatenspeicherung brauchte es für den Täter nicht, denn es gab längst gezielte Überwachung: Observationen, Telefonüberwachung, sogar eine Videokamera, die sein Wohnhaus filmte. All das hat die schreckliche Tat nicht verhindert.
Angebliche „Kuscheljustiz“
Das ist sicherlich auch Dobrindt und Hubig klar. Ein weiterer Punkt ihres Plans betrifft nämlich vor allem die Gerichte und Haftanstalten. Jugendstrafrecht sei „keine Kuscheljustiz“, so die Justizministerin. Ergo: Künftig sollen Gerichte „ausdrücklich“ begründen müssen, wenn sie einen Täter über 18 nach Jugendstrafrecht behandeln wollen. Das ist für Heranwachsende, also Menschen zwischen 18 und 21, bislang unter zwei Voraussetzungen möglich: Sie begehen jugendtypische Taten, etwa Vandalismus aus einer Gruppe heraus. Oder sie sind aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung noch nicht als Erwachsene zu betrachten.
Die Justizministerin kommt mit ihrem Kuscheljustiz-Framing nun dem entgegen, was die Union schon in ihrem Wahlprogramm für die letzte Bundestagswahl forderte: das Jugendstrafrecht zurechtstutzen. Ginge es nach der Union, würde wohl das allgemeine Strafrecht für alle ab 18 gelten. In den Koalitionsvertrag hatte es am Ende aber eigentlich nur ein Minimalkonsens geschafft. Man wollte eine Studie zu gestiegener Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag geben. Die wurde nun offenbar im Juli beauftragt und sollte als Grundlage für Änderung im Jugendstrafrecht dienen. Angesichts des jetzt vorgelegten Punkte-Plans glaubt man, die Meinung der Fachleute offenbar nicht mehr zu brauchen. Das Urteil steht wohl fest: Die Gerichte sind zu gnädig.
Jugendstrafrecht ist kein Schonprogramm
Dabei ist Jugendstrafrecht auch heute kein Schonprogramm, sondern der Versuch, mehr für die Entwicklung von Jugendlichen und Heranwachsenden zu bieten als eine plumpe Bestrafung durch Geldzahlung oder Gefängnis. Es geht dabei um Resozialisierung und Erziehung statt nur um Bestrafung.
Denn eine Haftstrafe führt nicht zwingend dazu, dass das künftige Leben der Straffälligen sich in eine bessere Richtung entwickelt. So schreibt auch die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, „dass formelle, insbesondere freiheitsentziehende Reaktionen kaum einen Beitrag zur Verhinderung oder Beendigung von kriminellen Karrieren, jedoch einen großen Beitrag zu ihrer Verfestigung leisten“ würden. Das heißt: Wenn einem schon früh nichts anderes mehr einfällt, als die Leute in den Knast zu stecken, ist das für deren Zukunft nicht die beste Prognose.
Weniger konkret als die Einschränkung des Jugendstrafrechts sind etwa die Pläne zu elektronischen Fußfesseln. Hier heißt es, man „erwarte“, dass „deutlich intensiver Gebrauch“ davon gemacht werde, Fußfesseln anzuordnen. Auch das ist ein klares Signal an die Gerichte: mehr Härte. Legislativ wolle man sich für „einheitliche, effektive Standards in Bund und Ländern“ zur Präventivhaft einsetzen. Die unterscheiden sich teils deutlich. In Brandenburg etwa dürfen Personen maximal vier Tage festgehalten werden, ohne dass eine Straftat begangen wurde. In Bayern geht das bis zu zwei Monate lang. Dass sich der einheitliche Standard am unteren Ende orientieren wird, ist angesichts der Stoßrichtung dabei nicht zu erwarten.
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Weitere Punkte des Plans setzen auf Strafverschärfungen und ‑ausweitungen: beim Verbreiten von Propagandamaterial von terroristischen Organisationen, bei gefährlichen Körperverletzungen mit „gefährlichen Werkzeugen“ wie Messern und beim Spendensammeln für terroristische Vereinigungen.
Härte und Ignoranz
Prävention und Deradikalisierung bilden die letzten beiden Punkte des Pakets. Hier soll evaluiert, gestärkt und ergänzt werden. Was genau das heißt und ob es dafür verbindliche Finanzierungspläne im Haushalt geben wird? Bislang unbekannt.
Der Punkte-Plan ist vor allem eines: ein Signal, dass die „volle Härte des Rechtsstaats“ jetzt auch in der Justiz ankommen soll. Dass der Rechtsstaat auch ein Strafstaat sein muss. Der Plan macht Druck in Richtung der Gerichte, auch Heranwachsende härter zu bestrafen, statt individuell zu bewerten, wie eine positive Zukunftsentwicklung für sie unterstützt werden kann. Druck, die maximalen repressiven Möglichkeiten auszunutzen, die das Straf- und Gefahrenabwehrrecht bietet. Die Bundesregierung will die Akteure unter Rechtfertigungszwang setzen, wenn sie nicht in jedem Fall mit maximaler Härte bestrafen.
Bei all der Härte verkennt der Punkte-Plan jedoch diejenigen, die von dem Anschlag in Berlin betroffen sind: Seien es die Teilnehmenden des CSDs, körperlich sowie seelisch Verletzte, ihre Zu- und Angehörigen sowie die queere Community als Ganzes. Kein Wort darüber, wie sie besser geschützt werden können – nicht nur vor islamistisch motivierter Gewalt, sondern von den täglichen Angriffen, vor Rechtsextremen, die weiter gegen CSDs mobil machen.
Stattdessen drohen Fördergelder für Beratungs- und Anlaufstellen wegzufallen und Unionspolitiker:innen halten einen Schutz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt im Grundgesetz für eine „Überfrachtung“. Der Verband Queere Vielfalt LSVD⁺ hat längst selbst einen 10-Punkte-Katalog für queere Sicherheit vorgelegt. Mit Maßnahmen für Polizei und Justiz, die mehr sind als performative Härte.

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