Daten speichern, Software nutzen oder zusätzliche Kapazität bei großer Auslastung – das alles gilt als Argument für Cloud-Dienste. Wenn es nach dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) geht, wird die öffentliche Verwaltung ihre IT immer mehr in die Cloud verlagern und „alle wichtigen Verfahren ‚cloudifizieren‚“. Dabei verfolgt der öffentliche IT-Dienstleister einen „Cloud First“-Ansatz. Denn Cloud Computing sei nicht nur schnell, flexibel und wirtschaftlich, sondern auch Marktstandard.
Die Bundesverwaltung investiert hohe Summen in Cloud-Produkte, Tendenz steigend. Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke zeigt, hat der Bund die Ausgaben für Cloud-Nutzung von 2021 bis 2024 verdoppelt. Waren es 2021 noch 136 Millionen Euro, lagen die Kosten für das Jahr 2024 bei 286 Millionen Euro. Für das Jahr 2025 rechnen die Behörden mit Budgets von mindestens 344 Millionen Euro.
Zur Einordnung: Das Digitalbudget des Bundes betrug für das Jahr 2024 gut 19,1 Milliarden Euro. Davon entfielen 16 Milliarden Euro auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Die ehemalige digitalpolitische Sprecherin der Linken Anke Domscheit-Berg kritisiert, dass es keine Leitlinien gebe, wie Behörden Cloud-Dienste nutzen sollten. Wichtig wären klare Vorgaben für Behörden und Ämter, wie sie „hohe Sicherheitsstandards einhalten und teure und riskante Fehlentscheidungen vermeiden“ könnten.
Ausgaben wohl deutlich höher
In der Anlage (PDF) der Antwort stechen vor allem die Ausgaben des ITZ Bund und des Auswärtigen Amt heraus. Allein für den öffentlichen IT-Dienstleister lagen die Haushaltsmittel für 2024 bei 242 Millionen Euro. Wie viel genau der Bund insgesamt für Cloud-Produkte ausgibt, geht aus der Antwort der Bundesregierung allerdings nicht hervor. Und damit auch nicht, ob ITZBund und Auswärtiges Amt wirklich die Behörden mit den höchsten Cloud-Ausgaben sind.
Die Auskünfte über die Höhe der Budgets stuft die Bundesregierung bei den meisten Bundesbehörden als geheimhaltungsbedürftig ein. Sie enthielten „Informationen, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der Nachrichtendienste des Bundes stehen“, so die Begründung. Damit würde die Veröffentlichung der Daten ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Cloud ist nicht gleich Cloud
Für die Bundesverwaltung betreibt ITZBund die Bundescloud und als Erweiterung dieser die IT-Betriebsplattform Bund. Bei der Bundescloud handelt es sich um eine sogenannte Private Cloud. Sie wird vom IT-Dienstleister des Bundes betrieben und exklusiv für den Bund angeboten. Betrieben wird sie in bundeseigenen Rechenzentren.
Für die ressortübergreifende Kommunikation von Verschlusssachen (R-VSK) hat die Bundesregierung zudem eine eigene „hochsichere“ R-VSK-Cloud-Plattform für Verschlussachen bis zur Einstufung „geheim“ aufgebaut.
Daneben nutzen Bundesbehörden auch Public Clouds, bei denen sie den Betrieb von IT-Infrastruktur, Datenhaltung und die Software als Dienstleistung von externen Anbietern beziehen. Zwar sollte die Bundescloud zur zentralen Plattform für alle Online-Dienste werden, doch muss der Bund auch auf Public Clouds setzen, weil zu wenig Ressourcen zur Verfügung stünden. Somit geht ein Großteil der veröffentlichten Summen an die Public-Cloud-Anbieter Amazon, Microsoft, Google und Oracle. In insgesamt 32 verschiedenen Cloud-Diensten verarbeiten sie teils Nutzenden-Daten aus der Bundesverwaltung.
„Nur bei einem einzigen (AWS-Software VAULT Storage), genutzt von der Bundespolizei, stellt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher, dass eine Entschlüsselung von Meta- und Nutzerdaten ausschließlich auf den Endgeräten der Nutzenden möglich ist“, kritisiert Domscheit-Berg. Das dürfe bei „jeglichen sensiblen Daten“ nicht passieren.
Mit Open Source Abhängigkeiten verringern
Um Abhängigkeiten von den gängigen Public-Cloud-Anbietern zu verringern, könnte die öffentliche Verwaltung auf Open-Source-Clouds ausweichen. Doch die spielen in der Bundesverwaltung kaum eine Rolle. Gut zwei Prozent der Ausgaben entfallen hier auf Open Source, im Wesentlichen für Cloud-Anwendungsentwicklung. „Bei den Betriebsausgaben für Cloud beträgt der Anteil proprietärer Software 99,9 Prozent“, stellt Domscheit-Berg fest.
Dabei erklärt die Bundesregierung, dass der Einsatz von Open-Source-Software „bei Entwicklung und Betrieb der Bundescloud“ wichtig sei, da diese „eine Eigenentwicklung des Bundes und kein gekaufter Cloud-Stack“ sei. Gleichzeitig setzt sie zu großen Teilen auf VMware und Microsoft.
Doch Open Source komme nicht von allein. Die Erwartung des Bundes, dass eine „Soll“-Vorschrift im eGovernment-Gesetz für mehr Open-Source-Beschaffung sorgt, hält Domscheit-Berg für „naiv“. Soll eine gesetzliche Regelung wirksam sein, müsse sie messbare Ziele vorgeben, zum Beispiel ein Anteil von 50 Prozent Open Source bis 2029. Diese Forderung hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen gestellt. Im geeinten Koalitionsvertrag landete dann lediglich die Formulierung, man wolle „ambitionierte Ziele für Open Source“ definieren.
Die transatlantische Bündnistreue muss sichergestellt sein, und was wäre geeigneter dazu als die Abhängigkeit von den tonangebenden Oligarchen?
Bekommst Du eigentlich noch mit, wer gerade „transatlantische Bündnistreue“ zu welchem Zweck aufkündigt?
Die Führungsmacht eines Imperiums ist natürlich souverän.
Eben darum muss das hier abgesichert werden. Sonst kommt noch irgendwer mit Souveränität, und das schadete dem Geschäft der Oligarchen.
Souverän ist nicht, wer den Ausnahmezustand herbeiführt oder verhängt, sondern wer ihn überlebt. Das ist nicht zwangsläufig die Führungsmacht eines Imperiums. Historisch betrachtet zerfallen Imperien immer wieder, die einen etwas schneller und die anderen langsam.
„Souverän ist nicht, wer den Ausnahmezustand herbeiführt oder verhängt, sondern wer ihn überlebt.“
Das ist offensichtlich Blödsinn, denn Sie können auch in totaler Unterdrückung überleben. Man bringt als souveräner Sieger seine Arbeitssklaven ja nicht zwingend alle um.
Vasallen sind noch willkommen!
Als solche.
Nur ein kleines Problem bei Trump: Einknicken für sich reicht nicht. Dann grätscht er noch weiter hinterher. Vgl. Universitäten/ bzw. Anwaltskanzleien.
> Vgl. Universitäten/ bzw. Anwaltskanzleien.
Es ist ja nicht so, dass alle Trump in den Arsch kriechen:
https://www.washingtonpost.com/politics/2025/04/19/trump-law-firms-colleges-pressure/
Nein, es gibt aber Beispiele. Das ist auch nicht wertend gemeint. Eher bzgl. dessen, womit man es hier zu tun hat, sowie falschen Hoffnungen.
Der Deportationsreigen hat jetzt auch einen substantiellen Dämpfer erhalten (scotus/edict). Ab da wird es knapp mit der Interpretation. Mal sehen, was noch so kommt…
Es muss auch nicht bzgl. einer gelten. Ich meine bei Lawfirms ist zu sehen, dass eine Einknickt, und dann andere drankommen. Bei Universitäten gibt es wohl ein Beispiel für Nachtreten.
> Vasallen sind noch willkommen!
Vasallen sind stets willkommen. Seit Social-Media bezeichnet man sie als „follower“.