Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel ein „Recht auf Verschlüsselung“ festgeschrieben. Nun hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der Verschlüsselung stärken soll. Wir veröffentlichen den Entwurf im Volltext.
Der Gesetzentwurf ergänzt wird das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz ergänzt. Mit der Ergänzung sollen einerseits nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste dazu verpflichtet werden, ihre Telekommunikationsdienste als Standard mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anzubieten. Gemeint sind damit etwa E‑Mail, Messenger wie WhatsApp oder Signal und andere Chatdienste.
Ähnliches soll für Cloud-Dienste gelten, bei denen Nutzer:innen ihre Daten speichern können. Sie zählen als Telemediendienste, für die das Fernmeldegeheimnis nicht gilt. Hier müssten, wenn das Gesetz so kommen würde, Dienstleister in Zukunft eine Möglichkeit zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten.
Nutzer:innen sollen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung überall da nutzen können, „wo es technisch möglich ist“. Das sei derzeit noch nicht der Fall, heißt es in der Begründung: „Obwohl die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung inzwischen Branchenstandard ist, setzen einzelne Messenger-Dienste die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht oder nur bei bestimmten Funktionen ein, ohne dass das mit technischen Restriktionen begründet werden kann.“ Dazu zählt etwa der Messenger Telegram, wo eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation in Gruppenchats nicht angeboten wird.
Das Recht auf Verschlüsselung erhöhe die Akzeptanz für eine verbreitete Anwendung von Verschlüsselungstechnologien in der Bevölkerung, Wirtschaft wie auch öffentlichen Institutionen, heißt es im Referentenentwurf: „Es handelt sich um einen essentiellen Beitrag zur Gewährleistung der Grundrechte auf Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses sowie der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und zur Cybersicherheit“.
Schutz des digitalen Briefgeheimnisses
Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, begrüßt das Vorhaben mit Verweis auf die Chatkontrolle als Vorbeugung gegen zukünftige Angriffsversuche auf das digitale Briefgeheimnis. „Nutzern von Messenger‑, E‑Mail- und Clouddiensten gewähren wir das Recht, ihre Kommunikation und Datenübertragung stets Ende-zu-Ende-verschlüsselt zu übertragen, und verpflichten Anbieter, diese Option anzubieten. Auf diese Weise steigern wir die Akzeptanz für die Nutzung von Verschlüsselungstechnologien und schützen das digitale Briefgeheimnis jedes einzelnen Bürgers“, so Funke-Kaiser gegenüber netzpolitik.org.
Der Jurist Dennis-Kenji Kipker von der Universität Bremen hingegen ist noch nicht überzeugt. Er bezeichnet den Entwurf als „eher PR-Maßnahme als nachhaltige Stärkung der Cybersicherheit für alle“. Der Gesetzentwurf erhalte vor allem „eine Unterstützungsleistung für technische Maßnahmen, die Nutzer:innen eigentlich aber selbst ausführen müssen.“
Inwieweit der Referentenentwurf es auch wirklich in absehbarer Zeit zum Gesetz schafft, ist noch nicht absehbar. Als nächstes muss sich das Bundeskabinett einigen, dann geht der Entwurf in den Bundestag. Gegenwind könnte vor allem aus Faesers Bundesinnenministerium kommen.
