Einmalzahlung an StudierendeVerpflichtung zur BundID

Mit einer Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro will der Bund Studierende und Fachschüler:innen finanziell entlasten. Diese brauchen aber nicht nur viel Geduld, sondern müssen auch hohe bürokratische Hürden bei der Antragstellung überwinden – die obendrein mutmaßlich gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Bundesministerin für Bildung Forschung Bettina Stark-Watzinger mit schwarzer Jacke, kurzen roten Haaren und Briller vor blauem Hintergrund
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter Bettina Stark-Watzinger (FDP) ist zusammen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales für die Plattform einmalzahlung200 verantwortlich. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Metodi Popow

Die BundID fristet seit vielen Jahren ein Schattendasein. Das soll sich ändern. Denn das Online-Konto des Bundes wird nun für all jene Studierende und Auszubildende zur Pflicht, die eine einmalige Auszahlung der Energiepauschale in Höhe von 200 Euro beantragen wollen. Betroffene und Datenschützer:innen kritisieren die Maßnahme scharf.

Mit dem Online-Konto des Bundes können Bürger:innen hierzulande seit 2019 im Netz Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Die BundID geht auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) zurück, das die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland voranbringen soll. Und diese läuft bekanntlich schleppend. Bis Mitte September vergangenen Jahres gab es daher auch gerade einmal 200.000 registrierte Konten.

Die Nutzer:innenzahlen könnten nun rasant in die Höhe schnellen. Denn die BundID soll eine Voraussetzung dafür sein, dass Studierende ab dem 15. März einen Antrag auf die vom Bund gewährte Einmalzahlung stellen können. Die Pauschale soll Studierende und Fachschüler:innen angesichts der in den vergangenen Monaten stark gestiegenen Energiepreise ökonomisch entlasten. Anspruchsberechtigt sind Studierende und Fachschüler:innen, die seit Dezember 2022 immatrikuliert oder an einer Ausbildungsstätte angemeldet sind.

Das Problem mit dem Datenschutz

Die Antragstellung erfolgt auf der Plattform einmalzahlung200.de, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ins Leben gerufen hat. Federführend entwickelt hat die Plattform das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID). Doch das MID sieht bislang nur einen Weg vor, wie Studierende und Schüler:innen an die Einmalzahlung gelangen: Sie benötigen eine BundID.

Zwar gibt es mehrere Möglichkeiten, sich ein entsprechendes Konto anzulegen, etwa per Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder mit Hilfe eines persönlichen Elster-Zertifikats. Darüber hinaus können Studierende und Auszubildende ihren Zugangscode auch in Kombination mit einer PIN nutzen. Den Code bekommen alle Berechtigten zu Beginn des Antragsverfahrens. Eine PIN erhalten sie auf Anfrage von den Ausbildungsstätten. Doch auch für die Anmeldung mit Zugangscode und PIN benötigen die Antragssteller:innen ein BundID-Konto.

Keine Einwilligung ohne Freiwilligkeit

Der Jurist und Datenschutzexperte Christian Aretz erinnert daran, dass eine datenschutzrechtliche Einwilligung eigentlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit fußen muss. Das sei im Fall der Einmalzahlung jedoch nicht gegeben. Denn Studierende und Fachschüler:innen werden dazu verpflichtet, sich bei der BundID zu registrieren, wenn sie die Pauschale bekommen wollen.

Das Bundesinnenministerium (BMI), das die BundID anbietet, informiert in seiner Datenschutzerklärung darüber, dass die im Rahmen der Registrierung erforderliche Einwilligung im Sinne des Artikels 7 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verstehen ist. Zu den Anforderungen einer solchen Einwilligung zählt vor allem ihre Freiwilligkeit. „Bürger:innen müsste in Fällen“, so Aretz, „in denen die Einwilligung als Rechtsgrundlage herangezogen werden soll, stets auch eine Alternative angeboten werden, damit die Verwaltungsleistung trotz der Einwilligungsversagung in Anspruch genommen werden kann.“ Die im OZG vorgesehene Alternative wäre die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises.

Ohnehin sieht Aretz die Einwilligung in die Datenverarbeitung vonseiten der Bürger:innen gegenüber dem Staat kritisch. Denn das Machtverhältnis zwischen beiden sei ein ungleiches. Eine gegenüber einer Behörde erteilte Einwilligung könne „grundsätzlich nicht als Rechtsgrundlage dienen.“

Armutsgefährdete Studierende als Testgruppe

Dass Studierende und Schüler:innen die Leistung lediglich digital in Anspruch nehmen können, kritisiert Anne Roth, Netzaktivistin und Referentin im Deutschen Bundestag. Gegenüber netzpolitik.org erklärt sie, dass ein solches Verfahren all jene ausschließe, „die die nötigen Geräte nicht haben, mit digitalen Verfahren Schwierigkeiten haben oder sie schlicht ablehnen, etwa weil sie die Nutzung dazu nötiger kommerzieller Software ablehnen“. Ebendazu dürfe aber niemand gezwungen werden. Roth warnt daher auch davor, dass öffentliche Leistungen künftig zunehmend nur noch digital beantragt werden können.

Aus Sicht von Anne Roth sei es kein Zufall, dass nun gerade Studierende und Fachschüler:innen zu einem solchen Verfahren gezwungen werden. Sie bräuchten das Geld dringend und von ihrer Seite sei wenig Protest zu erwarten. Aus Sicht des Bundes ergeben sich hingegen zwei Vorteile des digitalen Verfahrens: So gibt es zum einen bislang keine zentrale Stelle, wo die Daten der rund 3,5 Millionen Studierenden und Fachschüler:innen hierzulande gesammelt werden. Zum anderen würde die Zahl neuer BundID-Konten und damit die Reichweite des Portals schlagartig in die Höhe schnellen.

Ähnlich kritisch sieht der Student Patrick Zauner das Vorgehen der Bundesregierung. Er absolviert derzeit seinen Bachelor-Abschluss für Europäische Kultur- und Ideengeschichte am Karlsruher Institut für Technologie. Die Verpflichtung, sich eine BundID zuzulegen, hält Zauner in Anbetracht der finanziellen Notlage vieler Studierender für „eine beschämende Hürde“. Die Energiepreispauschale hatte der Bundestag bereits im vergangenen Herbst beschlossen. Dass die Auszahlung sich für Studierende und Auszubildende schon jetzt um etliche Monate verzögert hat und das Antragsverfahren zudem überaus kompliziert sei, ist aus Zauners Sicht dramatisch. Denn auf das Geld warten nun ausgerechnet jene Menschen, die hierzulande als besonders armutsgefährdet gelten.

Trotz alledem werde Zauner die Einmalzahlung in Anspruch nehmen. Als „Soforthilfe“, wie das BMBF die Pauschale angekündigt hatte, sieht er sie jedoch nicht. Dafür sei schon viel zu viel Zeit verstrichen. „Also rechne ich am besten auch nicht damit – bis zum Herbst hat man noch Zeit, dann muss es da sein, denn danach verfällt der Anspruch“, sagt er gegenüber netzpolitik.org.

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27 Ergänzungen

  1. Die FDP steht fuer Freiheit nach dem Leistungsprinzip: wer es sich leisten kann, ist frei. Wer es sich nicht leisten kann, nicht. Schliesslich muss es sich lohnen, reich zu sein.

    1. Vor allem demonstrieren die FDP Bundesminister ihre offensichtliche Macht: Realität ist für sie rein optional. Sie können sagen und machen, was sie wollen. Der Souverän sind sie.

      So gesehen sind die FDP Bundesminister soweit maximal erfolgreich und optimal unterwegs.

      Da haben sie gut von der CSU gelernt.

  2. Das Vorgehen ist eine Frechheit. Wie kann man den Betroffenen nun helfen?

    Bei einer freiwilligen Einwilligung kann ich jedoch auch die Löschung meiner Daten verlangen. Ist das in dem Verfahren vorgesehen?

    Vielleicht mag jemand ein Portal gestalten, mit dem man direkt die Löschung der ID und sonstigen Daten beantragen und nachhalten kann?

    1. Jo klar, und dann lässt man seine Daten dort löschen und stellt gleich nochmal einen Antrag, und so weiter und so fort..

      Anstatt die Lösung zu kritisieren, wie wäre es mit einer realistischen eigenen Lösung erarbeiten…

      1. Fakt ist: die hiesige Uni gibt den Antragsberechtigten eine UUID + einen PIN.
        beides zusammen + das Bundesland ist auf der ersten Ebene einzugeben.
        Was bitte braucht es noch?
        Da es sich um eine Leistung handelt, die weder steuerlich, noch sozialversicherungsrechtlich, noch sonstwie angerechnet werden soll, benötigt es nicht mal mehr den Namen/Adresse/…, sondern lediglich das Zielkonto.
        Alles darüber hinaus ist Schikane und Datensammelwut.

  3. … vor allem hätten doch wohl alle BAföG-Studenten diese 200 Euro schon seit Oktober 22 haben können, einfach als um 200 Euro höhere BAföG-Zahlung, ohne irgendwelche Bürokratie.

    Und für die anderen hätte man es vielleicht als Rückzahlung der Immatrikulationsgebühr über die Universitäten abwickeln können, und diese hätten dann den insgesamt gutgeschriebenen Betrag vom Bund rückerstattet bekommen.

  4. Ne ziemliche Frechheit und sonst nichts anderes ist das! Da wird etwas auf dem Rücken der Ärmsten und Bedürftigen ausgetragen. Es muss immer eine Alternative zu digitalen Verfahren geben. Ausnahmslos!

  5. Dazu passt, was ich vor einiger Zeit unter einem anderen Artikel kommentiert hatte:

    https://netzpolitik.org/2023/bundeskartellamt-google-muss-bessere-mitsprache-bei-datenverarbeitung-ermoeglichen/

    Die Berliner Verkehrsbetriebe zwingen jeden, der mit dem Bus fahren will und keine sogenannte Abo-Dauerkarte hat, mit einem Handy oder einer Karte zu zahlen. Datenabgleich mit den im Bus vorhandenen Kameras möglich.

    Dasselbe gilt für das ab Mai geltende 49-Euro-Ticket. Man kann es nur online erwerben; Herr Wissing hat es wie folgt formuliert; ich gebe es hier sinngemäß wieder: Wir wollen Deutschland digitalisieren, und jetzt wollen die Leute das Ticket auch als Papierversion. Das ist mit uns nicht zu machen.

    Mit anderen Worten: Wer Digitales kritisch sieht, sich Smartphones etc. nicht leisten kann oder aus Datenschutzgründen nicht will, oder älteren Jahrgangs ist, der bleibt völlig aussen vor.

    Anstatt zuerst datensichere, kommerzfreie IT-Systeme zu entwickeln und dann (!) erst nach kritischer und gründlicher Testphase zu digitalisieren, wird das „Prinzip des größten Zwanges“ nach und nach etabliert. Das nennt sich dann „Fortschritt“.

    Es wird Zeit, sich dagegen vehement aufzulehnen! Breite gesellschaftliche Debatte inbegriffen!

  6. Ich hab jetzt nicht ganz verstanden, wo das Problem ist.
    Alle rufen nach Digitalisierung aber keiner will digitale Dienste nutzen.
    Wenn sie kompliziert und dümmlich gestaltet sind, verstehe ich das auch.
    Meine persönliche Erfahrung besagt zudem, das zwar das Machtverhältnis in allen Fällen beachtet werden muss, die Frage aber auch dazugehört, ob vom Bund überhaupt noch eine Gefahr ausgeht, und wenn ja, welche. Ein bisschen konkretisieren schadet nicht als nur die bloße Feststellung in den Raum zu werfen.
    Denn die größte Gefahr dieser ungleichen Machtverhältnisse haben wir vor allem in den Kommunen und Städten (!)
    Heißt ganz konkret, wenn du z.B. die städtische Wohnungsgesellschaft kritisiert, mit Klarnamen, wirst du dort keine Wohnung mehr bekommen. Kommunale Behörden und vor allem Städte stecken noch viel tiefer im Sumpf dieser Behördenmentalität. Das sieht man unter Anderen zusätzlich an den verwendeten Schreibstilen. Während das Personal in den Kommunen oft Satzformulierungen nutzen die eher einer Drohgebärde gleichen und Bundeswehrsprache nutzen, setzt das Personal die in der Bundespolitik arbeiten auf einen Schreibstil auf Augenhöhe. Meiner persönliche Erfahrung. Der Bund hat sich soweit weiter entwickelt, das er Kritik auch gerne annimmt und sich bedankt. Die Kommunen dagegen geben dir erstmal eine Schelle dafür und haben ein viel zu großes Ego.
    Klar ist das Machtverhältnis auf allen Seiten ein Thema aber ich denke man sollte das differenziert betrachten.

    Was genau stört dich / Euch jetzt daran? Die allgemeine Datenverarbeitung über die Cookies? Oder was?
    Die AusweisApp kannst du auch nur nutzen wenn du eindeutig identifizierbar bist. Ich persönlich find die AusweisApp auch extrem gut gelungen. Die ist eigentlich idiotensicher.

    1. „Die ist eigentlich idiotensicher.“

      Was macht dich da so sicher, dass sie idiotensicher ist? Der Chaos Computer Club z. B. hat schon so manche vermeintlich idiotensichere (mit Betonung auf „sichere“) App als IT-Mumpitz entlarvt.

      Cookies etc. haben nichts auf Webseiten im Allgemeinen und erst recht nichts in Ausweis- und anderen amtlichen Apps zu suchen. Solange solche Apps nicht ausführlich und gründlich auf Herz und Nieren geprüft sind, sondern quasi als schnell umzusetzendes Prestigeprojekt profilierungssüchtiger Digitalpolitiker dienen sollen, müssen sie als Problem betrachtet werden.

      1. Cookis an sich sind ein wichtiger Bestandteil unseres heutigen Internets. Um in einem zustanddlosen Protokoll wie HTTP zustandsbehaftete Sitzungen wie Einkäufe, Onlinebanking oder auch Beantragungen möglich zu machen sind Cookies notwendig.

        1. „Cookis an sich sind ein wichtiger Bestandteil unseres heutigen Internets. “

          Technische Funktions-Cookies, das ist richtig.

          Dann muss dies in den Einstellungen explizit von anderen Cookies getrennt werden können.

          Und: Wenn man sie für die von Ihnen erwähnten Anlässe braucht, müssten sie zuschaltbar sein; braucht man sie nicht: ausschalten.

          Und im Übrigen: Gerne werden auch Cookies wie „Google Analytics“ etc. als technisch notwendig erachtet, was definitiv nicht stimmt.

          1. Was anderes als die technischen Cookies wird hier auch nicht gesammelt. Über die technischen Cookies werden schon immer recht identifizierbare Daten gesammelt. Das ist nix Neues und es ist auch wichtig, um die Sicherheit im Internet an Orten zu gewährleisten, wo es eben wichtig ist: Online Banking und so weiter.
            Tatsächlich werden die Daten aber im www allgemein gesammelt, primär der Straftverfolgbarkeit. Daran ist nichts schlimmes.

            Und dann muss man sich fragen, was man hier eigentlich kritisiert :)
            Ich will ein Dienst des Bundes nutzen, und beschwere mich, das ich eindeutig identifizierbar bin und alle Daten, die im Rahmen des Prozesses gesammelt werden, und deswegen will ich das Alles lieber Post bestellen? Hä?
            Dienste zu gestalten basiert auch auf Daten, die gesammelt werden, ist nicht immer schlecht ^^

  7. Laut Cookies der BundID Seite ist es sogar möglich explizit ein temporäres Benutzerkonto zu erstellen mit der AusweisApp das sich direkt wieder löschen lässt, sobald ein Dienst abschließend genutzt wurde. Es ist keine Pflicht ein dauerhaftes Konto zu besitzen.

    https://id.bund.de/de/eservice/konto/datenschutz

    Ich verstehe beim besten Willen das Problem nicht

  8. Leute, stellt den Antrag postalisch formlos an die zuständige Behörde mit dem Hinweis, dass dadurch die Inanspruchnahme nicht verfallen kann. Dann sxhaut, wann die Zahlung dieser Gelder vorgesehen ist und stellt mit Auszahlungsverweigerung ein ordentliches Mahnverfahren. Damit ist auch jede weitere Verjähung ersteinmal gehemmt.

    Dann als nächstes bei Versagung ein Bescheidungsverfahren (Verpflichtungsklage) und Unterlassungsklage (Unterlassung der über diese Besxheidung hinausgehende nicht freiwilligen und damit rechtswidrigen Datenerhebung) vor dem Verwaltungsgericht. Von dort aus geht der ordentliche Rechtsweg weiter, wie gewohnt.

    Wenn es zu unbilligen Härten kommt, dann als Eilverfahren.

  9. Das ist nur eine weitere staatliche Nonsens-ID.

    Wir haben vergangenes Jahr das erste mal eine gemeinsame Steuererklärung gemacht. Ergebnis: Eine zusätzliche, gemeinsame Steuernummer. Dabei hat jeder von uns bereits eine Steuernummer UND eine Steueridentifikationsnummer. Zusammen sind das bereits 5 Steuer-IDs für 2 Personen.

    Wenn ich mich nicht verzählt habe, müsste Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder auf insgesamt 7 Steuer-IDs kommen – vorausgesetzt, es gab für alle Ehen gemeinsame Veranlagungen.

    Was für ein Bürokratieirrsinn.

  10. Der Artikel ist fehlerhaft. Das BMI sieht die Einwilligung gerade nicht als echte Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, sondern als sogenannte tatbestandliche Einwilligung an. Es handelt sich dabei dem Grunde nach um ein mitgliedsstaatsrechtlichen Konstrukt, dass in seiner Ausführung zwar an eine echte Einwilligung angelehnt ist, aber letztlich nur eine besondere Form einer gesetzlichen Grundlage im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 2, Abs. 3 DSGVO darstellt. Die Datenschutzerklärung weist darauf auch (verhältnismäßig) deutlich hin, in dem auf Art. 6 Abs. 1 lit. e) i. V. m. § 8 Abs. 5 OZG verwiesen wird statt auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Lediglich die Ausführung zum Widerruf der Einwilligung mag etwas verwirrend sein für den Leser, weil dort direkt auf Art. 7 DSGVO hingewiesen wird. Da es sich bei einer tatbestandlichen Einwilligung nur um ein nachgezeichnetes Rechtsinstitut handelt spielt die im Rahmen der DSGVO stärker ausgeprägte Freiwilligkeit, die in aller Regel eine Einwilligung gegenüber öffentlichen Stellen verbietet, keine Rolle. Die Nachzeichnung findet ja gerade in dieser Sphäre statt.

    Über den Sinn solcher tatbestandlicher Freiwilligkeitsmerkmale kann man natürlich trefflich streiten, weil ohne Antrag (der ja schon ein massives Freiwilligkeitselement darstellt) erhalte ich ohnehin keine Bund.ID. Der Mehrgewinn einer solchen Regelung erschließt sich dabei also nicht so richtig. Es hat höchstens eine gewisse Signal- und Steuerungswirkung wie der Bürger-Behörden-Informationsfluss und die Beteiligung auszusehen hat.

    Rechtswidrig, wie Christian Aretz es behauptet, ist es aber in dieser Ausgestaltung nicht. Zumindest nicht vor dem Hintergrund der DSGVO. Das hätte er auch von der zuständigen Aufsichtsbehörde erfahren können.

  11. Majo: „Was anderes als die technischen Cookies wird hier auch nicht gesammelt.“ bzw.

    „Tatsächlich werden die Daten aber im www allgemein gesammelt, primär der Straftverfolgbarkeit.“

    Wer garantiert einem das und wie kann der Einzelne das für jede Website überprüfen? Das Problem ist doch die Intransparenz und die Vorgabe eines „berechtigten Interesses“, das in den meisten Fällen keineswegs nur technische Notwendigkeiten beinhaltet.

    Es ist aus meiner Sicht ein Ammenmärchen, alles wegen der Strafverfolgbarkeit sammeln zu müssen. Beim Onlinebanking oder Bezahldiensten sehe ich das noch ein, Kontodaten richtig und nachvollziehbar zu übertragen. Dennoch werden in den meisten Fällen die meisten Webseiten (nicht nur kommerzielle oder amtliche) keineswegs so gestaltet, dass der Nutzer sicher sein kann, dass z. B. wirklich nur seine Bank seine IP, seinen Namen etc. erhält und diese nicht an andere weitergibt. Beispiele sind Dienste wie E-Bay oder Amazon, die allein wegen ihres Standortes eine Speicherung der Daten des Einzelnen wirklich NUR zum eigentlichen (Einkaufs-)Zweck nicht garantieren können.

    „Daran ist nichts schlimmes.“ Ja, wenn die Daten wirklich nur dann von Strafverfolgungsbehörden genutzt würden, wenn es einen konkreten Tatverdacht gäbe (z. B. des Betruges o. ä.). Wir wissen aber leider, dass dem nicht so ist.

    „Ich will ein Dienst des Bundes nutzen, und beschwere mich, das ich eindeutig identifizierbar bin“

    Sie schreiben vom „Wollen“ – im Artikel geht es um „Verpflichtung“. Das muss man trennen. Eine Identifikation wäre weitaus unproblematischer und damit die Nutzung, wenn die Situation nicht wie folgt beschrieben werden müsste:

    Der Dreh- und Angelpunkt heisst „Vertrauen“. Dieses ist sowohl durch massive Fehlentscheidungen der Politik zu Ungunsten der Bürger, aber zum Nutzen der IT-Konzerne und der Wirtschaft zerstört worden (Stichworte Überwachung, Umdeutung der Unschuldsvermutung, u. v. m.)

  12. der Vorgang selbst ist auch grottig…

    zum einen braucht es natürlich ein paar javascript-höllen, ohne die nix geht, dann gibt es erstmal eine Wartezeit von 10min oder mehr

    dann gibt mensch ’ne ID + Bundesland + PIN ein und wird auf die BundID-Seite geleitet, um sich anzumelden. dort poppt dann nach erfolgreicher Anmeldung eine Weiterleitung zum Antrag auf, wo mensch erneut mind. 10 min warten darf.

    dann kommt eine Fehlermeldung: „Sie haben eine nicht gültige URL verwendet um den Antrag auf Einmalzahlung zu erreichen oder Sie haben zum Ausfüllen des Antrags zu viel Zeit benötigt. Bitte versuchen Sie es noch einmal.“

    Arrgggggghhhhh!

    Können bitte die Diäten der Politiker:innen und Bezüge jener Bamt.Innen, die hierfür verantwortlich zeichnen künftig nur etappenweise per jeweiligem Antrag ausgezahlt werden?!

    ich kann derartige Strukturen nur als schikanös bezeichnen

  13. Nachtrag: irgendwann kommt dann ein Webformular, das sich z.T. aus den Daten des BundID-Systems befüllen läßt, aber dann soll noch ein Zugangscode eingegeben werden, das Feld ist aber als readonly gebaut und läßt keine Eingaben zu — oder geht das nur mit InternetExplorer 4.0?

    fixt mensch das Problem über die WebKonsole und schickt das ganze dann ab, führt das aber auch bloß zu einem Fehler:
    „Systemfehler“ und „Leider konnte das System die letzte Anfrage nicht vollständig ausführen, da ein interner Systemfehler aufgetreten ist.“ darunter noch das überall auftauchende „Ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern“ mit den Länderlogos.

    Ja, offensichtlich ein totaler Systemfehler…

  14. Nachtrag3: hatte das ganze dann mal frühmorgens gegen 6Uhr probiert und siehe da: keine Wartezeiten, keine Formularfehler. Weiterhin natürlich der Verstoß gegen die DSGVO (Erhebung ausschließlich notwendiger Daten). Insofern mal wieder ein Fall von „mit einem so hohen Bedarf konnte niemand rechnen …“ oder aber für alle Webdienste wird ein Standardsystem genutzt, für das eben ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde — Abweichungen nicht erlaubt.

    Immerhin: die Bearbeitung erfolgte zügig. 2 Banktage später ist das Geld auf dem Konto. Am Tag nach der Überweisung kommt dann auch eine Mail mit dem Bescheid (rückdatiert auf den Tag des Antrags — aber die Received-Zeilen zeigen das wirklich Datum). Der Bescheid enthält auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, weswegen vmtl. zumindest Name/Anschrift zusätzlich erfaßt wurden.

  15. Ich finds unglaublich, dass die einen zwingen einen Dienst zu verwenden und dann nicht in der Lage sind sicherzustellen, dass der Dienst auch wirklich den damit entstehenden Traffic verarbeiten kann…..

    Seit zwei Tagen versuche ich mich dort anzumelden und’s egal wie oft ich’s probier, es scheitert an irgendnem technischen Problem bei der BundID.

    1. Mindestens Transparenz wäre hier mal Gesetz.
      – Wir kennen die Zahl der Studierenden in Deutschland nicht (+50% im schlimmsten Falle).
      – So viele Anfragen sind passiert.
      – Mit so vielen Anfragen haben wir gerechnet.
      – So viele berechtigte Anfragen sind eingegangen (seit…, pro …, bis Heute).
      – So viel DOS ist passiert.

      Meiner Meinung nach wäre das echt cool, man würde das unaufgeregt so machen, und dann eben korrigieren, was zu korrigieren ist. Politischer Wille muss auch fachlich irrigiert werden, sonst ist sowas wie hier Gesetz. Haben wir eine Wahl auf Bundesebene? Wohl kaum. Die Demokratie insgesamt? Vielleicht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.