Google, YouTube, InstagramNutzer:innen können Transparenzangaben schwer finden

Anbieter wie Google, Instagram und YouTube müssen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte präsentieren. Eine von den Medienanstalten in Auftrag gegebene Studie zeigt nun: Nutzer:innen haben Probleme, diese Angaben zu finden – und sie zu verstehen.

Logos von Google, YouTube und Instagram verschwommen auf Blättern, die auf einer Fläche verteilt sind
Die Transparenzangaben von Google, YouTube und Instagram sind für Nutzer:innen nicht klar einsehbar (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash/Brandi Redd; Montage: netzpolitik.org

Google, YouTube und Instagram haben Nachholbedarf in Sachen Transparenz. Das geht aus einer durch die Medienanstalten in Auftrag gegebenen Studie mit rund 3.000 Befragten hervor. Demnach fällt es Nutzer:innen oft schwer, bei den Anbietern Informationen zur Auswahl der gezeigten Inhalte zu finden.

Welche Suchtreffer bei Google erscheinen, welche Videos bei YouTube vorgeschlagen werden und welche Posts bei Instagram in der Timeline auftauchen, das beeinflussen die Anbieter anhand von Ranking-Algorithmen. Sie listen die Inhalte anderer Medien nicht nur auf, sondern geben ihnen eine Reihenfolge, Gewichtung und Sichtbarkeit. Seit 2020 ist im deutschen Medienstaatsvertrag festgeschrieben, dass Anbieter die zugrunde liegenden Kriterien offenlegen müssen. Und sie müssen Nutzer:innen erklären, wie die von ihnen eingesetzten Algorithmen funktionieren.

Die von der Medienaufsicht in Auftrag gegebene Studie ging zwei Leitfragen nach: Sind die aktuell vorhandenen Transparenzangaben für den „durchschnittlichen Nutzer“ auffindbar? Und versteht der „durchschnittliche Nutzer“ die dort enthaltenen Informationen? Durchgeführt wurde die Studie von der Gesellschaft für Innovative Marktforschung.

Minderheit findet Informationen ohne Probleme

Rund 80 Prozent der Befragten waren der Studie zufolge daran interessiert, mehr über die Auswahl- und Darstellungskriterien der Anbieter zu erfahren. Die Suche danach erwies sich für die Proband:innen aber als schwierig.

Laut gesetzlicher Vorgabe sollen Informationen „unmittelbar erreichbar“ sein. Eine Reihe von Proband:innen sollte auf Instagram, YouTube und Google also die Transparenzangaben finden. Die Forscher:innen erfassten, wie viele Klicks die Proband:innen dafür benötigen und ob sie überhaupt an ihr Ziel gelangen.

Bei Instagram hat niemand die Transparenzangaben direkt gefunden. Bei Google kamen 4 Prozent direkt ans Ziel, bei YouTube 6 Prozent. Aber die Proband:innen sollten nicht schon nach dem ersten Klick aufgeben. Am Ende des Versuchs hatten auf YouTube 57 Prozent der Proband:innen ihr Ziel nie erreicht. Bei Google scheiterten 41 Prozent, bei Instagram nur 5 Prozent.

Die Transparenzangaben zu finden ist aber nur der erste Schritt: Sie wollen auch verstanden werden. Hier hatte Instagram die Nase vorn. 41 Prozent der Proband:innen zeichneten die Angaben mit einer „hohen Verständlichkeit“ aus. Bei YouTube waren es 34 Prozent, bei Google nur 20 Prozent. Die Mehrheit der Proband:innen fand die Verständlichkeit der Angaben über alle Anbieter hinweg „mittel“. Unzufrieden („geringe Verständlichkeit“) waren jeweils 10 bis 12 Prozent.

Medienaufsicht droht mit Bußgeld

Eva-Maria Sommer, die Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, zieht in einem Video der Medienanstalten auf YouTube ein Fazit: In Anbetracht der verstrichenen Zeit hätte sie „mehr erwartet“, sagt sie. Unternehmen, deren Geschäftsmodell es sei, eine einfach zu bedienende „Nutzungswelt“ zu schaffen, sollten bei der Umsetzung der Transparenzforderungen keine Probleme haben. Sie stünden nun in der Verantwortung ein „gesetzeskonformes Produkt“ anzubieten.

Dazu müssten jetzt deutliche Nachbesserungen seitens der Anbieter erfolgen. Das würden sich nicht nur Behörden, sondern besonders auch  Nutzer:innen wünschen. Würden Anbieter den Forderungen nicht nachkommen, bliebe die Möglichkeit, ein Bußgeld zu verhängen.

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2 Ergänzungen

  1. >>> Die von der Medienaufsicht in Auftrag gegeben Studie ging zwei Leitfragen nach: Sind die aktuell vorhandenen Transparenzangaben für den „durchschnittlichen Nutzer“ auffindbar? Und versteht der „durchschnittliche Nutzer“ die dort enthaltenen Informationen? <<<

    Ist der Begriff der „durchschnittliche Nutzer“ ein Zitat aus der Studie? Ich konnte das Wortpaar dort jedenfalls nicht finden.

    Vielleicht kann die Autorin weiterhelfen? Wie wird die Durchschnittlichkeit eines Nutzers definiert, oerationalisiert und validiert?

    1. Der Ausdruck „durschnittlicher Nutzer“ ist ein Zitat aus dem Ankündigungstext zur Studie, Webseite der Medienanstalten, die nun im Artikel oben verlinkt ist. Eine Definition wird nicht explizit gegeben. Vielmehr scheint man über die Methode der repräsentativen Befragung den Anspruch zu verfolgen, einen Eindruck vom durchschnittlichen Nutzungsverhalten zu bekommen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.