Zugegeben, Politik auf EU-Ebene ist ein durchaus komplexes Thema. Wer im Interessen- und Lobbyistendschungel zwischen Brüssel und Straßburg, bzw. zwischen EU-Kommission, EU-Rat und Europäischen Parlament auch nur halbwegs den Überblick behalten will, sollte keine anderen Hobbys haben (und idealerweise ein gut gefülltes Spesenkonto verfügen). Gerade, was die Prozesse in der Netzpolitik betrifft.
Aktuell beispielsweise, wird via Twitter und auf einschlägigen Mailinglisten ein Artikel aus der taz rumgereicht, nachdem „Internetzensur jetzt via EU-Kommission“ … ja, was eigentlich? Kommt? Droht? Unvermeidlich ist?
Wenn man den Artikel von Christian Rath in der taz lediglich überfliegt, bzw. nur den Einstieg liest (oder nicht einmal das, weil, es gab da ja diesen Retweet …) kann man tatsächlich den Eindruck bekommen, die von der Kommission geforderten Internetsperren seien bereits beschlossene Sache. Kommen jetzt halt per Richtlinie durch die Hintertür. Alternativlos, quasi. Wirklich?
Dem ist nicht so. Das steht übrigens auch in Raths Artikel. Nicht nur in der Überschrift, sondern noch einmal deutlicher etwas weiter unten:
Zwingende Websperren kommen nur, wenn auch das EU-Parlament zustimmt. Am 14. Februar wird es im Ausschuss für Bürgerrechte eine vorentscheidende Abstimmung geben.
Fakt ist: Der zur Debatte stehende Vorschlag der (konservativen) Berichterstatterin Roberta Angelilli sieht derzeit keine verpflichtenden Sperren vor, erlaubt den Mitgliedsstaaten aber eigenständig zu entscheiden, ob sie im Rahmen nationaler Kompetenzen sperren wollen.
Das ist sicher nicht ideal, mit Blick auf den ursprünglichen Vorstoß (von Cecilia Malmström, EU-Kommission, wir erinnern uns) aber bereits mehr, als man realistisch erwarten durfte.
Davon, dass wir „Sperren durch die Hintertür“ bekommen, kann also erstmal keine Rede sein. Für weitergehende Forderungen, etwa ein pauschales Verbot von Websperren in Europa, gibt es derzeit allerdings auch im Parlament keine Mehrheiten.
Die gibt es vielleicht aber für einen Änderungsantrag, der von Abgeordneten der Sozialdemokraten (S&D), Grünen und Liberalen getragen wird. Jan Philipp Albrecht, Proponent des Antrags, erklärt die Situation in einem Blogbeitrag auf GrünDigital:
[Angelillis Vorschlag:] De facto würde sich also an der derzeitigen Rechtslage nichts ändern, aber die europaweite Verpflichtung wäre ausgebremst. Um zu verhindern, dass Angelilli in den Verhandlungen mit Rat und Kommission einknickt, muss das EP bzw. der federführende Innenausschuss nun möglichst präzise seine Position festschreiben.
[…] Nach schwierigen Verhandlungen ist es mir gelungen […] einen Änderungsantrag einzubringen, der gute Chancen auf eine Mehrheit hat. Er beinhaltet folgende Punkte:
- # Websperren sind nicht verpflichtend für alle EU-Mitgliedsstaaten.
- # Sie dürfen von den Mitgliedsstaaten nur auf Grundlage von Gesetzen eingerichtet werden. Damit wäre die derzeitige gesetzeslose Sperrsituation in UK und Skandinavien beendet.
- # Gesperrt werden darf nur, wenn nachgewiesen ist, dass alle Löschversuche gescheitert sind. Damit ist klar, dass Sperren kein Ersatz für Handeln mehr sein kann und die Polizei sich nicht hinter Stoppschildern verstecken kann.
- # Die einzelnen Sperrverfügungen brauchen einen Richterbeschluss. Das basiert auf allgemeinen Verfassungsprinzipien: Ein Eingriff das Grundrecht auf Informationsfreiheit muss von einem Richter angeordnet sein.
- # Betroffene haben die Möglichkeit, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen.
Soweit der Stand der Dinge. Man sieht, entschieden ist noch nichts, es sah aber schonmal bedeutend schlechter aus.
Tatsächlich wäre die aktuelle Situation, die nun vielleicht zu einer Mehrheit für den Änderungsantrag und damit zu einem hart erkämpften Etappensieg führen wird, ohne eine wahnwitzig aufwendige Lobbyarbeit auf NGO-Ebene im Hintergrund kaum denkbar gewesen. Danke Joe, danke Ralf, danke Christian, danke auch an alle anderen!
Es gibt allerdings noch viel zu tun, wer sich einbringen will: Details gibt es bei EDRI (englisch) oder unwatched.org (deutsch).