Dieser Beitrag von Julia Reda erschien zuerst in ihrer Kolumne auf heise.de und wurde dort unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht.
Die Bundesregierung setzt bei der Urheberrechtsreform nun doch verstärkt auf Uploadfilter. Ein erster, im Juni veröffentlichter Diskussionsentwurf zur Umsetzung des umstrittenen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie fiel recht gemäßigt aus. Dieser erlaubte Nutzer:innen, ihre hochgeladenen Inhalte vorsorglich als erlaubt zu kennzeichnen und so vor einer vollautomatischen Sperrung zu schützen, beispielsweise wenn sie legale Zitate oder Inhalte unter Creative Commons-Lizenzen enthalten. Der nun bekannt gewordene Referentenentwurf rückt vom Prinzip des Pre-Flagging ab. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen kann eine Sperrung von legalen Inhalten durch Uploadfilter verhindert werden.
Uploadfilter werden scharf geschaltet
Nach den neuen Plänen des Justizministeriums sollen Plattformen verpflichtet werden, Inhalte bereits während des Uploads in Echtzeit auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Nur wenn in dieser Echtzeitprüfung ein urheberrechtlich geschützter Inhalt erkannt wird, für den die Plattform keine Lizenz erworben hat, wird Nutzer:innen die Möglichkeit gegeben, den Inhalt entweder als erlaubt zu kennzeichnen oder den Uploadvorgang abzubrechen. Potentielle Urheberrechtsverletzungen sollen so gar nicht erst veröffentlicht werden.
Diese Vorgehensweise wird unweigerlich zur rechtswidrigen Sperrung zahlreicher legaler Inhalte führen. Oftmals melden Rechteinhaber Werke nämlich erst nachträglich zur Sperrung an, die bereits auf der Plattform genutzt werden. Kürzlich wurde beispielsweise die Streaming-Plattform Twitch mit einer Fülle neuer Copyright Claims überflutet, die zur plötzlichen Sperrung von Videos führte, die sich bereits seit Jahren auf der Plattform befanden.
In solchen Situationen bietet der neue Gesetzesentwurf keinerlei Schutz vor fälschlichen Sperrungen. Wer etwa ein legales Zitat oder eine Parodie hochlädt, kann sich durch den Wegfall der Möglichkeit, Uploads vorsorglich als legal zu kennzeichnen, nicht mehr gegen zukünftige Sperrverlangen von Rechteinhabern schützen. Erst wenn ein Inhalt bereits gesperrt wurde, können Nutzer:innen sich im Nachhinein beschweren. Diese Vorgehensweise genügt aber nicht einmal den Vorgaben von Artikel 17 selbst, der verlangt, dass legale Inhalte gar nicht erst gesperrt werden.
Rückschritt für Creative Commons und Co.
Die Nutzung freier Inhalte, die urheberrechtlich nicht geschützt sind oder unter einer Creative Commons-Lizenz stehen, wird durch das neue System ebenfalls erschwert. Falsche Copyright Claims rühren hier oft daher, dass verschiedene Personen den gleichen freien Inhalt legal nutzen, Uploadfilter wie YouTubes ContentID jedoch die eine Nutzung fälschlicherweise als illegale Kopie der anderen Nutzung erkennen.
Oftmals liegt die Schuld dafür bei Rechteinhabern, die alle ihre Veröffentlichungen zur Sperrung via ContentID melden, ohne hierbei zu differenzieren, ob sie überhaupt über Exklusivrechte an den entsprechenden Werken verfügen. So kommt es regelmäßig zur Sperrung von gemeinfreien NASA-Aufnahmen oder von Werken klassischer Musik, deren Urheberrechtsschutz längst abgelaufen ist.
Wer gemeinfreie Inhalte regelmäßig auf Plattformen wie YouTube nutzt, kennt dieses Problem aus eigener schmerzlicher Erfahrung und wäre gut in der Lage, durch Pre-Flagging solchen erwartbaren falschen Sperrungen zuvorzukommen. Da Pre-Flagging aber nach dem Referentenentwurf nur noch dann möglich sein soll, wenn bereits während des Uploads in Echtzeit eine angebliche Urheberrechtsverletzung erkannt wird, gibt es keine Möglichkeit mehr, sich vor zukünftigen falschen Copyright Claims zu schützen. Diese sind bei frei nutzbaren Inhalten aber besonders häufig.
Verschärfung auf Druck von Unterhaltungsindustrie und großen Plattformen
Auch für kleine Plattformen, die nicht über dieselben technischen Möglichkeiten wie Google oder Facebook verfügen, schafft der neue Vorschlag große Probleme. De facto bedeutet eine solche Verpflichtung zur Echtzeitprüfung von Uploads eine Art Vorzensur, die nur die modernsten Uploadfilter überhaupt leisten können. Gerade kleinere Plattformen setzen oft auf eine Kombination von weitaus weniger kostspieligen Maßnahmen wie Stichwortsuchen und vereinzelten menschlichen Überprüfungen von verdächtigen Inhalten, die aber keinesfalls bereits während des Uploads ausgeführt werden können. Die Verpflichtung zur Echtzeitprüfung ignoriert auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Artikel 17, wonach Plattformen nicht zum Einsatz einer bestimmten technischen Lösung gezwungen werden dürfen, wenn dieser im Vergleich zu ihren Einnahmen zu kostspielig ist.
An der Möglichkeit des Pre-Flagging hatten sowohl Rechteinhaber wie der Bundesverband Musikindustrie als auch große Online-Plattformen wie Google oder Facebook in seltener Einigkeit Kritik geübt. Sie hatten zu bedenken gegeben, das Pre-Flagging werde zur missbräuchlichen Kennzeichnung illegaler Inhalte führen und Nutzer:innen überfordern. Auf diese Kritik ist das Justizministerium nun offensichtlich eingegangen und hat das Pre-Flagging aus dem Umsetzungsvorschlag gestrichen – für die Nutzungsrechte ein großer Rückschritt. Wenn sich Musikindustrie und große Plattformen hier durchsetzen, könnte das sogar zu einer weiteren Marktkonzentration bei Online-Plattformen führen, weil die wenigen Technologiekonzerne, die über die technischen Möglichkeiten zur Echtzeitprüfung verfügen, nicht gezwungen sind, ihre proprietären Lösungen mit kleineren Wettbewerbern zu teilen. Die Uploadfilter drohen so zur Markteintrittshürde zu werden – ein Effekt von Artikel 17, vor dem Expert:innen wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber schon früh gewarnt haben.
CDU plant weitere Verschärfungen
Der vom SPD-geführten Justizministerium verantwortete Gesetzesentwurf befindet sich nun in der Ressortabstimmung, ehe er dem Bundeskabinett zur Absegnung vorgelegt und anschließend in den Bundestag eingebracht wird. Wie schon beim Leistungsschutzrecht scheint das CDU-geführte Wirtschaftsministerium nun auch beim Thema Uploadfilter auf Verschärfungen zu drängen, die Nutzungsrechte weiter einschränken könnten. Dort lobbyieren Zeitungsverlage gegen jegliche neue Ausnahmen vom Urheberrecht, die für die Wahrung der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie für den Interessenausgleich zwischen den von der Urheberrechtsreform betroffenen Gruppen jedoch zwingend notwendig sind.
Um Nutzungsrechte zu wahren, schreibt bereits Artikel 17 selbst Ausnahmen für Karikaturen, Parodien und Pastiche zwingend vor, was Interessenverbände von Verlagen und Musikindustrie nicht daran gehindert hat, in der öffentlichen Konsultation über den Gesetzesentwurf gegen eben diese Ausnahmen Sturm zu laufen. In Reaktion auf diesen Druck schlägt das Justizministerium nun eine europaweit einmalige Vergütungspflicht für die Pastiche-Ausnahme vor – Plattformen müssten also für die Nutzung von Memes, Remixes usw. eine Vergütung zahlen.
Alltagskultur im Netz in Gefahr
Insbesondere die geplante vergütungspflichtige Ausnahme für geringfügige Nutzungen von Schnipseln aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke ist der Unterhaltungsindustrie ein Dorn im Auge. Diese Ausnahme stellt aber gleichzeitig den einzigen echten Fortschritt des Gesetzesentwurfs für Nutzer:innen dar. Denn Karikatur, Parodie und Pastiche decken bei Weitem nicht alle Aspekte der Alltagskultur im Netz ab. Mit der neuen Ausnahme für geringfügige Nutzungen würden beispielsweise Reaction Gifs legalisiert: wenige Sekunden umfassende Ausschnitte aus Filmen oder TV-Serien, die mit Sicherheit keinen wirtschaftlichen Schaden anrichten, aber dennoch streng genommen gegen das Urheberrecht verstoßen. Bislang hat sich daran kaum jemand gestört und Reaction Gifs sind ein zentraler Bestandteil der Onlinekommunikation. Spätestens wenn eine automatisierte Durchsetzung des Urheberrechts durch Uploadfilter droht, ist es jedoch wichtig, diese Alltagskultur aus der rechtlichen Grauzone zu holen. Mit der Vergütungspflicht der geplanten Ausnahme für geringfügige Nutzungen sind außerdem auch die Interessen der Rechteinhaber geschützt.
Im Referentenentwurf hält das Justizministerium an der geplanten Ausnahme für geringfügige Nutzungen fest. Angesichts des intensiven Lobbying der Unterhaltungsindustrie könnte aber auch diese einzige Errungenschaft der Nutzer:innen in der Urheberrechtsreform ins Wanken geraten. Es wäre skandalös, wenn ausgerechnet die CDU auf die Streichung dieser Ausnahme pocht, denn die Idee für die pauschale Vergütung solcher geringfügigen Nutzungen stammt von der CDU selbst. Kurz vor der Verabschiedung der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie im letzten Jahr hatte die CDU in einem Positionspapier versprochen, auf Uploadfilter zu verzichten und stattdessen Alltagsnutzungen im Netz pauschal zu vergüten. Vom Verzicht auf Uploadfilter ist in dem aktuellen Gesetzesentwurf nichts mehr zu merken. Nun wird sich zeigen, ob die CDU sogar so weit geht, ihren eigenen Vorschlag zur Legalisierung von Alltagskultur im Netz zu torpedieren.
Diese und kommende Probleme von Filtern werden über fast das ganze Netz ausgekippt. Das betrifft also nicht nur Facebook und Google, sondern auch die lustige Astronomieseite, der Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen wurde. Also analog eigentlich fast alles mit kleinen Entwicklerteams dran, Foren von Hostern, alles mit Werbebannern. Hier könnte die Politik mal präzisieren.
Übersehe ich da was?
Pressefreiheit ist bekanntlich die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung verbreiten zu lassen. Dieses Privileg und die damit verbundene Diskurshoheit sind wieder herzustellen, das ist fuer die konservativen Politiker der CDU/CSU/SPD auch die Machtfrage.
Alles, was keine Bedrohung dieser Stellung ist, ist egal. Allerdings im Zweifel auch egal, wenn’s im Nebeneffekt kaputt geht.
Also das Filtern wird doch sicherlich Text beinhalten, als eigentlich alles. Man könnte z.B. ein im Film gefurztes „Gedicht“ in ASCII umsetzen. Oder ein textuelles Gedicht in einem Video platzieren, z.B. rotierend auf einem Humpen.
Jetzt editiert ein Nutzer etwas, und die Betreiber der Internetpräsenz müssen nun sicherstellen dass „Privater Marsch“ nicht wieder auf der Webseite erscheint, weil ein Benutzer letzten Monat geschafft hat, das Werk als sublime Botschaft auf der Rückseite der Verfassung nur mit 3D-Brille sichtbar, naja jedenfalls nehmen wir an first strike ist rum. Also muss der ganze Text (2KB) für ein Edit (, statt .) nocheinmal hochgeladen werden. Ähnliches für Videos. Wer wird das wohl bezahlen?
Jetzt könnte man sich vorstellen, dass Textfilter auch lokal machbar sind, und entsprechende Algorithmen vom Gericht akzeptiert werden, aber schon das Platzieren von Text in Bildern oder Bidlerfolgen, auch ohne Video, würde uns wieder an den Rand bringen.
Das Internet wird zu einem Verlagsprodukt umgebaut. B2B gibt es dann noch und natürlich wachsen „private Ecken und Kanten“ nach, die aber sicherlich als „rechtsfreie Räume“ ordentlich rangenommen werden werden. Der öffentliche Teil wird von allesfilternden Molochen gestellt.
Wie baut man nun Nutzerinteraktion, ohne dass in Echtzeit gefiltert werden muss? Gewöhnt man die Menschen an komplett forgefertigte Dialoge? Welcome to Hollywood!
Fahrenheit 451 mal gelesen oder die Verfilmung von Truffart gesehen? 8)
Kann ich nicht mit Sicherheit sagen :). Die zeitgenössische Referenz wäre vielleicht ‚Equilibrium‘.
Ich halte das alles für eine Initiative zur Entwicklung sicherer Software.
Denn jetzt müssen alle privatsphärenbewussten Menschen ihre Software ohne Gewinnerzielungsabsicht teilen. Das geht ja sonst gar nicht mehr anders. Zwar entfällt Monetarisierung, doch gerade das hilft, die Verwässerung durch Quasiwindowsnachbauten zu reduzieren.
Reinheit, Fleiß, Urheberrecht! Vorwärts!
Dabei gibt es allerdings ein Problem: Irgendwer muss für das Hosten von Diensten bezahlen. (außer man erklärt Webserver oder Rootserver zur Grundversorgung oder so)
Es ist im Zweifelsfall auch schwierig nachzuweisen, dass eine Seite ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. z.B. könnte man meinen, dass der Betreiber einer Seite diese also selbst nicht nutzen darf, da er ja davon profitieren könnte, indem er zum Beispiel eigene Produkte oder Dienstleistungen erwähnt (was manchmal schon als Werbung zählen könnte) oder erwähnen könnte (oder suggestiert).
Was der Grund ist, warum bei mir so ziemlich alles auf Eis ist, bis die Richtlinien und Gesetze dieses Zensur- Konzernbespaßungs- und Überwachungspaketes zurückgenommen sind. Hätte ich doch nur vor 20 Jahren …
Man kann schon für Geld Software anbieten, solange der Download nicht zwangsgeleitet und signiert wird :).
Allerdings ist das mit der Community kaputt, was wiederum für viele Projekte eigentlich so eine Art Showstopper ist.
Qualität ensteht in Deutschland eben wieder in der Garage, im Keller und im Wald. Das Internet war ohnehin immer schon für den nuklearen Ernstfall gedacht gewesen, und das mit der freien Diskussion war nichts als ein Intermezzo, etwas Rauschen auf der Leitung, bis es eben wieder knallt.
Warum Uploadfilter in einem Technikforum nach Urheberrechtsverletzungen suchen sollen, obwohl entsprechende Inhalte prinzipiell dort nicht rein sollen, muss bei Zeiten noch jemand erklären. Nicht wundern, wenn Diskussionen über Quantencomputer nicht mehr möglich sind, weil ein Überseeunternehmen Patente hält, und der Filter auch aus Übersee stammt.
Die Rechtsunsicherheit, die Flächenwirkung, und die ungeklärten technischen Grundlagen, bei ungeklärter rechtlicher Situation, was die Umsetzung der technischen Anforderungen betrifft, reichen schon aus, man braucht eigentlich keine konkreten Beispiele, um den innewohnenden Schwachsinn zu begreifen. Das ist „Autoindustrie macht Gesetze zu Abgasnormen“ auf europäisch, nur mit Internet.
Und man darf dann den Benutzern erzählen, warum dauernd geblockt wird.
Einen Schritt weiter, darf man den Benutzern erzählen, warum man nicht den tollen Google Premium all-in-one Filter benutzt, der doch so wenige False Positives hat.
Der eigentliche Schritt dabei ist, dass der kleine Webseitenbetreiber sich „freikauft“, in dem der Google Premiumfilter bezahlt wird, der dem Seitenbetreiber „Rechtssicherheit“ bietet, weil die Lizenzgebühren an die ganzen Verwerter bereits in der Filtergebühr enthalten ist.
Das beste aus zwei Welten: Uploadfilter und Lizenzvereinbarungen auf Konzernniveau für das ganze Internet!
Ok, böse Zungen flüstern mir, dass das immer noch als eine Welt zählt: Konzernwelt.
Sollten Webseiten Filter von wenigen Filterbetreibern, um es neutral zu halten, einsetzen müssen, wird es auch bzgl. der Sicherheit interessant. Plötzlich ist eine externe Komponente serverseitig Verbaut, die ihrerseits über Sicherheitslücken verfügt. Best practice mit Urheberrecht: abschalten.
Danke dafür, Deutschland!
Das würde wohl eher eine WebAPI werden, alleine um allerlei Sprachen und Frameworks bedienen zu können. Von daher dürfte sich das in Grenzen halten. Man wird vielleicht asynchrone Aufrufe oder Warteschlangen umsetzen müssen, wegen Rate-Limiting und Nutzererlebnis, was die Programmierung verkompliziert.
Man hat es dann also selbst in der Hand. Obwohl speziell bei umgeleitetem Datenverkehr sich natürlich auch die Angriffsfläche erhöht. Das ungefähr ganze Internet am Filter abzugreifen, ist ja auch nicht unattraktiv.
Am schlimmsten werden wohl die Daten- und Geldfragen, sowie das Gefürste bzgl. der nicht erfüllbaren Forderungen, also wessen Quatschfilter dann benutzt werden darf. Nicht auszuschließen ist, dass z.B. ein Konzern alles speichert, und man für einen Beitrag eine ID bekommt, so dass man – „nett vom Konzern“ – diesen Beitrag referenzieren kann, um eine Änderung zu schicken. Natürlich haftet man selbst für Korrektheit, und dann wissen die auch noch ganz genau, welches Post verändert wurde.
Tatsächlich nehmen die Probleme hier keine Ende. Es ist das Ende.
Also wurde die Öffentlichkeit von SPD/CDU belogen als diese behauptet haben das es in Deutschland keine Uploadfilter geben würde.
Aber ok, dann muss man eben auf ausländische Plattformen ausweichen auf denen nicht zensiert wird. So schießt sich dann die EU bzw. Deutschland digitalpolitisch selbst ab während andere Regionen dann eben von der Abwanderung kreativer Unternehmen profitieren werden.
Die Idee ist die Verwerter als die Guten aussehen zu lassen. Denn die werden ja (überteuerte) Pauschallizenzen für jede Webseite anbieten. Das hilft dann nicht, wenn sich die Webseite ohnehin schon nicht lohnt, oder wenn der „rogue photographer“ ankommt, und keine Lizenz erteilen will. Die sind dann die Fiesen, weil die nicht organisiert sind, die Verwerter haben also ihre PR.
Das in der kurzen Übergangsphase zum organisierten Weltzustand alles brennt und stirbt, was nicht bei Drei auf Facebook ist… good riddance?
„Niemand hat die Absicht einen Uploadfilter zu errichten.“ Alles gelogen. Wussten wir vorher schon und tun jetzt trotzdem überrascht.
Die Gesellschaft wird nur noch von Angst gelenkt. Angst vor Datenmissbrauch, Angst vor Terror, Angst vor Pornos, Angst vor entgangenen Einnahmen, Angst vor allem. Und in Ihrer Hilflosigkeit wissen sich die Verantwortlichen nicht besser zu helfen als noch mehr und noch umfangreichere Kontroll- und (jetzt auch) Zensurmechanismen einzuführen.
Das Ende ist klar: Sicher ist nur, was vollständig kontrolliert und überwacht werden kann. Wie das in 20 Jahren bei uns aussehen wird? Der Blick nach China zeigt die Zukunft.
Und in ihrer grenzenlosen Angst wird sich die Gesellschaft früher oder später wieder selbst zerfleischen, wenn jeder vom anderen nur noch das Schlimmste befürchtet.
Auch unsere lieben Politiker sind eben nur Menschen. Komplexität bereitet Angst und in ihrer Angst braucht es einfache Antworten. Uploadfilter ist eine solche einfache Antwort. Doch wie es eben so ist mit einfachen Antworten: Die decken eben nur einen einzigen Aspekt ab und lassen den Rest außer acht.
Diese Maßnahmen sind das digitale Spiegelbild unseres gesellschaftlichen und analog sozialen Umgangs miteinander und mit unserem Planeten. Der Unterschied: Das Internet ist sehr viel schneller vom Zerfall betroffen und so wird es schlussendlich unseren Untergang vorzeichnen und die Natur wird ihr Übriges tun.
Mit Politikern wir diesen, die mit solchen Vorschlägen und Maßnahmen aufwarten, fahren wir uns in den garantierten Untergang. Uploadfilter sind nur ein einziger Schritt dorthin.
Der Neoliberalismus hat doch die Grundlage gelegt das alle nur ihre partikularen Interessen durchsetzen wollen und es keine Gemeinschaft mehr gibt. Klar das diese Kräfte dann auch versuchen werden das Internet zu zerstören und zu überwachen um somit Kontrolle ausüben zu können.
Wir haben schon lange keine Demokratie mehr sondern die Herrschaft des Lobbyismus !
Der Staat will überall hinterherkönnen. Einerseits sieht das irgendwie auch legetim aus, andererseits fehlt das Win-Win Prinzip, wenn es so passiert, dass die Menschen zu Datenquellen für wirtschaftliche Akteure werden (Bürgeramt und so …).
Da geht es auf keinen Fall lang. Ich glaube man hat einfach das Vorbild der griechischen Demokratie ins Auge gefasst, und mit höchster linearisierter Sicherheit extrapoliert. Das Problem ist die Zeitrichtung…
Dass ihr Seriosität, Nüchternheit und Faktenreinheit in euren Artikeln, in den Ergänzungen hochhaltet, ist nicht schlecht.
Nur liest sich das, insbesondere in den Ergänzungen, zu …trocken. Zu wenig Emotion, die das, was ihr logischerweise kritisiert, erst so easy möglich macht.
Denen, die kritisiert werden, Konzerne und Regierungen, ist Seriosität, gleiche Maßstäbe der Transparenz und Aufrichtigkeit, zunehmend völlig gleichgültig -momentan sowieso alles Corona.
Probleme, wie sie angeblich ‚gelöst‘ werden, der darauffolgende negative Fallout scheint bei einigen Themem irgendwie zunehmend egal zu sein. Im Nebel zu bleiben. The Fog of War als unsichtbarer Dauerzustand.