Auf der einen Seite trommeln die Netzbetreiber, auf der anderen zeigen sich Router- und Modemhersteller „besorgt und alarmiert“. Die Telekom-Lobby möchte den Routerzwang – oder genauer: Modemzwang – zurück.
Irgendwo dazwischen stehen normale Nutzer, die einfach nur einen funktionierenden Internetanschluss haben wollen. Und oft auch einen eigenen Router, weil die von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellten Kombi-Geräte absichtlich beschnitten sind. Bessere Router gibt es in der Regel nur zum Aufpreis, selbst für das Freischalten einer simplen WLAN-Option verlangen manche Betreiber eine monatliche Gebühr.
Mittlerweile können Netzbetreiber nicht mehr einfach schalten und walten, wie sie wollen – schließlich hat die vergangene Regierung nach Jahren der Debatte die freie Wahl der Endgeräte festgeschrieben.
Bundesregierung hält noch an Modemfreiheit fest
Das Verkehrs- sowie Wirtschaftsministerium sind offenbar zufrieden mit der deutschen Regelung. In einem Eckpunktepapier, das die derzeit erarbeitete und für Ende des Jahres geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umreißt, heißt es: „Die in Deutschland im Jahr 2016 eingeführte freie Routerwahl konnte von allen Marktteilnehmern umgesetzt werden“ Die nationalen Vorgaben seien im Markt akzeptiert.
Das klingt nicht unbedingt danach, dass eine Wiedereinführung des Routerzwangs unmittelbar bevorsteht. Ein kleines Schlupfloch bleibt jedoch: Die TKG-Novelle war notwendig geworden, da die Regierung ein umfangreiches EU-Gesetz in nationales Recht überführen muss.
Gleich vier Richtlinien wurden in den vergangenen Jahren zu einer einzigen zusammengefasst, dem sogenannten Kodex (European Electronic Communications Code, EECC). Damit sollten nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen verschlankt und auf neue Gegebenheiten wie den notwendigen Glasfaserausbau reagiert werden. Erklärtes Ziel war es zudem, Marktteilnehmern überall in der EU weitgehend gleiche Voraussetzungen bieten zu können.
Diesen Moment wollen die Netzbetreiber nutzen, um die Modemfreiheit zu kippen.
Einer der im Kodex nur grob geregelten Punkte ist der sogenannte „Netzabschlusspunkt“, also die Stelle, an der das Netz des Betreibers endet und das des Kunden beginnt. Europaweit gibt es unterschiedliche Auffassungen über die genaue Definition. Deshalb sollen die Details, ähnlich wie bei der Netzneutralität, die Telekom-Aufseher im Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) klären. Eine öffentliche Konsultation zu den geplanten Leitlinien läuft derzeit noch.
Wo fängt das Netz des Kunden an?
In einem Entwurf der Leitlinien skizzieren die Regulierer drei unterschiedliche Ansätze. Entweder ist der Netzabschlusspunkt die Dose an der Wand. So ist es seit 2016 hierzulande geregelt, das Netz des jeweiligen Betreibers „endet am passiven Netzabschlusspunkt“, heißt es im TKG. Dahinter können Kunden beliebige eigene Geräte aufstellen, solange sie sich an den jeweiligen Standard halten.

Bei der Variante B endet das Netz beim Modem. Variante C umfasst neben dem Modem auch den Router, der das interne Heimnetzwerk aufspannt. Freilich verschwimmt zunehmend der Unterschied zwischen den letzten beiden Varianten. Kombi-Geräte, die sowohl Modem als auch Router bereitstellen, sind erfolgreicher auf dem Markt, weil sie komfortabler einzurichten sind sowie weniger Platz und Strom benötigen.
Die Netzbetreiber wünschen sich Variante B, oder lieber noch C. Denn dann müssten diese Geräte notwendigerweise vom Betreiber gestellt werden. Die Branche zeigt sich geschlossen. In einem gemeinsamen Positionspapier, dem sich kleine wie große Netzbetreiber angeschlossen haben, argumentieren sie jedoch in erster Linie auf einer juristischen Ebene. Die bestehende deutsche Regelung zum Netzabschlusspunkt sei europarechtswidrig. Schon allein, weil aus Sicht der Industrie nicht der Gesetzgeber – also der Bundestag – sondern Regulierungsbehörden zuständig seien.
Ohne Modemzwang kein Breitbandausbau
Inhaltlich pochen sie darauf, Kontrolle über den „aktiven Netzabschluss“ wiederzuerlangen, also das Modem, welches die Signale wandelt. Dies sei besonders wichtig in geteilten Zugangsnetzen („Shared Medium“) wie Kabel- oder Glasfasernetzen. „Mangelnde Interoperabilität der Geräte, dadurch bedingte gegenseitige Störungen, veraltete Firmware-Stände und Sicherheitslücken führen dort nicht nur zu einem Verlust an Dienstequalität für die Kunden, sondern machen eine geregelte Vorleistung unmöglich“, schreiben die Industrievertreter. Oftmals seien Lösungen erforderlich, die die „Einhaltung besonderer technischer Rahmenbedingungen einschließlich eines aktiven Netzabschlusspunktes voraussetzen“.
Die Drohung kommt zum Schluss: Ohne Kontrolle über das Modem könne man keine qualitativ hochwertigen Dienste in Glasfasernetzen anbieten, was insbesondere „die Vermarktung von Netzzugängen an Wettbewerber als Refinanzierungsmöglichkeit für neue Glasfasernetze erheblich“ beeinträchtigen würde. Schafft also Deutschland beziehungsweise die EU den Modemzwang nicht ab, werde damit „der Ausbau insgesamt nachhaltig behindert“.
Freilich existieren die geforderten technischen Rahmenbedingungen bereits, etwa der DOCSIS-Standard in Kabel- oder der GPON-Standard in Glasfasernetzen, und sind auch hierzulande längst in Betrieb. Wo also liegt das Problem?
Vodafones Kunden verwenden 50 unterschiedliche Gerätetypen
Auf Anfrage betont ein Vodafone-Sprecher, dass „Vodafone und das Vodafone-Unternehmen Unitymedia die Routerfreiheit vollständig umsetzen“. Kunden-eigene Modems würden im Vodafone-Kabelnetz aktuell bereits an mehr als 3,5 Prozent der Kabel-Internetanschlüsse betrieben. „Dabei verwenden die Kunden rund 50 unterschiedliche Gerätetypen mit über 100 unterschiedlichen Firmware-Versionen“, sagt der Sprecher.
Dies könne allerdings zu Problemen führen, etwa beim Anschluss ungeeigneter Kabel oder inkompatibler, beziehungsweise veralteter (Billig-)Modems. Sollte das gesamte Netzsegmente beeinträchtigen, könne Vodafone zur Verfügung gestellte Modems tauschen. Bei kundeneigenen Geräten ist das nicht möglich.
Zudem könnten ernsthafte Sicherheitsprobleme entstehen, wenn Nutzer keine Firmware-Updates einspielen. Laut dem Vodafone-Sprecher musste das Unternehmen schon mehrere hundert Male Modems vom Netz trennen, da „sich Kunden trotz intensivster Ansprache weigerten, die Software ihrer Netzabschlussgeräte auf einen sicheren Stand zu bringen“ Rund drei Viertel aller aktiven kundeneigenen Geräte liefen mit „veralteten oder unbekannten Firmwareständen“. Reine Router hingegen, die hinter dem Modem stehen, seien aus Netzsicht kein Problem.
Bei den Geräteherstellern lösen diese Argumente erstauntes Kopfschütteln aus. „Die von den Providern und großen Providerverbänden genannten Gründe für dieses Verlangen sind nicht neu“, sagt ein Sprecher des Verbunds der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE). „Sie waren vollumfänglich bereits Bestandteil der Gesetzesnovellierung im Jahr 2015, die in Deutschland zur Aufhebung des Routerzwanges unter 100 Prozent Zustimmung aller Parteien im Bundestag geführt hatte.“
Dass die angebrachten technischen Gründe keine Substanz hätten, zeige sich schon daran, dass etwa in den USA alle DSL ‑und Kabel-Endgeräte frei im Handel verfügbar seien. Auch in China könnten alle Glasfaser-Endgeräte einfach im Shop ausgesucht und gekauft werden, sagt der VTKE-Sprecher. „Und auch in den Mobilfunknetzen sind wir alle gewohnt, uns ein für uns passendes Smartphone zu kaufen und sind – zum Glück – nicht auf Geräte ausschließlich von Providern angewiesen“.
