Trotz neuer EU-Richtlinie ist dieser Tatort in deinem Land vielleicht nicht verfügbar

Endlich öffentlich-rechtliche Inhalte im Spanien-Urlaub, endlich Tatort am schwedischen See? Das EU-Parlament hat einer Richtlinie zugestimmt, die zu weniger Geoblocking führen soll. Aber was die Richtlinie in der Praxis bedeutet, hängt auch von den einzelnen EU-Ländern ab.

Rote Ampel
Auch wenn die Regeln verbessert werden, ein paar Stop-Schilder werden bleiben. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kai Pilger

Wer Urlaub in Schweden macht und Sendungen in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken anschauen will, hat oft ein Problem: Geoblocking. Zwar hatte die EU im vergangenen Jahr die Möglichkeiten eingeschränkt, Inhalte nur in bestimmten EU-Ländern nutzen zu können. Zahlreiche Ausnahmen aber blieben, etwa für öffentlich-rechtliche Mediatheken.

Während Netflix and Chill für deutsche Abonnenten auch an der Costa Brava möglich wurde, bekamen Mediathek-Nutzer weiter die gewohnte Botschaft: „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“. Das EU-Parlament hat nun einem Richtlinien-Entwurf zugestimmt, der auch Nachrichten und selbst-finanzierte Inhalte der Sender leichter zugänglich machen soll.

Für andere Inhalte wie Fremdproduktionen müssen die Sender jedoch weiterhin einzeln Lizenzen erwerben, wenn sie die jeweiligen Werke im Ausland ausstrahlen wollen. Ausnahmen gibt es auch für Sportereignisse. Fußballspiele an der Costa Brava werden also weiterhin nicht über eine deutsche Mediathek verfügbar sein.

Eine WDR-Sprecherin schrieb auf Anfrage von netzpolitik.org, dass sich der Richtliniengeber bei audiovisuellen Inhalten, für die je Land Lizenzen erworben müssten, „gegen Rechteklärungserleichterungen für die Sender entschieden“ habe. „Eine ungeblockte Verbreitung ist damit nur dann möglich, wenn die Sender über die entsprechenden Rechte verfügen.“ Das heißt: Alle Mediathek-Inhalte werden erst dann grenzenlos übertragen werden können, wenn die Rundfunkanstalten bereit sind, dafür Geld zu investieren.

Es schon heute und vor der Richtlinie möglich, alle Inhalte grenzüberschreitend anzubieten, wenn Nutzer sich registrieren und einloggen. Ein Login-System hat beispielsweise das ZDF eingeführt, um Nutzern den Zugriff auf altersbeschränkte Inhalte auch außerhalb des sonst vorgeschriebenen Zeitfensters anzusehen. Diese Möglichkeit haben die Anstalten aber bislang noch nicht auf geografische Sperrungen erweitert.

Kein Grund zum Jubeln

Über die genauen Auswirkungen der Richtlinie sind sich selbst die Öffentlich-Rechtlichen noch nicht ganz sicher: „Ob die Richtlinie den Umfang solcher Inhalte, die ungeblockt verbreitet werden können, substantiell erweitert, bleibt abzuwarten“, so die WDR-Sprecherin. Auch bei Inhalten, die Zuschauer wohl als Eigenproduktionen verstehen, gibt es Fallstricke. Es gebe beispielsweise Tatorte, die vollständig finanzierte Eigenproduktionen seien. „Daneben gibt es aber auch eine Vielzahl von Tatorten mit anderen Finanzierungsformen.“

Da die neue Regelung eine Richtlinie ist, muss sie erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit und einigen Spielraum, wie sie die Regelungen umsetzen. Ursprünglich war das anders geplant: Als die EU-Kommission im Jahr 2016 einen Entwurf erarbeitete, war es noch eine Verordnung, hätte also unmittelbar gegolten. Durch die Spielräume für die einzelnen Mitgliedstaaten kann die Richtlinie zu Ungunsten der Sendefreiheit eingeschränkt werden.

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Eine Ergänzung

  1. Scheint ja beliebt zu sein: doublelaw, die Kunst, zwei gegensätzliche Bestrebungen mit ein und demselben Gesetz abzuwicklen.

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