Ab heute lässt sich in der Europäischen Union auch im Urlaub auf das gewohnte Angebot von Netflix, Spotify und Co. zugreifen. Das Ende von Geoblocking, wie in manchen Schlagzeilen vermeldet, ist das aber lange noch nicht. Denn es gibt Ausnahmen und weitere Regelungen, welche die regionale Sperrung von Internetinhalten ermöglichen.
Was sich ab dem 1. April ändert …
Wer in Deutschland für ein Abo eines Anbieters von Filmen, Serien, Musik oder Liveübertragungen zahlt, kann dieses jetzt auch im Ausland so nutzen, wie es am Wohnsitz der Fall ist. Das sieht die EU-Verordnung zur „Portabilität digitaler Inhalte“ [PDF-Factsheet] vor, die am 1. April in Kraft tritt. Im Urlaub muss man also nicht mehr auf die nächste Folge der Lieblingsserie auf Netflix verzichten. Für die Nutzung im EU-Ausland dürfen Anbieter zudem keine zusätzlichen Kosten erheben.
Es ist jedoch ungeklärt, wie lange der Aufenthalt im Ausland dauern darf. Gilt die Regelung nur für den zweiwöchigen Sommerurlaub auf Mallorca oder auch für das Auslandssemester in Warschau? „Dieser Begriff ist in der Verordnung […] nicht definiert“, räumt die EU-Kommission selbst ein. Dort findet sich lediglich die schwammige Formulierung, der Aufenthalt müsse „vorübergehend“ sein. Eine ausdrückliche zeitliche Beschränkung enthält die Verordnung andererseits nicht. Das soll laut Kommission sicherstellen, dass selbst Nutzer, die täglich in einen anderen Mitgliedstaat pendeln, auf die von ihnen bezahlten Online-Inhalte zugreifen können.
Konkreter sind die Regeln zu den Verifikationsmechanismen, mit denen die Anbieter „Missbrauch“ verhindern sollen. So können Anbieter von ihren Kunden einen Nachweis ihres Hauptwohnsitzes verlangen, indem sie beispielsweise Rechnungs- oder Postanschrift, Ausweise oder Bankangaben überprüfen.
… und wo es weiterhin Geoblocking gibt
Trotz der neuen Verordnung gibt es weiterhin Geoblocking in der EU. Erstes Beispiel: Die Vorschriften gelten nicht für Live-Streams oder die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender. Diese können ihre Inhalte für das EU-Ausland verfügbar machen, müssen das aber nicht. In anderen Worten: Netflix läuft auf Mallorca, der Tatort von der ARD aber nicht.
Davon ist auch die dänische Minderheit in Norddeutschland betroffen. Sie kann im Internet nur auf wenige Sendungen des dänischen Rundfunks zugreifen, weil viele von ihnen in Deutschland gesperrt sind. Ein klarer Fall von Geoblocking. Abhilfe könnte durch die derzeit verhandelten Reformen der „Kabel- und Satellitenverordnung“ und der „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ kommen.
Zweites Beispiel: Es ist weiterhin nicht möglich, ein Abo bei einem Anbieter von Filmen, Musik oder E‑Books abzuschließen, der nicht im eigenen Heimatland operiert. So können etwa Personen in Deutschland keine Filme beim französischen Filmanbieter MyTF1 mieten oder ein Abo beim griechischen Netflix-Ableger abschließen. Auch hier bleibt es beim Geoblocking: EU-Bürger bekommen weiterhin ein je nach Land unterschiedliches Angebot an Medieninhalten – zur Freude von illegalen Streamingseiten.
Schritt in die richtige Richtung
Zumindest bei Online-Einkäufen ist es bald mit dem Geoblocking vorbei. Ab Ende 2018 dürfen Online-Händler ihren Kunden nicht mehr verwehren, bei eigenen Angeboten in günstigeren Nachbarstaaten zu shoppen. Auch Dienste wie Webseiten-Hosting müssen für alle EU-Kunden gleichermaßen geöffnet werden. Das sieht die Geoblocking-Verordnung vor, die aber nicht für Audio- und Videoinhalte gilt.
Die Meldung „Dieser Inhalt ist in deinem Land nicht verfügbar“ wird also europäischen Nutzern wohl vertraut bleiben. Folglich beschreibt Piratenpolitikerin Julia Reda die jetzt in Kraft getretenen Änderungen als „Minischritt in die richtige Richtung“. Reda versucht seit Jahren, die europäischen Gremien von einer Abschaffung von Geoblocking zu überzeugen.
Bei der Kommission läuft sie dabei offene Türen ein, immerhin zählte dieses Vorhaben zu einem der zentralen Punkte ihrer Strategie für einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt. Scharfer Gegenwind bläst ihr dabei jedoch aus den Reihen der Mitgliedsländer und der Medienindustrie entgegen, die am lukrativen Geschäft mit exklusiven Länderlizenzen verbissen festhält.
