Im November 2015 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die zweite Version der Payment Services Directive (PSD2). Die Überarbeitung, die nach Umsetzung in nationales Recht im März 2018 in Kraft trat, ändert die technischen Anforderungen für Online-Banking und Bezahlen im Internet. Mit dem heutigen Stichtag, 14. September 2019, sollen alle Banken für Privatkunden die neuen Standards umsetzen.
Fristaufschub für Kreditkartenzahlungen
Jedoch verschob die deutsche Bankenaufsicht Bafin die Frist für das Online-Bezahlen. Strenge Vorschriften wie die starke Kundenauthentifizierung, die in PSD2 enthalten ist, wären sonst nicht eingehalten. Lobbyisten für die Online-Handelsbranche arbeiteten laut Handelsblatt auf diese Verschiebung hin. In anderen Ländern kam es zu ähnlichen Friständerungen.
Da die Frist zur Umsetzung in Bezug auf das Online-Banking blieb, mussten Banken ihre Anmelde- und Überweisungsvorgänge ändern und taten dies bereits in den meisten Fällen. Von nun an gilt Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Privatkundenbanken: Die missbrauchsanfällige iTAN-Liste ist verboten, es bleiben appTAN, chipTAN, mTAN, photoTAN und pushTAN. Bei fast allen nun verfügbaren Mechanismen ist ein zweites Gerät als zweiter Faktor notwendig.
Kritik wegen Zwang zu proprietärer Software
Vertreter der Freien Software kritisieren insbesondere das so genannte appTAN-Verfahren. So sagt Bonnie Mehring von der Free Software Foundation Europe (FSFE) gegenüber netzpolitik.org:
Bisher konzentrieren sich die Banken im Rahmen der Umsetzung der PSD2-Richtlinie hauptsächlich auf die jeweils eigene proprietäre Banking-App. Dadurch werden Verbraucher:innen gezwungen, für das Bezahlen im Internet ein Smartphone oder Tablet mit proprietären App-Store von Apple oder Google zu verwenden.
Nutzer:innen, die nicht über einen der genannten App-Stores verfügen, sind somit ausgeschlossen. Vielmehr fordert die FSFE, „die Apps als Freie Software zu veröffentlichen, um den Verbrauchern den Zugang zu der Software, sowie die Kontrolle über diese zu ermöglichen und ihre Privatsphäre zu schützen.“ Eine solche Bedingung zur Freiheit der Software ist in PSD2 nicht vorgesehen.
