Und jährlich grüßt das Murmeltier: Immer noch liefern deutsche Netzbetreiber nur einen Bruchteil der zugesicherten Bandbreite, obwohl sie in ihren Verträgen anderes versprechen und sich dafür von ihren Kunden voll bezahlen lassen.
Gerade mal knapp 13 Prozent der Nutzer erreichten die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate, fast 30 Prozent mussten sich mit weniger als der Hälfte begnügen. Besonders betroffen sind Nutzer von ADSL-Anschlüssen zwischen (versprochenen) acht bis 18 MBit/s. Am anderen Ende der Skala, bei Breitbandanschlüssen zwischen 200 und 500 MBit/s, sieht es nicht viel besser aus. Dort fiel insbesondere zu abendlichen Stoßzeiten die Leistung stark ab.
„Handlungsbedarf bei den Breitbandanbietern“
Das hat der heute veröffentlichte Jahresbericht 2017/18 der Bundesnetzagentur ergeben. „Auch im dritten Jahr unserer Breitbandmessung zeigen sich wenig Veränderungen“, zeigt sich Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, resigniert. „Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden erneut oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde“, sagt Homann. Obwohl die Ergebnisse bei einzelnen Bandbreiten und zwischen den Anbietern unterschiedlich ausfallen würden, zeigten sie, dass es nach wie vor Handlungsbedarf bei den Breitbandanbietern gebe.
Schlechter noch als der Festnetzbereich schneidet der Mobilfunk ab. Dort lag das Verhältnis zwischen tatsächlicher und vereinbarter maximaler Datenübertragungsrate unter dem von stationären Anschlüssen. Nur 1,5 Prozent der Nutzer erreichten die volle Bandreite, 16,1 Prozent konnten mit mindestens der Hälfte der vertraglichen Maximalbandbreite auf das Internet zugreifen.
Gesetzesänderung überfällig
Den Handlungsbedarf gibt es schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten. Dass die Branche unterm Strich die versprochenen Bandbreiten nicht liefert, ist weder neu noch ein Geheimnis. In der letzten Legislaturperiode sperrte sich jedoch die damalige Bundesregierung dagegen, wirksame Sanktionen – etwa empfindliche und damit abschreckende Geldbußen oder ein Sonderkündigungsrecht – gesetzlich zu verankern. Abhilfe sollte eine öffentlich abrufbare Karte mit den Messergebnissen schaffen, quasi ein öffentlicher Pranger. Dieser Ansatz ist offensichtlich auch gescheitert.
Tatsächlich plant die Bundesregierung, in einer kommenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Bußgeldtatbestände anzupassen. Im Gespräch ist, die Bußgelder am Jahresumsatz der Unternehmen auszurichten. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg: Ein erster Referentenentwurf der Gesetzesänderung ist unseren Informationen nach für den Herbst dieses Jahres geplant.
Wie wäre es denn, wenn man nur so viel von dem Preis zahlt, wie man auch Leistung erhalten hat? Also wenn man z.B. nur 50% der zugesagten Geschwindigkeit erhält, zahlt man auch nur 50% des Preises.
Was genau soll sich denn ändern? Aus technischer Sicht ist da nicht viel zu holen. Nur aus Sicht des Marketing/Verkauf lässt sich was ändern. Bspw. mit einer garantierten Mindestbandbreite (selbst das kann bei Mobilfunk niemand garantieren). Aber welcher Provider fängt damit an?
Schon klar, dass aus einer alten Kupferleitung mit vier Kilometer Leitungslänge nicht viel rauszuholen ist. Dann muss halt eine differenzierte Preisgestaltung her, die gesetzlich/regulatorisch festgeschrieben ist, sonst wird sich nie etwas ändern.
„Lustig“ finde ich auch, dass sich Netzbetreiber über die geringen Take-up-Raten von hochbitratigen Anschlüsse beschweren, aber ihre Kunden offen verarschen, wenn sie ihre Segmente heillos überbuchen. Warum sollte man einen angeblich schnelleren Anschluss bestellen, wenn man davon ausgehen muss, dass die vertraglich zugesicherte Leistung ohnehin nicht geliefert wird?
Und stimmt, im Mobilfunk gelten nochmal andere Regeln. Aber dass nur 1,5 Prozent die volle Bandbreite erreichen, ist doch ein schlechter Witz.