Nach wie vor will niemand die Verantwortung für die misslungene „Protestaktion“ der Bundeswehr bei der diesjährigen re:publica übernehmen. Linke und Grüne im Bundestag versuchen zwar, das Geschehen durch Kleine Anfragen zu beleuchten, das Verteidigungsministerium (BMVg) zeigt sich allerdings recht einsilbig und beharrt auf bereits widerlegten Tatsachen (pdf). Es treten mit den Antworten allerdings neue Widersprüche zu Tage, unter anderem zu einem Journalisten, der den geplanten Zwischenfall medial begleitete.
Hintergrund: Die Besucher der re:publica staunten nicht schlecht, als sie am ersten Konferenztag von Soldaten in Kampfmontur begrüßt wurden, die vor einem Werbefahrzeug Flyer verteilten. Die Bundeswehr wollte mit der Aktion auf die vermeintliche Intoleranz der Konferenzmacher hinweisen und dagegen protestieren, dass sie angeblich von der Konferenz ausgeladen wurden. Politiker von Union und FDP sowie ein hochrangiger Ministeriumsvertreter solidarisierten sich mit der vermeintlich diskriminierten Armee, forderten gar die Streichung von Fördergeldern. Allein: Der Aufreger von einem Ausschluss der Bundeswehr entsprach nicht der Wahrheit.
Zurückrudern bei Falschbehauptungen
Zu den Falschbehauptungen gehört die Frage, ob uniformierten Angehörigen der Streitkräfte eine Teilnahme an der re:publica generell verweigert wurde. Das war nämlich nicht Fall, wie aus konsistenten Aussagen und aus den E‑Mails des Organisationsteams der Konferenz klar hervorgeht.
Dieser angebliche Ausschluss war jedoch der zentrale Drehpunkt der Bundeswehr-„Protestaktion“, mit der man die Konferenzmacher und die Teilnehmer zu vaterlandslosen Gesellen abstempeln wollte. Die mitgebrachten vorbereiteten Flyer postulieren, dass man als Bundeswehr dafür kämpfe, dass die re:publica „gegen uns sein kann“. Damit wollte man eine angebliche Ablehnung von Uniformierten auf der Konferenz unterstreichen, die es so gar nicht gab.
In der schriftlichen Antwort der Bundesregierung wird das auch indirekt bestätigt und die Aussage von der generellen Ablehnung der Bundeswehr nun eingeschränkt: Die Bundesregierung schreibt nun, es sei „der Personalwerbung eine Teilnahme an der re:publica verweigert“ worden, also nur solchen uniformierten Personen, die für eine Karriere beim Militär werben. Das bestätigten die Konferenzmacher auch von Anfang an, denn sie wollten explizit keine Rekrutierung.
Nun ist die Personalwerbung der Bundeswehr nur ein verschwindend kleiner Teil der Streitkräfte. Entsprechend kann damit nicht generalisiert werden, dass allen Uniformierten der Zutritt verweigert worden wäre und man gegen die Bundeswehr als solches sei. Einsehen wollen die Verantwortlichen ihren Missgriff jedoch nicht, denn ausweislich der schriftlichen Antwort kann das Ministerium noch immer keine Falschinformation auf seiner Seite erkennen.
Was sagen die Social-Media-Richtlinien der Bundeswehr?
Die Abgeordneten fragen auch nach der Verwendung von „Bashtags“, also absichtlich herabwürdigenden Hashtags, mit denen man bei Twitter, Instagram oder Facebook Themen markiert. Dazu gehören etwa #restrictedpublica oder #nopublica. Selbst verwendet haben Bundeswehr-eigene Accounts solche Markierungen nicht, wie auch die Bundesregierung in ihrer Antwort herausstellt. Dafür wurden sie allerdings von Angehörigen der Bundeswehr genutzt, etwa von Major Marcel Bohnert, der als einer der uniformierten Soldaten auf der Straße vor der Konferenz beteiligt war und die „Bashtags“ auch selbst nutzte.
Ob solche „Bashtags“ eigentlich mit den (befreiten) Social-Media-Richtlinien der Bundeswehr vereinbar wären, wollen die Parlamentarier wissen. Diese Social-Media-Richtlinien legen beispielsweise fest, wer die Auftritte der Bundeswehr einheitlich konzipiert und steuert. Das ist der Presse- und Informationsstab des Verteidigungsministeriums (im Militärjargon: Pr-/InfoStab 2). Darin finden sich aber auch Hinweise auf den Umgang mit Privat-Accounts von Bundeswehrangehörigen. Die Frage, ob beispielsweise Privat-Accounts Armeeangehöriger für die Bundeswehr zurechenbar sind, beantworten die Richtlinien folgendermaßen (S. 29):
Wenn Angehörige des BMVg und der Bundeswehr in Sozialen Medien als solche zu erkennen sind, treten sie automatisch auch als Botschafter auf.
Der Grund dafür ist einleuchtend: Wer sich als Teil der Streitkräfte oder des Ministeriums zu erkennen gibt, wird von Dritten nämlich als Botschafter seiner Organisation wahrgenommen. Dass sich die Verantwortlichen nun darauf zurückziehen wollen, mit den an der „Protestaktion“ teilnehmenden Privat-Accounts von Soldaten nichts zu tun zu haben, ist nicht die ganze Wahrheit.
Sie wollten die Welle reiten, aber distanzieren sich nun danach von ihren eigenen Botschaftern. Man fordere „keine Soldatinnen und Soldaten“ auf, sich im Dienst an Social-Media-Diskussionen zu beteiligen, betont die Bundesregierung. Die Aussage wirkt wenig glaubwürdig und auch unlogisch, wenn doch angeblich die „Protestaktion“ (Eigen-Beschreibung #Guerillamarketing-Aktion) gerade zu Diskussionen über die Rolle der Bundeswehr in der Gesellschaft anregen sollte.
Blättert man in den Richtlinien allerdings eine Seite um, wird es kurios. Denn selbstverständlich wird darauf verwiesen, dass auch auf den Social-Media-Plattformen neben Anstandsregeln die Wahrhaftigkeit zu beachten sei (S. 30):
Wenn man sich in den Sozialen Medien bewegt, sind die Regeln des Anstands zu beachten. In Diskussionen kann kontrovers argumentiert werden, aber mit Respekt und Anstand. Vermeiden Sie Beleidigungen, Drohungen, falsche Tatsachenbehauptungen und auch Provokationen.
Diesen Teil der eigenen Regeln hat der Stab, der die „Protestaktion“ plante und durchführte, wohl nicht recht verstanden, denn sowohl Provokationen als auch falsche Tatsachenbehauptungen wurden von Anbeginn der Aktion seitens der Bundeswehr mitgeteilt und dann auch nicht oder nur teilweise und verspätet korrigiert. Von einem Social-Media-Angriffskrieg steht in den gesamten Richtlinien übrigens nichts.
Hätte man die Verbreitung von Halbwahrheiten vermeiden wollen, wären die Richtlinien eine hilfreiche Lektüre gewesen. Sie weisen explizit auf die Schwierigkeiten beim Umgang mit den Plattformen hin (S. 10):
Dialogfähigkeit, sehr kurze Kommunikationszyklen und die unkontrollierbare Verbreitung von Inhalten sind wesentliche Merkmale von Sozialen Medien und machen sie zu einem sehr anspruchsvollen Medium der Informationsarbeit. Jedes Posting, jede Aktivität stellt in der öffentlichen Wahrnehmung eine offizielle Äußerung der Bundeswehr dar. […] Deswegen müssen die Auftritte in den Sozialen Medien hohen Qualitätsstandards gerecht werden.
Diesen Anspruch und den hohen Qualitätsstandards konnte die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr bei ihrer „Protestaktion“ vor der re:publica jedenfalls nicht genügen.
Die Rolle einzelner Medienvertreter
Einige Fragen richten die Abgeordneten an die Bundesregierung auch wegen der Rolle einzelner Medienvertreter. Sie wollen wissen, welche Medien vorab über die „Protestaktion“ informiert worden waren. Die Bundesregierung gibt hier eine Antwort, die eindeutig ist: Man hätte „keine Medien, Journalisten und Multiplikatoren außerhalb der Bundeswehr informiert“. Der Grund sei die Kurzfristigkeit der Planungen. Aus der Antwort von Staatssekretär Peter Tauber ging hervor, dass diese Planungen ab dem 17. April begannen. Allzu kurzfristig waren sie also nicht, schließlich wurden die Flyer und das Werbefahrzeug vorbereitet und organisiert. Aber es liegt wohl im Auge des Betrachters, ob man tagelange Planungen noch kurzfristig nennen kann.
Was an der Antwort überrascht: Mindestens ein Medienvertreter und sein Team, die sich Tage zuvor akkreditiert hatten, um „einen Protagonisten“ zu porträtieren, den man noch nicht nennen könne, brachten pünktlich zur Ankunft der uniformierten Gruppe und zum Beginn der Bundeswehr-Aktion die Kamera in Anschlag und filmten das Tarnfleck-Spektakel. Man sei aber nicht „gemeinsam“ mit Journalisten angereist, gibt die Bundesregierung auf Nachfrage an.
Wenn es also keine Information an Medienvertreter gab, wie die Bundesregierung angibt, kommt der Schluss in Frage, dass die Informationen hintenrum an die Medien gingen. Dann drängt sich die nächste Frage auf: Hat ein Vertreter der Streitkräfte geheime dienstliche Befehle verraten und an Medien weitergegeben, um die Berichterstattung mit einem „embedded journalist“ zu stimulieren?
Das könnte noch auf anderem Wege in Erfahrung zu bringen sein. Denn es stehen mehrere Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz aus, unter anderem zur Pressearbeit des Ministeriums. Doch spielt das Verteidigungsministerium hier auf Zeit und ließ die gesetzliche Frist zur Beantwortung der IFG-Anfrage bereits verstreichen.
Nach den eigenen Worten des teilnehmenden Majors Bohnert war der Bundeswehr-Stunt zur re:publica „vermutlich die erste größere Aktion, bei der wir unseren Platz in der Gesellschaft ganz aktiv einfordern“. Man darf wohl gespannt sein, welche Veranstaltung die nächste sein wird.
Offenlegung: netzpolitik.org ist unabhängig und leserfinanziert, wir sind auch finanziell unabhängig von der re:publica und von newthinking communications. Markus Beckedahl, der netzpolitik.org gegründet hat, ist jedoch auch Mitgründer der re:publica. Mehrere jetzige und ehemalige Mitglieder der Redaktion von netzpolitik.org haben (unentgeltlich) mit Vorträgen und Diskussionen am Programm der re:publica mitgewirkt. Wir hatten zugleich einen Stand auf der Veranstaltung. Wir waren dort nicht uniformiert.
