Vor zwei Jahren wurden wir Opfer von Ermittlungen wegen Landesverrates, weil wir über den Ausbau der Massenüberwachung durch unsere Geheimdienste berichtet haben. Die Ermittlungen führten zu einem großen und kurzen Aufschrei, zur Entlassung des Generalbundesanwaltes und zur Einstellung des Verfahrens.
Damals hatte Justizminister Heiko Maas in Aussicht gestellt, den Landesverrats-Paragrafen so zu ändern, dass er nicht mehr gegen kritische Journalisten eingesetzt werden kann. Seitdem haben wir nichts mehr von einer Reform gehört. Es gab zwar Anträge der Linken und der Grünen im Bundestag, die fanden aber traditionell keine Mehrheit gegenüber der Großen Koalition. Aus dem Justizministerium kam auch keine Initiative.
Christian Rath hat für die taz herausgefunden, dass es zwar intern Diskussionen und ein Fachgespräch gab. Aber ein anderer Fall kam dazwischen: Die Auseinandersetzung um die Böhmermann-Affäre und den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung.
So schlugen Ministerialbeamte vor, dass Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats oder Offenbarung von Staatsgeheimnissen künftig nur noch „mit Ermächtigung der Bundesregierung“ möglich sein sollen. Bei einem Fachgespräch im Ministerium sollen sich Mitte 2016 auch die Rechtsprofessoren Detlev Sternberg-Lieben und Hansjörg Geiger für eine derartige Lösung ausgesprochen haben.
Das Vorhaben wurde dann aber zunächst nicht weiterverfolgt – angeblich um Irritationen bei einem anderen Gesetzgebungsprojekt zu vermeiden: Nach der Böhmermann/Erdoğan-Affäre wollte die Bundesregierung, dass die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter (§ 103) nicht mehr speziell bestraft werden kann. Dort hatte sich die laut Gesetz erforderliche Regierungsermächtigung gerade nicht bewährt, weil sie Strafverfahren unnötig politisch auflud.
Als der Böhmermann-Paragraf im Juni abgeschafft wurde, wurde der Landesverrat-Paragraf ignoriert. Christian Rath fordert in der taz, dass der nächste Justizminister am Thema bleiben muss, aber anders als bisher überlegt:
Beim Schutz der Presse vor übermäßiger Strafverfolgung gerade auf die politische Gnade der Exekutive (hier der Bundesregierung) zu setzen, klingt nicht sehr vertrauenerweckend. Nötig ist vielmehr eine gesetzliche Klarstellung, dass Vorgänge von öffentlichem Interesse in der Demokratie generell keine Staatsgeheimnisse sein können.
Dem schließen wir uns an. Auch der Deutsche Journalisten-Verband kommentiert das auf seinem Blog: Reform ausgesessen.
Damals war unbestritten, dass der Straftatbestand des Landesverrats überprüft werden musste. Jetzt stellt sich heraus, dass das Justizministerium zwar geprüft hat, aber keine Taten folgen lässt. Diese Aufgabe kommt auf den nächsten Bundesjustizminister zu. Denn Schikanen wie gegen die Journalisten von Netzpolitik.org darf es kein zweites Mal geben.
