Die EU-Kommission darf den Zugang zu Schriftsätzen, die bei europäischen Gerichten liegen, nicht mehr allein mit der Begründung verweigern, dass es sich dabei um Gerichtsdokumente handle. Das urteilte (PDF) heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und gab damit einer Klage des Piraten-Politikers Patrick Breyer recht. Dennoch handelt es sich nicht um einen Erfolg auf voller Linie: Einerseits können EU-Behörden, „soweit ein übergeordnetes öffentliches Interesse dies rechtfertigt“, weiterhin die Veröffentlichung verzögern, bis ein etwaiges Verfahren abgeschlossen ist. Zudem muss Breyer die Hälfte seiner Gerichtskosten tragen, da er einige im Zusammenhang mit dem Verfahren stehende Dokumente im Internet veröffentlicht hat.
Breyer hatte im Mai 2012 die EU-Kommission verklagt, um Einsicht in Dokumente zu erlangen, mit denen sich Österreich vor dem EuGH verteidigen wollte. Das Land hatte die damals gültige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt und sich damit ein Vertragsverletzungsverfahren eingehandelt.
Breyer selbst hält den Ausgang des Verfahrens nur für einen Teilerfolg:
Die Transparenz der europäischen Justiz bleibt nach diesem Urteil mangelhaft und dringend verbesserungsbedürftig. Da die Luxemburger Richter Transparenz in laufenden Verfahren ohne Grund als Bedrohung zu betrachten scheinen, muss der Gesetzgeber handeln und die Verfahrensregeln nach Vorbild des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs überarbeiten.
Dass Parteien nach Meinung des EuGH gar generell zur Geheimhaltung von Schriftsätzen – sogar der selbst verfassten Schriftsätze – verpflichtet sein sollen, sei inakzeptabel und gefährde die Pressefreiheit.
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