Für die geschätzten 400.000 in Deutschland vorhandenen Multicopter – auch Drohnen genannt – gelten künftig schärfere Regeln. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, mit der Drohnen und Modellflugzeuge rechtlich gleichgestellt werden. Stimmt der Bundesrat dem Regierungsentwurf zu, gibt es erstmals einheitliche Regeln (pdf) für die Nutzung von Drohnen.
Kennzeichenpflicht ab 250 Gramm
Demnach muss jedes Flugobjekt mit einem Gewicht über 0,25 Kilogramm künftig eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers tragen. Kenntnisse über den Betrieb müssen die Piloten nachweisen, wenn das Flugobjekt mehr als zwei Kilogramm wiegt und außerhalb von Modellfluggeländen eingesetzt wird. Den Nachweis können Piloten von ihren Modellflugvereinen erhalten oder online von einer staatlichen Behörde erlangen.
Flugverbot über Bundestag und Wohngebieten
Ab einem Gewicht über fünf Kilogramm braucht es zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird. Gleiches gilt, wenn – außerhalb von Modellfluggeländen mit spezieller Aufstiegserlaubnis – in mehr als hundert Metern Höhe geflogen werden soll. Verboten ist der Betrieb über „sensiblen Bereichen“, wie etwa Einsatzorten der Polizei und Feuerwehr, staatlichen Einrichtungen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in der Nähe von Flugplätzen.

Zudem ist der Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm über Wohngrundstücken verboten. Kann eine leichtere Drohne jedoch optische, akustische oder Funksignale empfangen, speichern oder übertragen, ist ihr Betrieb über Wohngebieten generell untersagt. Unklar bleibt, wie das in der Praxis kontrolliert werden soll.
Modellflieger kritisieren Neuregelung
Von der Neuregelung erhofft sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eine Verbesserung von Sicherheit und Privatsphäre. „Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig“, so Dobrindt in einer Erklärung.
Die nun vorliegende Endfassung der Verordnung ähnelt dem von netzpolitik.org im Herbst 2016 veröffentlichten Referentenentwurf weitestgehend. Kritik an Dobrindts Plänen kommt von der Initiative „Pro Modellflug ‑ Hände weg von meinem Hobby“. Sie sieht angesichts der Beschränkung der Flughöhe auf hundert Meter das Hobby von Hunderttausenden Deutschen vor dem Aus. Die Modellflieger fordern, die Verordnung im Bundesrat zu ändern, wo sie als nächstes abgestimmt wird.
Den Vertretern von Airlines und Fluglotsen geht die Neuregelung dagegen nicht weit genug. Sie fordern schon länger ein zentrales Register von Flugmodellen. Ohnehin könnte sich die Verordnung bald als überholt erweisen, weil auf europäischer Ebene eine einheitliche Regelung vorbereitet wird.
