Kabinett beschließt schärfere Regeln für Drohnen

Das Bundeskabinett hat neue Regeln für die Nutzung von Drohnen und Flugmodellen beschlossen. Künftig braucht es für bestimmte Drohnen ein Kennzeichen und die Piloten einen Kenntnisnachweis, auch Drohnen-Führerschein genannt. Modellflieger kritisieren die Neuregelung.

Die Drohnen sollen die Arbeit der Polizei erleichtern

Für die geschätzten 400.000 in Deutschland vorhandenen Multicopter – auch Drohnen genannt – gelten künftig schärfere Regeln. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, mit der Drohnen und Modellflugzeuge rechtlich gleichgestellt werden. Stimmt der Bundesrat dem Regierungsentwurf zu, gibt es erstmals einheitliche Regeln (pdf) für die Nutzung von Drohnen.

Kennzeichenpflicht ab 250 Gramm

Demnach muss jedes Flugobjekt mit einem Gewicht über 0,25 Kilogramm künftig eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers tragen. Kenntnisse über den Betrieb müssen die Piloten nachweisen, wenn das Flugobjekt mehr als zwei Kilogramm wiegt und außerhalb von Modellfluggeländen eingesetzt wird. Den Nachweis können Piloten von ihren Modellflugvereinen erhalten oder online von einer staatlichen Behörde erlangen.

Flugverbot über Bundestag und Wohngebieten

Ab einem Gewicht über fünf Kilogramm braucht es zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird. Gleiches gilt, wenn – außerhalb von Modellfluggeländen mit spezieller Aufstiegserlaubnis – in mehr als hundert Metern Höhe geflogen werden soll. Verboten ist der Betrieb über „sensiblen Bereichen“, wie etwa Einsatzorten der Polizei und Feuerwehr, staatlichen Einrichtungen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in der Nähe von Flugplätzen.

Überblick über die neuen Vorschriften für Drohnen und Flugmodelle. Quelle: BMVI.

Zudem ist der Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm über Wohngrundstücken verboten. Kann eine leichtere Drohne jedoch optische, akustische oder Funksignale empfangen, speichern oder übertragen, ist ihr Betrieb über Wohngebieten generell untersagt. Unklar bleibt, wie das in der Praxis kontrolliert werden soll.

Modellflieger kritisieren Neuregelung

Von der Neuregelung erhofft sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eine Verbesserung von Sicherheit und Privatsphäre. „Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig“, so Dobrindt in einer Erklärung.

Die nun vorliegende Endfassung der Verordnung ähnelt dem von netzpolitik.org im Herbst 2016 veröffentlichten Referentenentwurf weitestgehend. Kritik an Dobrindts Plänen kommt von der Initiative „Pro Modellflug ‑ Hände weg von meinem Hobby“. Sie sieht angesichts der Beschränkung der Flughöhe auf hundert Meter das Hobby von Hunderttausenden Deutschen vor dem Aus. Die Modellflieger fordern, die Verordnung im Bundesrat zu ändern, wo sie als nächstes abgestimmt wird.

Den Vertretern von Airlines und Fluglotsen geht die Neuregelung dagegen nicht weit genug. Sie fordern schon länger ein zentrales Register von Flugmodellen. Ohnehin könnte sich die Verordnung bald als überholt erweisen, weil auf europäischer Ebene eine einheitliche Regelung vorbereitet wird.

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17 Ergänzungen

  1. Die zentrale Frage bleibt unbeantwortet: „Unklar bleibt, wie das in der Praxis kontrolliert werden soll.“
    Wenn es an der Durchsetzung mangelt, nützen die dollsten Gesetze nix.
    Was passiert denn, wenn man der Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt? Oder keinen Kenntnisnachweis besitzt? Solange man sich trotzdem an die Regeln hält, die einem die Vernunft gebietet (nicht über Menschenansammlungen und über Verkehrswegen bzw. generell überall dort, wo man andere Menschen gefährden könnte), sicher nicht viel.

  2. Diese Punkte sind doch schon wieder widersprüchlich. Es muss heißen 100m über Boden. Bewohntes Gebiet darf beflogen werden wenn es der Besitzer erlaubt!? Was glauben die Leute denn, wenn ein Multicopter in 80m Höhe ist was man da noch erkennt? Privatsphäre und Recht am eignen Bild gilt ja jetzt auch schon…

    Und das beste: „Funksignale empfangen, speichern oder übertragen“ – Wie will man sonst den Copter steuern als über „Funksignale“ ?

    Viel wichtiger wäre es gewesen in das Infoblatt einen Hinweis auf die Pflicht-Haftpflichtversicherung zu legen – passieren kann immer was, dann wäre es aber schön wenn jemand dafür zahlen kann.

  3. Was wirklich hinter der Verordnung steckt, wird durch das Protokoll der Sitzung deutlich.
    Für gewerbliche Drohnen gelten die Begrenzungen praktisch nicht, im Gegenteil wird hervorgehoben, dass man die kommerzielle Bedrohnung Deutschlands durch die Verordnung fördern möchte.
    Rettung, Inspektion und Vermessung, Beobachtung und vor allen Dingen unbemanntes Transportwesen sind das Ziel, natürlich auch militärische Aufgaben.
    Europäische Lobbygruppen haben bereits den unteren Luftraum für unbemannte Apparate mit 1,5 Tonnen Gewicht verplant, das ist eine ganz andere Klasse als der niedliche Amazon-Copter aus der Werbung.
    In 2035 sehen die Lobbygruppen 400000 Drohnen im europäischen Luftraum unterwegs, natürlich sicher durch überragende Technik außerhalb der Sichtweite ferngelenkt.
    Aber über unseren Köpfen wird es nur noch brummen, und hier und da wird wohl auch der Ein- oder Andere aus heiterem Himmel erschlagen werden.

    http://www.sesarju.eu/sites/default/files/documents/reports/European_Drones_Outlook_Study_2016.pdf
    (nur eine von vielen Quellen)

    Interessanterweise werden die privaten Drohnen als gefährlich eingestuft, während die gewerblichen als wirtschaftliche Chance bewertet werden.
    Ja, private Drohnen haben einige Unfälle verursacht, ihre Nutzung als fliegendes Kamera-Stativ über Menschen und Straßen, sowie in Flugverbotszonen war
    jedoch auch schon vorher verboten. Otto Normalverbraucher wird in kurzer Zeit lernen, daß man mit einem Copter vorsichtig umgehen muss.
    Er hat ja auch gelernt, nicht mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone zu fahren, eben weil es gefährlich ist.

    Die Verordnung ist nur der erste Schritt zu einem kontinuierlichen Brummen über unseren Köpfen. Hobbyflieger müssen weichen, damit am blauen Himmel Profit gemacht werden kann.
    Die Modellflieger waren jetzt nur als erste an der Reihe, Gleitschirm- Drachen- und Ultraleichtpiloten stehen natürlich auch schon auf der schwarzen Liste…

    Es bleibt zu hoffen, dass beim autonomen Fahren Einiges richtig schief geht. Vielleicht bleibt uns dann das autonome Fliegen und seine Folgen erspart.

  4. Wie ist es eigentlich um die Praxis unangemeldeter Kontrolleure bei registrierten Waffenbesitzern bestellt?

    Gibt es Erfolge, oder haben die Besitzer nicht registrierter Waffen den besseren Schlaf?

  5. Kleine Anekdote:
    Letztens im europäischen Ausland erlebt. Drohne macht in einer Stadt Luftaufnahmen, behördlich angemeldet, kommerziell. Die Drohne nicht sonderlich groß. Gestartet wurde auf einer Brücke. Die Polizei sperrte die komplette Brücke ab, niemand durfte vorbei gehen oder die Brücke betreten. Auch die Straßen parallel zur Brücke durften nicht betreten werden, man musste auf der anderen Straßenseite warten bzw. eben gro´ßräumig umgehen.
    Der Sicherheitsabstand in beide Richtungen? 50 Meter? Oder gar mehr? In etwa. Und alles wegen so einer popligen Drohne, die von dort gestartet ist. Und nein, es ging nicht um die Brücke, die man leer filmen wollte…
    Mal ehrlich, wenn hier der ADAC-Hubschrauber im Rettungseinsatz landet und die Polizei absperrt, ist der Radius (aka Sicherheitsabstand) kleiner. Und da sprechen wir von einem ausgewachsenen Hubschrauber. Die Drohne dagegen, konnte man locker mit zwei Händen vor sich halten, also nicht ernsthaft groß.
    Aber so ist das eben: Sicherheitsshow geht über alles. Und je effektvoller die Inszenierung, desto beeindruckter der Pöbel, der auch gar nicht mehr darüber nachdenkt, ob das überhaupt noch einen Sinn ergibt.
    Macht aber nix, bald schweben zentnerschwere Drohnen über unseren Köpfen, alle schön verziert mit Firmenlogo. Und da haben wir dann gefälligst den Mund zu halten, denn es dient schließlich der Wirtschaft.
    Und während Polizei und allerhand schräge Geheimdienste fleissig beginnen werden, Wohnzimmer zu filmen und hinterher jegliche rechtliche Grundlage pauschal abgenickt wird, wird der kleine Bürger eingesperrt. Beim Bürger hängt es aber vom Status ab. Der Sohn des Polizeichefs? Der bekommt eine Ermahnung, er möge bitte dann fliegen, wenn nicht gerade ein Polizeiauto um die Ecke fährt. Und derjenige, den die Polizei schon immer auf dem „Kieker“ hatte, der geht dafür in den Bau. Recht, wie wir es inzwischen kennen. Schwammige, individuell interpretierbare, Gesetze sei Dank.

    PS:
    Ich fliege keine Drohne.

  6. Ich finde eine Regelung mit Gesetzen echt gut – nur sind manche Punkte meiner Meinung nach überflüssig. Wie groß ist den bitte die Wahrscheinlichkeit, dass beispielsweise ein Flugzeug gegen eine Drohne fliegt? Wenn man sich an die Regeln halten würde, dass man nicht höher als 100 Meter und nicht in der Nähe von Flughäfen fliegt, gleich NULL. Außerdem frage ich mich was die mit der Zahl 400.000 wollen, denn wenn es so viele wären, die eine Drohne hätten, dann wäre das ca. Jeder 200ste, der eine besitzen würde. Und davon wären das wieder etliche, welche einen 10g Copter fliegen der es schafft vielleicht 10m hochzufliegen… Naja ich sag dann mal lieber nichts falsches – ist ja nur meine Meinung.

    1. Noch mal für alle:
      Die neue Verordnung erschafft einen ausschließlich für gewerbliche Drohnen reservierten Luftraum.
      Dieser Luftraum wird dann auch durch Transport und Überwachungsdrohnen besiedelt werden, und zwar 24/7. Und diese Drohnen werden durch weit entfernte Bodenstationen gelenkt.

      Wer jetzt der Meinung ist, dass das unsere Lebensqualität steigert, der kann sich ja schon mal einen Stahlhelm kaufen.

      Bisher waren im Luftraum G Sportfliegerei und Modellflug gleichberechtigt. Der Luftraum G wird dann aber entfallen.

      Was wollt Ihr lieber, Samstags und Sonntags etwas Sportfliegerei und Modellflug im ländlichen Raum,
      oder 24/7 gewerbliche Transport- und Überwachungsdrohnen überall?

      Ganz nebenbei, es wurde im Herbst letzten Jahres vom DAEC mit Dobrindt eine Kompromisslösung ausgehandelt, die er aber ohne Ankündigung wieder kassiert hat. Das ist Demokratie heute: Erst kostenlos Entwürfe von Experten einholen, dann den ausgehandelten Kompromiss bestätigen, anschließend das Wort brechen und durchsetzen was man und die Industrie will.

      Das ist das Ende des Luftsports. Denkt auch mal an die Segelflieger, UL-, Gleitschirmflieger …

      1. Zitat:“Ganz nebenbei, es wurde im Herbst letzten Jahres vom DAEC mit Dobrindt eine Kompromisslösung ausgehandelt, die er aber ohne Ankündigung wieder kassiert hat.“

        Jupp, nennt sich „Wahlprogramm“ bzw. „Wahlversprechen“ …
        Ich teile deine Meinung zum neuen Gesetz … eine 24/7 hat natürlich ein gesunder Bürger auf dem „Schirm“, der wird dann plötzlich „Überrascht“ … dann gehen die Verfahren los, wegen Ruhestörung, weil … die Drohen machen Geräusche … vergleichbar nervig wie Mücken!
        Am WE ist das ja weniger ein Problem, aber während der Woche … und auch Nachts (Eilpaketzustellung bzw. Terroristenverfolgung mit sich abwechselnden Drohnen …) … da sehe ich doch erheblichen Protestbedarf!
        … und nicht nur als Terrorist!

        1. Borka Miseria …

          Statt „… eine 24/7 hat natürlich ein gesunder Bürger auf dem „Schirm““
          muss es lauten „… so eine 24/7 Nutzung hat natürlich kein gesunder Bürger auf dem „Schirm“

  7. Das Problem für uns Modellflieger, die seit x Jahrzehnten ohne Probleme verantwortungsvoll Ihrem Hobby nachgehen ist, das von vornherein kein Unterschied zwischen einer Drohne und einem Modellflugzeug gemacht wurde und wird. Der Hangflug braucht nunmal besondere Geländeformen, an denen der dynamische Aufwind genutzt wird. Das sind in der Regel keine Modellflugplätze mit AE.
    Diese Sparte wird nun defacto verboten. Der manntragende Segelflug und der Modellflug sind zB. auf der Wasserkuppe direkte Nachbarn und niemand hat da jemals ein Problem gehabt. Der Handel hat unreguliert jedem i..oten eine Drohne verkauft, ohne ihn darauf hinzuweisen zu müssen, das er wichtige Sicherheitsegeln einhalten muss und diejenigen, denen alles egal ist, werden auch weiterhin darauf pfeiffen. Wir baden das nun aus und ja, Amazon und DHL haben da gute Lobbyarbeit geleistet. Kinder und jugendliche mit einem technischen Hobby begeistern, Who cares? Zukünftige Piloten und Ingenieure wachsen ja auf dem Baum.
    Übrigens, wann kommt eigentlich der Kenntnisnachweis und eine vertikale Abstrahlwinkelverordnung für Laserpointer?

    1. Die Heranwachsenden sollen keine Möglichkeiten bekommen ihren Intellekt mittels eines ansprechenden Hobbys Auslasten zu dürfen!
      Ich Unke hier ja schon eine gewisse Zeit lang, dass das Bildungsniveau rapide gesenkt werden soll, die Kultusminister haben es bisher nicht so effektiv geschafft, nun müssen die Hobbys daran glauben … aber beruhigen Sie sich, bald sind auch die Baumärkte dran!
      Warum?
      10 Bar Kompressor, 9% Feuerzeug Gas, eine Zündkerze … mit „Funkengeber“ (Zündspule mit astabilem Multivibrator -> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Multivibrator ) gibbet alles dort zu Kaufen!
      Das da noch kein Bekiffter/Besoffener Terrorist drauf gekommen ist, wundert mich!
      … aber evtl. ist der Führungsoffizier vom Verfassungsschutz noch nicht darauf gekommen, weil er sein privates Zeug auch im Baumarkt kauft … und den Ast will er sich nicht absägen!
      … unsere Politiker kaufen aber nicht im Baumarkt ein .. also werden die gefährlichen Substanzen wie Feuerzeug Gas und Luft demnächst auch in Gesetzestexten auftauchen!

      1. Das Absenken des Bildungsniveaus ist noch nicht so effektiv?
        Wo bewegen wir uns dann noch hin? Kippen wir tatsächlich irgendwann Coca Cola statt Wasser aufs Feld, weil Gatorade hier nicht weit genug verbreitet ist?
        Oder vergraben wir Pizzareste im Boden, weil wir hoffen, dass der Pizzabaum uns eines Tages versorgen wird?
        Schau Dir mal Schulabschlüsse in diversen Bundesländern an. Allen voran Berlin. Mittlerer Schulabschluß sowie Abitur und den dazugehörigen Schwierigkeitsgrad. Nun ist das nicht so, dass diese Prüfungen mit Leichtigkeit bestanden werden von den Schülern, sondern auch da gibt es genug, die es nicht schaffen bzw. Probleme haben. Ein Blick auf die Aufgaben verraten das inzwischen sehr niedrige Level. Manchmal frage ich mich, wenn ich mir diese Prüfungsaufgaben ansehe, was die Schüler eigentlich in 10 Jahren Schule gemacht haben. Sie können nicht richtig lesen, Texte nicht verstehen, sie machen mehr Rechtschreibfehler als Zweitklässler vor 25 Jahren (die damals mit 7 Jahren eingeschult wurden und nicht bereits im Alter von 5) und können selbst einfache mathematische Rechnungen nicht ohne Taschenrechner ausführen. Viele scheitern bereits bei einer simplen Dreisatzaufgabe.
        Und das ständige Daddeln auf dem „Smartfon“ oder der Spielkonsole gibt den Rest dazu. Sozial verwahrlost, dumm und letzten Endes folgsam. Solange am Wochenende das Bier fließt und die Internetflatrate billig genug ist, sind diese Leute zufrieden. Und das werden von Jahr zu Jahr immer mehr.
        Aber solche Leute können toll Todesdrohnen steuern, denn den Umgang mit dem Touchpad oder Joystick beherrschen sie aus dem FF. Die moralischen Fragen stellen sie nicht, denn die Grafik ist so geil. Und sowas braucht der Staat. Der übergriffige Polizist soll schließlich auch nicht darüber nachdenken, was er da eigentlich macht oder wem gegenüber er eigentlich verpflichtet wäre, sondern er soll den Befehl ausführen.

          1. Das ist hier alles mal wieder ein ganzer Haufen Shitstorm. Für Modellflieger ist es definitiv scheiße, und da sollte man auch gucken, dass man gesonderte Regelungen für Vereinsmitglieder etc. schafft, die davon wirklich Ahnung haben.
            Aber ansonsten kann ich hier jedem nur widersprechen. Denn es werden dadurch eine ganze Menge neuer Chancen geschaffen. Es kann mit den neuen Regelungen z.B. jeder, der eine Leidenschaft für Foto-/Videografie hat und gerne Aufnahmen mit seiner Drohne (unter 2kg) macht anfangen, mit seiner Leidenschaft Geld zu verdienen. Und das ohne, dass er vorher extra eine Aufstiegsgenehmigung braucht. Und wenn man die Augen offen hält, dann wird man sicherlich noch viel mehr Chancen erkennen.

            Zudem werden private Drohnenflüge kaum eingeschränkt. Über 100m ändert sich an der Sicht sowieso kaum was, es ist also unnötig, so hoch zu fliegen.

            Und zur Privatsphäre… Jeder hat heute 2 Kameras in seinem Smartphone und in jedem Laptop ist eine Kamera, die euch die ganze Zeit filmen kann… Zudem ist fliegen über Wohnflächen verboten. Kann wohl also nicht von Überwachung die Rede sein. Und wenn Drohnen bald als Transport kommen, ist das doch okay solange die über ausreichend Sicherheitssystem (wie z.B. 6 Propeller und Kollisionserkennung) verfügen. Wegen dem Lärm gibt es längst Technologien, mit denen es keinen Lärm mehr gibt. Ein Freund baut in seiner Firma Drohnen für das Militär und die hört keiner… Also auch keine Lärmbelästigung.
            Innerstaatliche Bundeswehreinsätze sind ein anderes Thema und haben nichts speziell mit Drohnen zu tun.

            Anstatt euch immer über jeden Scheiß aufzuregen und negativ zu sein, besser mal auf die guten Seiten schauen. Dann wäre euer Leben wahrscheinlich um ein Vielfaches besser und Ihre müsstet nicht euren Frust auf Plattformen, wie hier auslassen.

  8. Der Privatmann mit Leidenschaft für Fotografie profitiert von der neuen Regelung übrigens gar nicht. Bisher durfte er mit seinem Kameracopter <5kg auch überall herumfliegen, wenn er keine Privatsphäre verletzte und nicht über Wohngebieten und Menschenansammlungen unterwegs war.

    Zukünftig darf er das auch, nur eben bis 2kg. Also eher eine Einschränkung. Natürlich braucht er nur 100m Höhe, darüber ist das Fotografieren sowieso langweilig.Um ihn geht es bei der Verordnung auch gar nicht.

    Der gewerbliche Nutzer darf jetzt aber ohne Genehmigung und ohne Kenntnisnachweis über 100m fliegen, das sind die neuen Chancen. Und: er darf das ohne Sichtkontakt zur Drohne – das ist die neue Qualität und eröffnet neue Chancen für die Bewirtschaftung des Luftraums.

    Ich halte das Fliegen ohne Sicht von Transportdrohnen für fahrlässig. Alles was fliegt, kommt auch runter. Man kann sich schon mal auf Diskussionen über veraltete und schlecht gewartete Drohnen ausländischer Speditionen einstellen, die vermehrt auf Gebäude oder Straßen oder Wohngebieten herunterkommen.

  9. Das Thema 100 m wird noch mal lt. Einspruch im Bundesrat überarbeitet. Ich frage mich nur wer das alles kontrollieren soll. Es stehen doch noch ganz andere Anforderungen an. Was macht man mit autonom fliegenden Inspektionsdrohnen ? Die ersten Drohnen mit Wasserstoff-Brennstoffzellen fliegen mittlerweile mehrere Stunden und legen über 100 km zurück. Wie will man die kontrollieren? Was passiert demnächst mit den ersten bemannten Multicopter, die in die Luft gehen ?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.