Indien: Verfassungsgericht erkennt Grundrecht auf Privatsphäre an

Die biometrischen Daten eines indischen Bürgers werden für das Aadhaar-Programm registriert. CC-BY 3.0 Biswarup Ganguly

In einem wegweisenden Urteil hat Indiens Oberster Gerichtshof das Recht auf Privatsphäre zu einem Grundrecht erklärt. Das könnte Auswirkungen auf das wichtigste IT-Projekt der indischen Regierung haben. Die neun Richter trafen ihre Entscheidung einstimmig.

Seit 2009 baut Indien die biometrische Ausweisdatenbank „Aadhaar“ auf, die jedem Bürger eine 12-stellige Identifikationsnummer zuweist und mit umfassenden persönlichen Daten verknüpft – darunter Iris-Aufnahmen und Fingerabdrücke. Die Nummer ist Voraussetzung für den Erhalt von Sozialleistungen. Die neue Gerichtsentscheidung könnte das Aus für die Datenbank bedeuten, schreibt der Guardian:

Whatever the wider impact, [lawyer] Gupta said it was clear the Aadhaar programme now “stands on questionable footing”, and that earlier cases questioning its scope and constitutional validity were likely to be raised again.

[Eigene Übersetzung] Wie auch immer die größeren Folgen aussehen, [Anwalt] Gupta sagt, dass das Aadhaar-Programm offensichtlich nun auf „wackligen Füßen steht“, und frühere Prozesse, die seinen Umfang und konstitutionelle Gültigkeit in Frage stellten, wahrscheinlich wieder aufgeworfen werden

0 Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.