Die EU-Kommission verweigert die Herausgabe von Dokumenten, welche das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bewerten. Die WirtschaftsWoche hatte diese angefragt – schließlich ist die EU-Kommission seit 2001 zur Herausgabe von internen Dokumenten verpflichtet, wenn diese nicht die öffentliche Sicherheit gefährden.
Dieses Mal gab es jedoch eine andere Begründung für die Weigerung, die verlangten Dokumente nicht freizugeben. In der WirtschaftsWoche heißt es dazu:
Damit erhärtet sich der Verdacht, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt, Brüssel Deutschland aber nicht brüskieren will. Eine offizielle Anfrage der WirtschaftsWoche auf Herausgabe der Dokumente verweigerte die Kommission. Die Begründung: „Die Veröffentlichung der Dokumente würde das Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen dem Mitgliedsstaat und der Kommission beeinträchtigen“.
Im Gesetzgebungsprozess war einer der Kritikpunkte, dass das Gesetz nicht mit Europarecht konform sei.
