In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Axel-Springer-Verlag und der Adblock Plus Firma Eyeo, hat Springer vor dem Oberlandesgericht Köln einen Teilerfolg erzielt.
Die Eyeo GmbH macht damit Geld, dass sie Werbetreibenden gegen Umsatzbeteiligung den Adblocker für so genannte „Acceptable Ads“ mit einer Whitelist öffnet. Dies nannte das Gericht eine „unzulässige aggressive Praktik“, da Eyeo seine Machtposition ausnutze. Adblock Plus hat nach Angaben von Eyeo etwa 100 Millionen Nutzer.
Der Axel Springer Verlag hatte erreichen wollen, dass Adblock Plus nicht mehr vertrieben wird und die Pflege der Werbe-Blacklist „Easylist“ verboten wird. Dem folgte das Gericht jedoch nicht, sondern stellte fest:
Die Ausschaltung der Werbung an sich stelle keine gezielte Behinderung des Wettbewerbs dar. Die Parteien seien zwar Mitbewerber, weil sie sich in einem Wettbewerb um Zahlungen werbewilliger Unternehmer befänden. Eine Schädigungsabsicht der Beklagten könne nicht vermutet werden. Anders als beim Abreißen von Plakaten werde nicht physisch auf das Produkt des Anbieters eingewirkt. Vielmehr würden der redaktionelle Inhalt der Website und die Werbung mit getrennten Datenströmen angeliefert, die als solche unverändert blieben. Es werde lediglich im Empfangsbereich des Nutzers dafür gesorgt, dass die Datenpakete mit Werbung auf dem Rechner des Nutzers gar nicht erst angezeigt werden. Es gebe aber keinen Anspruch, dass ein Angebot nur so genutzt wird, wie es aus Sicht des Absenders wahrgenommen werden soll. Auch die Pressefreiheit gebe nicht die Befugnis, dem Nutzer unerwünschte Werbung aufzudrängen.
Vor Gericht gaben sich laut heise.de beide Seiten als Sieger des Verfahrens aus. Eyeo wird in Revision gehen und vor den Bundesgerichtshof ziehen. Sein Produkt Adblock Plus soll an die Vorgaben des Gerichtes angepasst werden.
Die Urteilsbegründung (Az. 6 U 149/15) soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
