Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) hielt sich mit seiner Kritik am Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht zurück. Die vorliegenden technischen Anforderungen würden die „schlimmsten Befürchtungen noch übertreffen“, hieß es in einer heute veröffentlichten Stellungnahme. Insgesamt handle es sich um einen „ ‚Wunschkatalog’ der Politik“, der „existenzbedrohende Auswirkungen für kleinere und mittlere Unternehmen“ haben werde. Unrealistisch hohe Sicherheitsanforderungen würden vorschreiben, dass Daten in Gänze vorhanden, jederzeit abrufbar und dabei hochgesichert seien.
In dem im Mai an die Branche verschickten Entwurf des Anforderungskatalogs listet die Bundesnetzagentur die Vorgaben auf, die Unternehmen bei der Umsetzung der letztes Jahr verabschiedeten Vorratsdatenspeicherung erfüllen müssen. Darunter fällt, „die in den Netzelementen des Providernetzes anfallenden Abrechnungs‑, Log- und/oder Signalisierungsdaten“ zu sammeln und sie anschließend in eine „Kontroll- und Filtereinrichtung“ zu übertragen. Gespeichert werden sollen die angesammelten Verkehrsdaten „auf physisch gesonderten Speichereinrichtungen“, die von den sonstigen Datenhalden der Unternehmen abgeschottet sind und auf die nur unter strengen Auflagen zugegriffen werden darf.
Vorratsdatenspeicherung als „Mittelstandskiller“
„Die fortwährenden Sicherheitsüberprüfungen, Generierung und Löschung der Schlüssel, die Protokollierung aller Arbeitsschritte und vieles andere mehr machen einen vielfach höheren personellen und administrativen Arbeitsaufwand notwendig als anfangs zu vermuten war“, erklärte dazu der eco-Vorstand Klaus Landefeld. Das dürfte kleine bis mittlere Unternehmen besonders hart treffen. „Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung könnte sich rasant zum Mittelstandskiller entwickeln, denn sie birgt ein hohes Insolvenzrisiko für das die Bundesnetzagentur bislang noch keinen praktischen Lösungsansatz geliefert hat“, so Landefeld weiter.
Doch die geplanten Vorgaben würden auch große Netzbetreiber „vor eine immense Herausforderung stellen“, da diese die Komplexität der Netzinfrastruktur und die hohe Anzahl an verteilten Systemen und Netzkomponenten berücksichtigen müssten, führte die eco-Stellungnahme aus. Zudem gehe die Bundesnetzagentur davon aus, dass viele der verlangten Daten „wie selbstverständlich als vorhanden vorausgesetzt“ werden. Dies sei jedoch nicht der Fall. Um die Speicherpflichten zu erfüllen, wäre daher ein „unverhältnismäßig hoher technischen Aufwand“ erforderlich.
Ebenfalls problematisch sei, dass die Speicherinfrastruktur derzeit schlicht nicht existiere und erst aufgebaut werden müsste. Laut eco hätten sich einschlägige Hersteller bereits dahingehend geäußert und angekündigt, solche Systeme zunächst nicht zu entwickeln. „Natürlich haben die Systemhersteller ihre Erfahrungen bei der ersten Version der Vorratsdatenspeicherung gesammelt und wollen jetzt nicht erneut auf den Entwicklungskosten sitzen bleiben“, erklärte Landefeld. Schätzungen zufolge handelt es sich insgesamt um einen Betrag von über 600 Millionen Euro. Unklar bleibt weiterhin, ob die Neuauflage der anlasslosen Massenüberwachung vor Gerichten standhalten wird. Derzeit laufen mehrere entsprechende Klagen, darunter die des Münchner Internetproviders SpaceNet, der dabei von eco unterstützt wird.
