Vor einem Monat erklärte der Facebook-Lobbyist Richard Allen bei einer Veranstaltung im Bundesjustizministerium, dass die US-Plattform im August in Deutschland rund 100.000 Inhalte gelöscht habe. Seinerzeit war unklar, ob es sich dabei um strafbare Inhalte oder lediglich Fotos mit stillenden Müttern (und ihren Brüsten) gehandelt hat. Vor allem blieb unklar, wieviele der Posts zu einem Strafverfahren geführt haben, sofern es sich denn um strafbare Inhalte gehandelt hat.
Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko von der Linksfraktion hat versucht, genau dies im Rahmen einer schriftlichen Frage an das Bundesjustizministerium (PDF) herauszufinden.
Doch die Bundesregierung weiß gar nichts darüber und es scheint sie auch nicht besonders zu interessieren:
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, in welcher Größenordnung die nach der zitierten Berichterstattung bei ZEIT online von Facebook gelöschten Inhalte strafbar waren. Der Bundesregierung liegt auch keine Auflistung der durch Facebook gelöschten 100.000 Inhalte vor. Es kann daher nicht beurteilt werden, ob einzelne Inhalte bzw. zugehöriger Nutzerinformationen Gegenstand polizeilicher Anfragen gewesen sind. […] Die Internet-Unternehmen prüfen und löschen Inhalte, die ihnen gemeldet werden, in eigener Verantwortung.
Das zeigt deutlich, dass eine wirksamere Strafverfolgung nie Ziel der Task Force von Heiko Maas war. Stattdessen findet man sich damit ab, dass ein privates Unternehmen wie Facebook die Meinungsfreiheit reguliert – auf einer Plattform, die für die Meinungsbildung in unserer Gesellschaft mittlerweile eine dominante Rolle einnimmt. Und zwar ohne, dass es eine ausreichende Qualitätssicherung oder rechtsstaatliche Kontrolle dieser privatisierten Rechtsdurchsetzung gibt.
Erst kürzlich erklärte der UN-Sonderberichterstatter für die Meinungsfreiheit, David Akaye, dass die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung eine der größten Herausforderungen der Meinungsfreiheit sein wird (eigene Übersetzung):
Die drängendsten Probleme enstehen durch eine staatliche Beeinträchtigung der Meinungsäußerung – zum Beispiel durch die Zensur von Gruppen oder die Sperrung des Internetzugangs – und durch privatwirtschaftliche Reglementierung, wenn zum Beispiel Facebook oder Twitter kontroverse Posts löschen. Sie stellen echte Herausforderungen dafür dar, Meinungsfreiheit heutzutage schützen und fördern zu wollen – besonders wenn Regierungen private Unternehmen dazu drängen, die Meinungsfreiheit zu beeinträchtigen.
