Dienstag in München: Diskussion zur Netzneutralität

Netzneutralität SavTheInternet EU *jetzt klicken*Morgen Abend findet in der IHK Akademie München um 19 Uhr eine Diskussion zum Thema „Gestaltung der Netzneutralität – Zwei-Klassen-Internet oder nötige Grundlage für Spezialdienste?“ statt. Die Diskussion ist tagesaktuell, weil heute die Konsultation der Regulierungsbehörden gestartet ist, die klären soll, wie die EU-Regeln zur Netzneutralität zu interpretieren sind.

Dazu bin ich als Diskutant eingeladen worden und mit mir diskutieren Dirk Grewe, Director Regulatory Affairs bei Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und Heiko Zysk, Vice President Governmental Relations & Head of European Affairs bei ProSiebenSat.1 Media SE, moderiert von Cherno Jobatey, Fernsehmoderator und Herausgeber der deutschen Ausgabe von Huffington Post.

Der Einlass ist 18:30, Beginn ist 19:00 und im Anschluß gibt es noch ein Get-together. Die IHK Akademie München ist in der Orleansstr. 10-12, 81669 München. Eintritt sollte frei sein.

Der Einladungstext:

Die Entscheidung, wie das Internet der Zukunft aussieht, fällt in diesen Tagen: Die europäischen Telekommunikations-Regulierungsbehörden setzen die vom EU-Parlament beschlossenen Regeln zur Netzneutralität in die Praxis um. Bleibt es bei einer gleichberechtigten Datenübertragung oder entsteht ein Zwei-Klassen-Internet?

Einige Infrastrukturanbieter fordern, dass Unternehmen für eine besonders gute Übertragungsqualität ihrer Daten zahlen sollen. Auch manche Unternehmen befürworten diesen Ansatz; sie versprechen sich einen Wettbewerbsvorteil, wenn sie ihre Kunden schneller und zuverlässiger bedienen können. Startups und kleine Firmen hingegen befürchten, dass sie sich gegen finanzkräftige Mitbewerber nicht durchsetzen können.

Die neue EU-Verordnung legt zwar fest, dass alle Daten im Internet gleich verarbeitet werden müssen, jedoch dürfen sogenannte Spezialdienste bevorzugt behandelt werden. Offen ist, worum es sich bei Spezialdiensten handelt und welche Vorrechte gewährt werden. Sollten darunter – neben Anwendungen aus der Telemedizin – auch Internetfernsehen, Gaming oder einzelne Streaming-Angebote fallen?

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Eine Ergänzung

  1. Danke für die guten beiträge. Zur Netzneutralität sehe ich 3 wichtige Punkte.
    1. Niemand darf entscheiden, welche „Verbindungen“ ein Bürger im Netz aufbauen darf und welche nicht. Der freie Zugang jeden Bürgers zu allen Informationen im Netz muss immer gewährleistet sein (Informationsfreiheit). Das gilt nicht für dienstliche Zugänge zum Internet.
    2. Keine „Verbindung“ darf gedrosselt und gefiltert werden.
    3. Eine Besserstellung von Sonderdiensten ist nur möglich, wenn 1 und 2 gewährleistet sind.
    VoIP muss zB. funktionieren, auch wenn jemnd im Netz Fußball schaut …

    Sicherlich ist das eine Frage der verfügbaren Bandbreiten, lässt sich aber nicht darauf reduzieren.

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