Laut einem Gerichtsdokument, das Motherboard vorliegt, ist es dem Bundeskriminalamt (BKA) gelungen, Nachrichten der Messenger-App „Telegram“ mitzulesen. Das Dokument bezieht sich auf den laufenden Prozess gegen die rechtsextreme „Oldschool Society“ (OSS) vor dem Münchner Oberlandesgericht. Die Gruppe plante mehrere Anschläge unter anderem auf Flüchtlingsunterkünfte – und nutzte „Telegram“ zur Koordination.
Die Ermittler konnten durch eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) an die Accounts der Mitglieder gelangen. Erst registrierten sie den Account eines Verdächtigen auf einem eigenen Gerät, dann fingen sie die SMS mit dem Authentifizierungscode ab. Zum Schluss deregistrierten die Ermittler das ursprüngliche Gerät für einen Augenblick, so dass der Verdächtige keine Benachrichtigung erhielt. So konnten sie unverschlüsselte Chats sowie Gruppenchats mit mehr als drei Personen mitlesen. Diese Methode wurde schon im Iran eingesetzt, um sie gegen Dissidenten einzusetzen. Die Anwendung der Strafprozessordnung (StPO), die dieses Jahr ihr 48-jähriges Jubiläum feiert, ist in diesem Fall allerdings umstritten. Eigentlich sieht es nur eine Ausleitung von Kommunikationssystemen vor. Damit ist gemeint, dass Daten nur von den Kommunikationsdienstleistern weitergegeben werden dürfen. Die Art und Weise, wie das BKA sich den Zugang zu dem Account verschaffte, ist nach Ansicht der von Motherboard befragten Juristen strittig.
Das rechtliche Problem im Falle Telegram ist jedoch, dass hier eben nicht der Diensteanbieter des Verdächtigen die Informationen herausgibt, sondern dass sich das BKA selbst einen Zugang zu dem zu überwachenden Account herstellt. Inwiefern das erlaubt ist, ist umstritten. Für Rechtsanwalt Dr. Nöding ist genau dieser Vorgang fraglich, er sagt gegenüber Motherboard: Der Eingriff lasse „sich unter § 100a [der StPO] nicht fassen. Der sieht vor, dass der Diensteanbieter eine Schnittstelle zur Verfügung stellt und über die wird der Datenstrom ausgeleitet.“ Hier installiere das BKA heimlich einen „dritten Kanal“.
Interessant dabei ist, dass die Telegram-Chats nicht zum Prozess geführt haben. Dazu war das einfache Abhören eines Telefonats ausreichend. Zwei Mitglieder der OSS diskutierten Anschlagspläne auf eine Flüchtlingsunterkunft mithilfe von Nagelbomben. Somit war die Überwachung von Telegram-Chats im Endeffekt nicht notwendig, um der Gruppe den Prozess zu machen.
