Bundesdatenschutzbeauftragte dementiert Aussage des Innenministeriums, sie habe Staatstrojaner schon geprüft

Wird durch Ignorieren der Rechtswidrigkeit auch nicht besser: Der Bundestrojaner.

Am Montag erteilte das Bundesinnenministerium die Genehmigung für den Staatstrojaner zur Quellen-TKÜ. In der Bundespressekonferenz suggerierte der Sprecher des Innenministeriums, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte in das Genehmigungsverfahren eingebunden worden sei:

Plate: Zu Ihrer ersten Frage. Die technischen Tests sind abgeschlossen ebenso wie das, was an rechtlichem Vorlauf erforderlich war, insbesondere die erfolgreiche Beteiligung der Datenschutzbeauftragten. Potenziell kann das Instrument also jederzeit zum Einsatz kommen, wenn es ein entsprechendes Verfahren gibt. Das geschieht nach den Voraussetzungen, die das Gesetz vorsieht. Logischerweise kann es nur dann zum Einsatz kommen, wenn und sobald die Voraussetzungen vorliegen.

Einige Medien berichteten daraufhin, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff den Bundestrojaner geprüft hat (Bsp. Spiegel-Online). Das stimmt aber nicht. Christian Rath schrieb es heute in einem Kommentar in der TAZ und die Pressestelle bestätigte uns die Information, dass es noch keine Prüfung der freigegebenen Software gegeben hat. Die Datenschutzbehörde sei lediglich in die Prüfung der Standardisierenden Leistungsbeschreibung eingebunden gewesen.

Apropos Genehmigung: Interessant ist auch noch diese Antwort auf die Frage, ob die Genehmigung nur für diese eine aktuelle Version erteilt wurde bzw. was geschieht, wenn es ein Update gibt:

Zu der Frage der Fortentwicklung: Mir ist keine konkrete Fortentwicklungsplanung bekannt. Ganz sicher ist aber, dass sich eine Genehmigung logischerweise immer nur auf das beziehen kann, was Gegenstand der Genehmigung war.

Wir haben am Montag dem Bundesinnenministerium Fragen zur rechtlichen Grundlage des Staatstrojaners geschickt. Die Fragen waren offensichtlich so schwierig zu beantworten, dass man dafür 48 Stunden brauchte und die Antwort gerade parallel eingetroffen ist. Wir analysieren die Antworten gerade und berichten gleich mehr.

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4 Ergänzungen

  1. Update, 24. Februar 2016: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff war laut einer Sprecherin des Innenministeriums nur in Gespräche über den Bundestrojaner eingebunden. Sie habe die umstrittene Software aber nicht geprüft. Eine Billigung durch die Datenschutzbeauftragte sei laut der Sprecherin des Ministeriums auch nicht vorgesehen.

    fab/AFP

    https://proxy.suma-ev.de/cgi-bin/nph-proxy.cgi/en/00/http/www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestrojaner-innenministerium-gibt-spaehsoftware-frei-a-1078656.html

    1. Darf der Datenschutz im politischen Geschäft überhaupt noch mitspielen?
      Wenn nicht, wird es höchste Zeit daß der Bürger-Kindergarten sich massiv wehrt.

  2. Welche Rolle spielt eigentlich das BSI bei der Überprüfung?
    Sind die daran beteiligt?

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