Dem Plan der Bundesregierung, im Rahmen des neuen Anti-Terror-Pakets unter anderem eine Ausweispflicht für Prepaid-SIM-Karten einzuführen, könnte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in den Weg stellen. Dabei geht es im vorliegenden Fall gar nicht mal um den aktuellen Gesetzentwurf, der anonyme beziehungsweise pseudonyme Mobilfunk-Kommunikation abschaffen will: Bereits seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2004 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass auch solche SIM-Karten auf einen Anschlussinhaber registriert werden müssen – selbst wenn Mobilfunkanbieter bei der Anmeldung nicht überprüfen müssen, ob die angegebenen Daten tatsächlich korrekt sind, indem sie sie etwa mit einem Personalausweis abgleichen.
Unter anderem gegen die Verpflichtung, persönliche Daten beim Kauf und der Aktivierung von Prepaid-SIM-Karten zu erfassen und zu speichern, haben schließlich die Brüder Patrick und Jonas Breyer im Jahr 2005 eine Verfassungsbeschwerde eingebracht. Die Klage wurde sieben Jahre später vom Bundesverfassungsgericht jedoch in diesem Punkt abgeschmettert, da eine Speicherpflicht der „Verbesserung staatlicher Aufgabenwahrnehmung vor allem im Bereich der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlicher Tätigkeiten“ diene und daher legitim sei.
Anonyme Kommunikation unverzichtbar
Daraufhin zogen die Kläger mit der Begründung vor den EGMR, dass die „freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung“ unverzichtbar für unsere Gesellschaft sei. „Anonymität ist essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, für die psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen“, erklärte der Jurist Jonas Breyer. Zudem würden (jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt) zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten auch ohne ein „Generalverbot anonymer Handykarten“ erfolgreich Straftaten verfolgen.
Der EGMR, der die Beschwerde mittlerweile zugelassen hat, will nun bis zum 10. Oktober von der Bundesregierung wissen, ob die Erhebungspflicht in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, privater Kommunikation sowie der freien Meinungsäußerung eingreife. Sollte sich die Regierung einen Vergleich vorstellen können, möge sie bis zum 12. September einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Patrick Breyer, der die Piratenpartei im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertritt, verwies in einem Blog-Eintrag wiederholt auf die Unverzichtbarkeit unbefangener Kommunikation sowie auf die Absurdität der Regelung: „Eine Zwangsidentifizierung bringt Strafverfolgern nichts, weil ausländische Prepaidkarten weiterhin registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte Karten weitergegeben werden können.“ Zudem empfahl er allen Nutzern von Prepaid-Karten, „sich gegen diese vorsorgliche Überwachung zu wehren und Prepaidkarten mit Fantasieangaben zu registrieren“.
