Anonyme SIM-Karten: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof schaltet sich ein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, sich zur Ausweispflicht für Prepaid-SIM-Karten zu äußern. Damit soll ein Verfahren vorangetrieben werden, das seit über zehn Jahren durch die Instanzen geht.

Dem Plan der Bundesregierung, im Rahmen des neuen Anti-Terror-Pakets unter anderem eine Ausweispflicht für Prepaid-SIM-Karten einzuführen, könnte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in den Weg stellen. Dabei geht es im vorliegenden Fall gar nicht mal um den aktuellen Gesetzentwurf, der anonyme beziehungsweise pseudonyme Mobilfunk-Kommunikation abschaffen will: Bereits seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2004 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass auch solche SIM-Karten auf einen Anschlussinhaber registriert werden müssen – selbst wenn Mobilfunkanbieter bei der Anmeldung nicht überprüfen müssen, ob die angegebenen Daten tatsächlich korrekt sind, indem sie sie etwa mit einem Personalausweis abgleichen.

Unter anderem gegen die Verpflichtung, persönliche Daten beim Kauf und der Aktivierung von Prepaid-SIM-Karten zu erfassen und zu speichern, haben schließlich die Brüder Patrick und Jonas Breyer im Jahr 2005 eine Verfassungsbeschwerde eingebracht. Die Klage wurde sieben Jahre später vom Bundesverfassungsgericht jedoch in diesem Punkt abgeschmettert, da eine Speicherpflicht der „Verbesserung staatlicher Aufgabenwahrnehmung vor allem im Bereich der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlicher Tätigkeiten“ diene und daher legitim sei.

Anonyme Kommunikation unverzichtbar

Daraufhin zogen die Kläger mit der Begründung vor den EGMR, dass die „freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung“ unverzichtbar für unsere Gesellschaft sei. „Anonymität ist essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, für die psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen“, erklärte der Jurist Jonas Breyer. Zudem würden (jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt) zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten auch ohne ein „Generalverbot anonymer Handykarten“ erfolgreich Straftaten verfolgen.

Der EGMR, der die Beschwerde mittlerweile zugelassen hat, will nun bis zum 10. Oktober von der Bundesregierung wissen, ob die Erhebungspflicht in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, privater Kommunikation sowie der freien Meinungsäußerung eingreife. Sollte sich die Regierung einen Vergleich vorstellen können, möge sie bis zum 12. September einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Patrick Breyer, der die Piratenpartei im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertritt, verwies in einem Blog-Eintrag wiederholt auf die Unverzichtbarkeit unbefangener Kommunikation sowie auf die Absurdität der Regelung: „Eine Zwangsidentifizierung bringt Strafverfolgern nichts, weil ausländische Prepaidkarten weiterhin registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte Karten weitergegeben werden können.“ Zudem empfahl er allen Nutzern von Prepaid-Karten, „sich gegen diese vorsorgliche Überwachung zu wehren und Prepaidkarten mit Fantasieangaben zu registrieren“.

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22 Ergänzungen

  1. ZumFick!
    Das Dingen heisst nicht ‚Menschengerichtshof‘! Kein bissken! Auch nicht in einer Headline.
    Ihr habt Euch mal ein wenig abgehoben.
    MannMannMann.

    1. Lieber MarkusK.,

      im Zweifel habe ich mich für diese Formulierung entschieden. Der EGMR musste in die Überschrift, aber sicher nicht als Akronym, und der korrekte Name hätte sie furchtbar lang gemacht. Inwieweit habe ich dadurch Deiner Meinung nach etwas inhaltlich verzerrt? (Im restlichen Text habe ich natürlich stets die korrekte Bezeichnung benutzt.)

      Einen Tod musste ich halt sterben. Sorry, dass ich Dich dabei mitgerissen habe ;/

  2. Menschen wie Patrick Breyer sind ein Lichtblick in der Düsternis.
    Jeder von uns sollte im Rahmen der eigenen Möglichkeiten etwas tun – im Großen wie im Kleinen.
    Auch wenn es 10 Jahre und mehr dauert.

    Danke Patrick (und Jonas) Breyer.

  3. Bietet der Digitalcourage e.V. oder der CCC nicht die Möglichkeit des Kartentausches an, über die sich SIM-Karten mit Fantasieregistrierungen und fremde SIM-Karten beziehen lassen?

  4. Die Idee mit Fantasienamen ist grundsätzlich eine diskutable Idee, scheitert aber dann, wenn Anbieter die Überprüfung durch einen sogenannten Begrüssungsbrief abgleichen (z.B. Fonic) und die Karte umgehend sperren, zumindest bis die Anmeldedaten abgeglichen sind.

    1. Danke für den Hinweis. Eine Fonic Karte kommt mir also nicht mehr ins Haus.
      Wäre schön eine Liste mit Anbietern und dem jeweiligen Verhalten (und natürlich Veränderung im Verhalten) in dieser Sache zu haben.

      1. Korrigiert mich wenn ich falsch liege aber Aldi-Talk gleicht meines Wissens nach nichts ab. Zumindest funktioniert meine Karte noch

        1. Im Augenblick scheint es wohl noch so zu sein. Ob AldiTalk im vorausseilendem Gehorsam diese Praxis geändert hat ist mir nicht bekannt.

      2. Lidl Connect (Vodafone) fährt die gleiche Linie. Auch die versenden einen Kundenbrief an die angegebene Adresse, kommt der als nicht zustellbar an Lidl zurück, wird der Anschluß bis zur Überprüfung und Datenabgleich mit Perso g e s p e r r t

    2. Tchibo Mobile hat bei der Freischaltung eine Pflicht zur Angabe von Kontodaten, auch wenn man sich die Sim mit Guthaben im Laden gekauft hat. Hier lässt sich zwar mit falschen Kontodaten fortfahren, allerdings ist das dann gleich etwas anderes als nur eine falsche Adresse anzugeben. Die Kontodaten werden dann noch durch eine 1-Cent Testüberweisung abgeglichen. Die Eplus-Anbieter wie Blau oder Aldi Talk funktionieren alle sogar ohne Emailadresse mit einmaliger Registrierung mit falschen Daten.

      Lyca und Lebara Mobile gehen ohne Probleme und sind bereits beim Kiosk oftmals schon registriert worden.

      1. Beim Freischalten der Prepaid-SIM verlangt Tchibo zwar nicht immer eine Kontoverbindungs-Angabe. Anonym ist die Nutzung trotzdem nicht möglich, obwohl man angeblich „sofort loslegen“ kann.

        Tchibo überprüft die Anschrift per Post Kommt der Brief nicht an, verlangt Tchibo eine Ausweiskopie.

  5. Abgesehen davon, dass Anonymität im Mobilfunknetz ohnehin bei normaler Benutzung nicht möglich ist, Bewegunsprofile, Vorratsdaten, persönliche Kontakte, muss zusätzlich darauf geachtet werden, die IMEI-Nummern (Seriennummer des Handys) zu anonymisieren. Viele Händler speichern diese beim Verkauf verknüpft mit der Rechnung, wohl um in erster Linie Garantieansprüche prüfen zu können (stammt das retournierte Gerät von mir?). Die IMEI wird aus technischer Sicht ausschließlich zum Tracking und Provisioning (Automatisierte Ersteinrichtung des Mobiltelefons) verwendet. In Deutschland ist die Veränderung der IMEI noch vollkommen legal / in anderen EU-Ländern handelt es sich dabei bereits um eine Straftat. Die IMEI kann inzwischen nicht mehr ohne Weiteres geändert werden. Dazu ist je nach Gerät besondere Hardware und/oder Software und ein passendes Datenkabel notwendig. Bei gerootet Android-Smartphones reicht oft kostenlose Software. Nach dem Tausch einer anonymen SIM-Karte mit IMSI (Seriennummer der SIM-Karte) kann das Telefon weiterhin getrackt werden, falls nicht zuvor die IMEI geändert wurde, während (wichtig!) keine SIM im Gerät war. Würde die IMEI geändert werden, nachdem die neue, anonyme SIM bereits eingesteckt wurde, wäre eine Verknüpfung der neuen SIM bereits protokolliert. Die neue, anonyme SIM wäre damit bereits „verbrannt“. Anonyme SIM-Karten ausschließlich über TAILS oder den Tor-Browser aktivieren, sonst entsteht eine Zuordnung zu der IP-Adresse des Aktivierenden und dass würde auch bedeuten: SIM „verbrannt“. Es ist auch darüber nachzudenken, ob es sich lohnt, für die „anonyme“ Telefonie ein herkömmliches, nicht smartes Mobiltelefon zu nutzen. Ein nicht smartes Handy kann bei Weitem nicht so einfach mit Malware infiziert werden, wie eines, auf dem ein ganzes Betriebssystem läuft. Mobiles Internet ist „böse“. Noch eine politische Anmerkung zum Schluss: Dieser Beitrag hat hoffentlich verdeutlicht, dass es für „anonyme“ Telefonie Fachwissen, Disziplin und finanziellen sowie Zeitlichen Aufwand benötigt. Die wenigsten Bürger dürften in diesen Disziplinen stark genug sein, um „anonym“ telefonieren zu können. Es bleibt also wieder einmal den IT-Spezialisten, „Kriminellen“, „Hackern“ oder Terroristen vorbehalten, dieses Fachwissen praktisch zu nutzen. Im Endeffekt wird durch diese Antiterrorgesetzgebung der Bürger noch gläserner, der Kleinkriminelle hinter schwedische Gardinen landen, und die Terroristen, Hacker und richtig bösen Leute bloß darüber schmunzeln.

    1. Das hört sich an, als wäre wirklich alles bedacht. Ich werde es mal auf diesem Weg versuchen.

    2. Zu den Finanziellen Mitteln:
      Es werden nur 15-25€ benötigt für Handy (10-20€) und Simkarte (5-10€). Besonders die in der Hiphopszene als Dealerhandy bekannten Samsung Keystone Modelle sind ab 10€ zu bekommen. Im Netz gibt es sie teils ab 6-7€, allerdings sollten sie nicht im Internet bestellt werden falls der Händler die IMEI speichert.
      Vom Großhändler kosten somit vernünftige aktuelle nicht-smartphone kaum etwas, es würde Sinn machen wenn Datenschutzorganisationen als Zwischenhändler auftreten. Ab 20€ gibt es dann erst welche bei den großen Elektroläden.

  6. Ich finde es beruhigend, dass ich, als normaler Bürger mich vor dem Zugriff und Begehrlichkeiten des Staates schützen muss, um meine Privatsphäre und Grundrechte zu sichern. Aber wen interessieren schon die bürgerlichen Grundrechte, wenn ein festgestellter Verstoß nicht strafrechtlich geahndet werden kann.

  7. Habe jetzt bei BILDmobil eine fragwürdige Erfahrung gesammelt. Mitte Juni 2016 gekauft habe ich die SIM-Karte gleich registrieren lassen. Dann habe ich sie jedoch, weil meine andere Ende Juli 2016 ablaufen sollte, erst Ende Juli ins Handy eingelegt um sie ab sofort zu nutzen. Nachdem die Registrierung klappte, las ich nun jedoch im Display „Registrierung fehlgeschlagen, gesperrt“. Also rief ich sofort den Kunden-Service an. Dort hiess es dann, diese SIM wäre wegen Betruges gesperrt worden. Ich sagte der Dame, dass ich diese SIM garnicht genutzt habe, und fragte worin ein Betrug bestünde. Dann hiess es, man hätte mir eine Begrüssungs-Karte geschickt und diese sei zurück gekommen. Also hat man die SIM dauerhaft gesperrt. Ich habe schon öfter mal Post-Probleme, ebenso wie einige meiner Nachbarn, was ich auch sagte. Aber man könne nichts für mich tun. Und unabhängig vom Post-Problem, dass ja erst geklärt werden müsste, wozu einem die BILD demnach keine Möglichkeit einräumen will, wenn die Pflicht seine SIM-Karte so eindeutig noch nicht besteht, ist so ein vorschnelles Verhalten schon sehr kundenschädlich und -feindlich.

  8. Was ist denn mit VoIP?
    Kann man nicht einfach irgendeinen VoIP-Anbieter weltweit wählen, und den über eine beliebige Deutsche Mobilfunk-Datenverbindung nutzen?
    Mal abgesehen von der Mitarbeit ausländischer Mobilfunkanbieter kann man evtl. auch einige anonym bezahlen. Z.B. per Bitcoins.

    Diese Verbindung kann man ja auch gleichzeitig daheim in die Fritzbox eintragen und auch dort Rückverfolgungssicher damit telefonieren.

  9. Ich finde das eine große Sauerei was da abgeht, ich fühle mich in meinen rechten angegriffen. Mir ist meine Brieftasche mit allen Papieren und mein Handy gestohlen worden jetzt kann ich mir noch nicht mal son billig Handy kaufen weil mein Perso weg ist. Haben unsere Politiker Blasen im Kopf oder sich zu viel mit dem Hammer geduscht. Unsere Politiker sind doch die besten Beispiele für gelungene Gehirnamputationen, die sollten sich um wichtigere Dinge kümmern.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.