Da unsere Innenpolitiker und nun auch unsere Internetminister ständig ihre Forderungen nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung plump wiederholen, müssen wir ja leider auch ständig unsere Argumente wiederholen. Judith Horchert kommentiert bei Spiegel-Online: Lassen Sie sich nicht für dumm abspeichern.
Von Politikern sind immer wieder dieselben „Argumente“ für die VDS zu hören, wobei bislang kein triftiges zu hören war. Es sind Behauptungen, die da vorgetragen werden: Die VDS sei notwendig für unsere Sicherheit. (Wurde nie bewiesen.) Die VDS schütze vor Terror. (Die Anschläge in Frankreich haben uns anderes gelehrt.) Oder: Naja gut, vielleicht schütze sie nicht wirksam vor Terror, aber sie helfe wenigstens immens bei der Aufklärung. (Forscher haben herausgefunden, dass die VDS bei der Aufklärung schwerer Verbrechen keinen messbaren Vorteil bringt.) Sie haben ein Recht darauf, in so wichtigen Dingen von Ihren Volksvertretern besser informiert zu werden. So lange manche Politiker aber bloß immer wieder dieselben Behauptungen aufstellen, halten wir immer wieder dagegen – mit Fakten
Kai Biermann kommentierte bei Zeit-Online die geplante Wiedereinführung: Ein fast unmögliches Gesetz.
Vor allem aber liegt im Dunkeln, wie ein solches Gesetz überhaupt funktionieren und vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH Bestand haben soll. Denn es gibt einen Punkt, den Befürworter wie Gabriel gern ignorieren: Der Europäische Gerichtshof (EuGH), der die EU-Richtlinie zu Vorratsdaten im April 2014 gekippt hatte, tat das vor allem mit einem Argument: Das anlasslose und massenhafte Speichern „ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme“ verstoße gegen Grundrechte. Selbst beim Kampf gegen schwere Straftaten brauche es eine Beschränkung der Eingriffe „auf das absolut Notwendige“, forderte das höchste europäische Gericht.