OpenTransparency hat Facebooks Law Enforcement Guidelines mit dem Stand 2010 geleakt [Update: Wir wurden darauf hingewiesen, dass das „geleakte“ Dokument schon länger auf selbstdatenschutz.info veröffentlicht war]. Das Dokument beschreibt, welche Arten von Anfragen von Facebook beantwortet werden, was dabei geprüft werden muss und welche Daten über den zu identifizierenden Nutzer herausgegeben werden. Bezüglich letzterem lässt sich feststellen, dass Facebook den anfragenden Behörden im Zweifel „einen oder mehrere der folgenden Datentypen zur Verfügung stellen“ wird:
User-ID, Mailadresse, Zeitpunkt der Accounterstellung, die Logins der letzten 2–3 Tage, die registrierte Mobilfunknummer, Kontaktinformationen, Mini-Feed, Statusupdate-Historie, Shares, Notizen, Pinnwand-Postings, Freunde, Gruppen, Events, Video-Listings, Fotos (sowohl jene des Nutzers als auch die anderer, auf denen der Nutzer getaggt ist), Gruppeninformationen, private Nachrichten, wenn verfügbar IP-Logs. Kurz gesagt: Im Schlimmstfall alles, was Facebook weiß.