Im Schnelldurchgang geht die Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag. Bereits am Freitag soll die anlasslose Vollprotokollierung im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Termin für die 2. und 3. Lesung der Vorratsdatenspeicherung ist wahrscheinlich Freitag um 9 Uhr im Plenum. Der nächste Stopp ist dann wieder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die einzige Änderung ist eine Evaluierungsklausel (Änderungsantrag – Neue Verlinkung). In der Praxis ist diese aber vollkommen wirkungslos, wie die Grünen seinerzeit bei den Otto-Katalogen lernen konnten. Klingt erstmal gut und wie ein Rettungsanker in der Not, aber bedeutet in der Praxis nur, dass die kommende Koalition das mal kurz durchwinken wird.
Mit der Vorratsdatenspeicherung kommt im Kleingedruckten auch der neue Straftatbestand der Datenhehlerei, der ein weiterer Angriff dieser Bundesregierung auf die Pressefreiheit ist.
Update: In einer ersten Stellungnahme kommentierte der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz gegenüber netzpolitik.org:
„Die Vorratsdatenspeicherung war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Sie gehört ein für allemal auf die Müllhalde der Geschichte und nicht in Gesetzesform gegossen. Dass die Große Koalition trotz all der berechtigten Kritik der letzten Monate an diesem verfassungsrechtlich hoch umstrittenen Projekt unbeirrt festhält und es nun im parlamentarischen Hauruck-Verfahren, ohne irgend eine substanzielle Änderung, durch den Bundestag peitscht, zeigt, welchen Stellenwert die Bürgerrechte in Zeiten der Großen Koalition genießen. Wir werden alle demokratischen Mitteln nutzen, um gegen die Vorratsdatenspeicherung vorzugehen.“