Als erstes (aber nicht mehr einziges) Bundesland testet Bayern eine Software zur Vorhersage von Straftaten („Predictive Policing“). Das System „Precobs“ wird von einer Firma aus Nordrhein-Westfalen geliefert und verarbeitet statistische Falldaten früherer Straftaten. Zunächst soll es auf Wohnungseinbrüche beschränkt bleiben, später könnten auch Autodiebstähle oder andere Kriminalitätsphänomene hinzukommen. Betrieben wird die Plattform beim Landeskriminalamt (LKA).
Nun hat sich der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Thomas Petri mit der Software befasst. Sein „Prüfungsergebnis“: Der Einsatz der Software sei „datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden“. Und zwar, weil nur anonyme Daten verarbeitet würden:
Das derzeit verwendete Analysesystem ist in der aktuellen Ausgestaltung datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.
Abgesehen von Angaben zum Tatort verwendet das System keine personenbezogenen Daten, um Tatvorhersagen zu treffen.
Das hatte auch niemand behauptet, vielmehr machte die Kritik an den Tests auf den späteren Ausbau des Systems aufmerksam: Einmal eingeführt, können die verarbeiteten Datenquellen Schritt für Schritt erweitert werden. So geschieht es bereits in Großbritannien und den USA, die beide als Vorreiter in Sachen Vorhersagesoftware gelten können. Erst kürzlich hatte die britische Firma Accenture einen Probelauf zur Prognose zukünftiger Straftaten von Gang-Mitgliedern abgeschlossen. Das bayerische LKA trifft in zwei Wochen auf einer europaweiten Verkaufsmesse für Polizeitechnik in Berlin mit Accenture zusammen, um sich über entsprechende Erfahrungen auszutauschen.
Vorhandene Stereotype werden zementiert
Der bayerische LfD findet „Precobs“ auch deshalb unbedenklich, weil „der Polizeibeamte und nicht die Software das letzte Wort hat“. Von der jeweils zuständigen PolizistIn würde das Analyseergebnis anhand der vorliegenden Erkenntnisse „gegenprüft“, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet würden. Auch dies kann kaum als Argument für die Unbedenklichkeit der Vorhersagesoftware gelten, denn natürlich fährt nicht der Computer selbst zum vermeintlichen Tatort.
Probematisch an Software wie „Precobs“, aber auch bereits vorhandenen Crime Mapping-Systemen ist die Zementierung vorhandener Stereotype bei der Polizei. Die Anwendung zeigt beispielsweise an, dass in einer bestimmten Straße eines reicheren Wohngebietes rund um bevorstehende Ferien- oder Feiertage Einbrüche vermutet werden und welchen Weg die TäterInnen anhand der Verkehrslage wählen könnten. Sie sagt aber nicht, wie die EinbrecherInnen der Zukunft aussehen werden.
Die Polizei wird also möglicherweise jene Personen besonders kontrollieren, die ohnehin häufig ins Raster geraten. Eine Reportage der ARD in den USA hatte dies eindrücklich belegt: Angehalten wurden Personen, die aufgrund ihrer Kleidung eher unterprivilegierten Verhältnissen zuzuordnen sind.
Bye bye Datensparsamkeit
Trotzdem hat der LfD diesbezüglich keine Bedenken und glaubt daran, dass in Bayern alles mit rechten Dingen zugeht. Demnach würden bei „vermehrten Personenkontrollen in einem bestimmten Gebiet“ die rechtlichen Vorgaben (also auch die Nicht-Diskriminierung) „in jedem Einzelfall strikt durch den Polizeibeamten vor Ort eingehalten“. Das darf allerdings bezweifelt werden.
Eines lässt Petri in seinem „Prüfergebnis“ gänzlich unerwähnt: Dass nämlich das „Predictive Policing“ den polizeilichen Datenhunger steigern wird. Denn eine statistik-basierte Analysesoftware arbeitet umso besser, je mehr Informationen verarbeitet werden. Dass dies dem Grundsatz der Datensparsamkeit widerspricht, ist für den bayerischen Datenschützer offenbar kein Problem.
