Microsoft rückt keine Mails, die im Microsoft Datenzentrum in Irland gespeichert sind, an US-Ermittlungsbehörden heraus. Per US-Gerichtsbeschluss wurde Microsoft verpflichtet, diese Daten an die US-Ermittlungsbehörden herauszugeben. Spannende Frage: Verletzt der US-Gerichtsbeschluss nicht die Souveränität Irlands? Hat eine US-Behörde das Recht auf im Ausland lagernde Daten zuzugreifen, bzw. ein US-Gericht das Recht über diese Daten zu verfügen?
Einen ausführlicheren Bericht über Microsoft’s Widerstand findet ihr auf Golem.de:
Im Grundsatzstreit über den Zugriff von US-Behörden auf Rechenzentren in Europa will der Computerkonzern Microsoft vorerst keine Zugeständnisse machen. Solange das Berufungsverfahren laufe, wolle Microsoft nicht die von US-Ermittlungsbehörden geforderten E‑Mail-Daten aus seinem Rechenzentrum in Irland herausgeben, berichteten US-Medien am Samstag. Ende Juli hatte Bundesrichterin Loretta Preska entschieden, dass Microsoft die Daten herausgeben müsse, allerdings die Durchsetzung der Herausgabe zunächst aufgeschoben, um dem Unternehmen die Möglichkeit für ein Berufungsverfahren zu geben. Auf Druck der Ermittlungsbehörden hob Preska am vergangenen Freitag diesen Aufschub jedoch auf.
