Kein Ehrendoktor für Snowden in Rostock: Laut Wissenschaftsminister fehlen „besondere wissenschaftliche Leistungen“

Universität Rostock. Bild: Darkone. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.5.

Zur Posse, ob Edward Snowden eine Ehrenpromotion der Universität Rostock erhalten soll, hatten wir wiederholt berichtet. Jetzt ist es amtlich: nein. Der Bildungs- und Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb (SPD) erklärte heute:

Es ist unbestreitbar, dass das Handeln Edward Snowdens nicht nur ein hohes Maß an Courage erfordert, sondern auch unser Wissen über geheimdienstliche Tätigkeiten stark verändert hat. Gerade in einer sich zunehmend digitalisierenden Welt hat das Handeln Edward Snowdens daher erhebliche Auswirkungen – auch auf die Wissenschaft. Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns, das allein Rechtsgrundlage für die Vergabe einer Ehrenpromotion sein kann, fordert jedoch, dass der zu Ehrende selbst „besondere wissenschaftliche Leistungen“ erbracht haben muss.

Das Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern stellt jedoch im Vergleich zu den Gesetzen anderer Bundesländer besonders hohe Anforderungen. Während in anderen Ländern auch Personen mit der Ehrenpromotion geehrt werden können, die sich um die Demokratie, die Kultur oder die Wissenschaft verdient gemacht haben, müssen für Ehrenpromotionen in Mecklenburg-Vorpommern eigenständige „besondere wissenschaftliche Leistungen“ nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wurde durch die philosophische Fakultät der Universität Rostock nicht in hinreichender Weise geführt.

Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Hans-Jürgen von Wensierski, sieht das anders:

Er sei tief enttäuscht, dass sich der Minister der Argumentation des Rektors angeschlossen habe, sagte Wensierski NDR 1 Radio MV. Er könne nicht nachvollziehen, warum die Hochschulleitung und der Minister beanspruchen, die wissenschaftliche Leistung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters zu beurteilen. Das sei Sache der Fakultät. Der Rechtsaufsicht in Schwerin obliege allein eine formaljuristische Beurteilung des Ehrenpromotionsverfahrens – und da habe es keine Beanstandung gegeben. Im ersten Impuls könne es für ihn nur den Klageweg geben, so Wensierski weiter. Das aber sei mit dem Fakultätsrat abzustimmen.

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15 Ergänzungen

  1. Gerade im Kontext des Ehrendoktors der Universität Lübeck für Frau Schavan mehr als eine widerliche Entscheidung.

  2. @Dr. Schavan: Ehrendoktor-Titel sind Ländersache. Also kann SH anderen Ansprüche haben als MV.
    Allerdings frage ich mich, welche wissenschaftliche Leistung unser aktueller BundesPräsi erbracht hat, um Ehrendoktor der Uni HRO zu werden (hat er 1999 bekommen).

    Wird vielleicht Zeit, dass nicht Peinlichkeiten von JLaw, Kate Upton und Co. veröffentlicht werden, sondern von den Top-100 von CDU, CSU, SPD, Grüne und Linke (FDP hat sich ja zum Glück erledigt).
    Wobei die sicher genauso dezent unter den Teppich gekehrt werden, wie in der Vergangenheit (siehe http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsurteil-hoher-beamter-wegen-kinderpornos-verurteilt-1.40764)

    1. Bei Anette Schavan reichte es aus, der medizinischen Fakultät der Universität Lübeck durch Zuschusterung von weiteren Steuermitteln die Existenz gerettet zu haben.
      Ob man das als „Qualifikation“ für einen Ehrendoktor ansehen kann, wage ich zu bezweifeln, wissenschaftlich ist es auch im weiteren Sinne nur, wenn man den Fakultätserhalt als solches betrachtet.

  3. Was ist mit Leistungen in Kriminalistik, Medienwissenschaft und Journalistik? Außerdem doch definitiv in Philosophie: Er hat seine Entscheidung sehr sauber philosophisch und ethisch begründet und das öffentlich verteidigt.

    1. also eine Aufgabe für die philosophische Fakultät: Nachweisen, welche wissenschaftlichen philosophischen Leistungen er erbracht hat. Anders gesagt: Sein Werk (in Vorträgen usw.) philosophisch analysieren. Doktorarbeit für einen Philosophen?

    2. die editionsleistung der dokumente ist schwierig zu beurteilen, da die primärquellen so schwer zugänglich sind. unmöglich ist eine beurteilung aber nicht.

      .~.

  4. Mir ist durchaus nicht klar, was für „besondere wissenschaftlichen Leistungen“ noch von Snowden erwartet werden. Nicht umsonst haben sich mehrere Universitäten für ihn interessiert. Nach ihm wird das Netz nie mehr dasselbe sein. Allein seine Forschungen und Aussernandersetzungen im Bereich ITSicherheit, würden (und werden wahrscheinlich noch) etliche Doktorarbeiten abgeben. Wissenschaftlich ist Snowden so wichtig für die heutige Zeit, wie seinerzeit, z. B. Siegmund Freud oder Marx. Und das, ohne den üblichen formalen Bildungsweg.
    Das ganze Hin und Her ist beschämend. Es hätte besser gar nicht angefangen. Man hofft nur, dass er selber nicht soviel davon mitbekommen hat.

  5. Bah, ich finde die deutsche Wissenschaftslandschaft immer abstoßender. Nur noch bücklingsartiges Rumheucheln. Diderot würde Blut erbrechen.

    Eine einzige Fakultät kommt überhaupt auf die Idee, schon das spricht Bände der Erbärmlichkeit der Wissenschaftler dieses Landes (insbesondere in Informatik!).

    Was der SPD-Mann wohl eigentlich sagen wollte war, er kann die Verleihung nicht vornehmen, denn das bringt ihm keine Lobbyvorteile.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.