Die schwedische EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, hat sich gestern nach dem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung mit Journalisten aus Schweden getroffen. Laut dem Medium dn.se erklärte sie, dass es noch ungewiss sei, ob die EU-Kommission einen neuen Anlauf zur Wiedereinführung einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung starten würde.
Hier ist eine Übersetzung von Google (von uns leicht modifiziert):
Die Entscheidung des Gerichts war keine große Überraschung, nach der Kritik des Generalanwalts. Aber wir hatten keine Hinweise darauf, im Voraus von dem, wie das Urteil wird. Jetzt gibt es die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr und wir müssen überlegen, was ist es, an ihrer Stelle zu kommen. Aber wahrscheinlich wird es keine neue geben, betont sie.
Falls die EU-Kommission von sich aus keinen neuen Anlauf unternehmen möchte, kann natürlich der EU-Rat über die Ratspräsidentschaft einen neuen Richtlinienanlauf pushen. Zudem ist ungewiss, wer nach der EU-Wahl in der EU-Kommission sitzen und sowas entscheiden wird.
Fun-Fact: Es scheint derzeit auch unklar zu sein, ob die EU-Staaten ihre Geldbuße zurück gezahlt bekommen, die nicht rechtzeitig die jetzt für grundrechtswidrig erklärte Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umegsetzt haben. Deutschland ist da fein raus, weil die Strafzahlungen zwar immer arumentativ im Raum standen, aber nie durchgesetzt wurden.