US-Drohnen über Bayern operieren in Beschränkungsgebieten des „Euro Hawk“ – Testflüge angeblich verschoben

Drohnen-Streicheln am vergangenen Dienstag in Vilseck
Drohnen-Streicheln am vergangenen Dienstag in Vilseck

Dass die US-Armee 57 Drohnen in Deutschland stationiert hat, wurde erst am 18. Juli durch eine Kleine Anfrage der Linksfraktion bekannt. Das Verteidigungsministerium teilte mit, dass seitens der zuständigen Behörde der Bundeswehr längst entsprechende Aufstiegsgenehmigungen erteilt wurden. Auch zu den Standorten hat die Bundesregierung Angaben gemacht. Demnach befinden sich die Drohnen auf US-Basen in Bamberg, Hohenfels, Vilseck, Grafenwöhr und Illesheim. Dort wurden sogenannte „Gebiete mit Luftbeschränkungen“ eingerichtet, damit die Drohnen überhaupt starten dürfen.

Eine Woche später erschien dazu ein Artikel bei Telepolis, der anscheinend auch in Bayern gelesen wurde: Drei Tage danach verlangte der SPD-Abgeordneten Reinhard Strobl beim heimischen Staatsminister weitere Aufklärung. Da Bayern keine Verteidigungspolitik betreibt, hat sich dieser im Verteidigungsministerium kundig gemacht. Heraus kam, dass die Deutsche Flugsicherung mit der US-Armee an der „Realisierung einer ‚Luftbrücke'“ gearbeitet habe. US-Drohnen dürfen dann nicht mehr nur über den US-Basen aufsteigen, sondern zukünftig auch zwischen den Standorten verkehren. Damit sollten „bedarfsgerechtere Übungsmöglichkeiten für die US-Streitkräfte“ ermöglicht werden. Es handelt sich genau genommen um zwei Korridore mit einer Mindesthöhe von rund 3.300 Metern. Die Testflüge können damit vom Boden nicht bemerkt werden. Überflüge von Ortschaften würden ohnehin vermieden. Kameras würden laut einer Mitteilung zwar mitgeführt, würden aber nur über den US-Basen angeschaltet.

Fun fact: Erst nachträglich wurde mitgeteilt, dass die Drohnen ursprünglich ab dem 25. Juli in den Korridoren für den Krieg trainieren sollten. Die ungewollte Öffentlichkeit hat die Pläne der US-Armee wohl durchkreuzt. Da half auch die Einladung von Bürgermeistern, Polizei, Feuerwehr und Medien nichts, die letzten Dienstag allesamt US-Drohnen auf der Basis Vilseck streicheln sollten: Am Freitag meldete der Bayerische Rundfunk, dass die Korridore zunächst geschlossen bleiben.

Ein Sprecher der US-Armee gab demnach als Grund das schlechte Wetter an: Offensichtlich wusste er schon vor drei Tagen Bescheid, dass der Himmel über Bayern heute nicht die erforderliche „Sicht über mehrere tausend Meter“ ermöglicht. Der bayerische Sender hat jedoch am Freitag auch bei der deutschen Luftwaffe Erkundigungen eingeholt. Dort hieß es, es fehlten noch Genehmigungen, es könne auch noch kein Zeitpunkt für den Erteilung genannt werden.

Fluggenehmigungen schon seit 2005

Die ersten Aufstiegserlaubnisse für US-Drohnen in Deutschland wurden bereits 2005 genehmigt, bislang aber zum Flug nicht zwischen, sondern lediglich über den US-Basen. Vorausgegangen war eine Prüfung durch das zuständige Flugbetriebsreferat im Verteidigungsministerium. Eingebunden war auch der Leiter des Musterprüfwesens für Luftfahrtgerät der Bundeswehr, der bei der Wehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge angesiedelt ist. Diese sogenannte WTD 61 im bayerischen Manching ist für die Erprobung und Bewertung aller militärischen Luftfahrzeuge sowie deren Ausrüstung und Bewaffnung zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört ebenso die Prüfung von Drohnen und die Erteilung von Musterzulassungen.

Aufstiegsgenehmigungen wurden für die US-Drohnen „Raven“, „Hunter“ und „Shadow“ erteilt. Während die „Raven“ klein ist genug ist um sie per Hand zu starten, kann die „Hunter“ über 4.000 Meter aufsteigen und fliegt mit bis zu 200 Kilometer pro Stunde. Die Shadow als größte der in Deutschland stationierten US-Drohnen hat je nach Ausführung eine Spannweite von bis zu 10 Metern und ein Abfluggewicht von mehr als 700 Kilogramm. Sie kann über 10 Stunden in der Luft bleiben. Flüge in den geplanten Korridoren sollen nach Medienberichten allerdings nur mit dem Typ „Hunter“ vorgenommen werden.

Militärische genutzte Drohnen werden in drei Klassen eingeteilt. Die Typen „Raven“ und „Shadow“ gehören zur Kategorie 1 und dürfen damit nur oberhalb eines militärischen Übungsgeländes operieren. Möglich ist auch, sie auf abgesperrtem Gelände zu fliegen, wenn darüber ein Sperrgebiet für den zivilen Luftverkehr ausgewiesen ist bzw. sonstige Flugbeschränkungen bestehen. Aufgrund der Restriktionen sind die Drohnen der Kategorie 1 nicht zulassungspflichtig, obliegen jedoch einer Prüfpflicht.

Die „Hunter“ wird der „Kategorie 2“ zugerechnet und darf auch zwischen verschiedenen Sperrgebieten verkehren. Der Flugweg muss aber in für den allgemeinen Luftverkehr gesperrten Lufträumen erfolgen. Weil sie auch außerhalb von militärischem Übungsgelände operieren, sind sie zulassungspflichtig.

Unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorie 3 können am allgemeinen, zivilen Luftverkehr teilnehmen. Dadurch dürfen sie außerhalb von Gebieten mit Beschränkungen fliegen, müssen allerdings luftrechtliche Bestimmungen (etwa die Übermittlung von Flugplänen an die Flugsicherung) befolgen. Dies ist beispielsweise für die Crash-Drohne „LUNA“ des deutschen Herstellers EMT geplant. Die Firma hat für entsprechende Tests im bayerischen Spatzenhausen ein eigenes Gebiet mit Luftbeschränkung erhalten. Bislang wird die „LUNA“ nur von der Bundeswehr geflogen, bald will EMT auch an zivile Behörden verkaufen.

Bayern wird Drohnen-Teststrecke

Eine interessante Tatsache ging in der Berichterstattung bislang unter. Dem Abgeordneten Strobl wurde mitgeteilt, dass die Korridore für US-Drohnen in einem bereits bestehenden Luftbeschränkungsgebiet eingerichtet wurden. Es trägt die Bezeichnung „Frankenalb 1“, codiert als „ED-R 210“. „Frankenalb 1“ ist ein sogenannter „Temporary Reserved Airspace“, also ein zeitweilig für die übrige Luftfahrt gesperrter Luftraum. Das erklärt wohl, warum die Flüge der US-Drohnen zunächst nur für sechs Monate genehmigt werden sollen.

Auch die Flüge der Bundeswehr-Drohne „Euro Hawk“ fanden in dieser Zone statt. Nach seinen zahlreichen Starts in Manching kreuzte die nun für immer gegroundete Riesendrohne außerdem die Beschränkungsgebiete „Frankenalb 2“ sowie ein Gebiet über dem Übungsplatz Siegenburg, wo die US-Armee Boden-Luft-Schießtrainings durchführt.

Das Flugbeschränkungsgebiet Grafenwöhr trägt die Kennung „ED-R 138“ und wird ebenfalls für andere Drohnen-Tests genutzt. Unter anderem hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Forschungsprojekt „Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum“ (VUSIL) gefördert, das schon 2008 die Integration von Drohnen in den Luftraum außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten, also im nicht gesperrten Luftraum, untersuchte. Im Gegensatz zu den Flügen der US-Drohnen war damals allerdings noch keine Kritik laut geworden.

3 Ergänzungen

    1. Es gibt mehrere Gründe, warum sie uns in Deutschland mit Übungsflügen (Drohnen, F-16 Kampfjets, schwere 4-motorige Hercules C-130) gefährden und auch z.T. mit extremem Lärm bis in die Nacht terrorisieren:

      – Bundes- und Landespolitiker ermutigen sie aus Unterwürfigkeit und Karrieredenken dazu. Rheinland-Pfalz hat zwar keinen Verteidigungsminister, aber der Innenminister fühlt sich als solcher und reist regelmäßig in die USA, um sein Land den US-Truppen anzudienen und um Übungsflüge zu betteln.

      – Sie kriegen hier einen Kostenzuschuss. Zu den Millionen im Hunderterpack für den Ausbau der Air Base Spangdahlem und Ramstein gibt es eine Mrd. USD pro Jahr für den Betrieb ihrer Basen.

      – Hier ist es sowohl sicher als auch von der Infrastruktur attraktiv.

      – Sie sind vergleichsweise nah an einigen Kriegszielen.

      – Bei bemannten Übungsflügen sieht Deutschland von oben hübscher aus als die Wüste von Nevada.

      Ihr Verständnis von „guter Nachbarschaft“ bedeutet, dass die Deutschen am Boden gefälligst gute Nachbarn sein, ihr Grundwasser verseuchen lassen (Air Base Ramstein), unnötigen Übungsfluglärm bis in die Nacht ertragen und sich durch Scheinangriffe mit Kampfjets gefährden und verängstigen lassen sollen.

      Die Pleite der USA ist ein Segen für die Region Westpfalz/Eifel/Saarland. Derzeit haben aus wirtschaftlichen Gründen die einstmals werktäglichen Übungsflüge mit Kampfjets vorerst stark abgenommen. Mit den Hercules C-130 dröhnen sie aber ungebremst tief über die Häuser im Kreis herum und fliegen dazu noch Reservisten aus den USA ein.

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