Act of Terror – Ein Film über das Filmen von Polizisten. Und was dann passiert.
Gemma Atkinson hat in der Londoner U‑Bahn gefilmt, als ihr Freund angehalten und durchsucht wurde. Das reicht schon, um gegen das britische Terrorismus-Gesetz zu verstoßen. Dachte jedenfalls die beteiligte Polizei. Tatsächlich steht im Gesetz, dass es in Großbritannien verboten ist, PolizistInnen zu fotografieren oder zu filmen – wenn die Aufnahmen terroristisch nutzbar sind. Ich vermute,…
Gemma Atkinson hat in der Londoner U‑Bahn gefilmt, als ihr Freund angehalten und durchsucht wurde. Das reicht schon, um gegen das britische Terrorismus-Gesetz zu verstoßen. Dachte jedenfalls die beteiligte Polizei.
Tatsächlich steht im Gesetz, dass es in Großbritannien verboten ist, PolizistInnen zu fotografieren oder zu filmen – wenn die Aufnahmen terroristisch nutzbar sind. Ich vermute, dass das eine ziemlich dehnbare Definition ist.
Sie hat sich vor Gericht dagegen gewehrt, dass sie in Gewahrsam genommen und mit Handschellen gefesselt wurde. Und hat gewonnen. Das Geld aus dem Verfahren hat sie in diesen kurzen Film gesteckt:
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Nebenbei wird auch sehr anschaulich gezeigt, warum nur wenige Leute die Nerven haben, juristisch gegen die Polizei vorzugehen. Das ist hier nicht anders.
Anne Roth war bis 2023 netzpolitische Referentin der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag und schreibt und spricht jetzt freiberuflich über netzpolitische Themen. Außerdem bloggt sie gelegentlich über Innenpolitik, Netzpolitik, Medien und Feministisches in ihrem Blog annalist. Kontakt
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10 Kommentare zu „Act of Terror – Ein Film über das Filmen von Polizisten. Und was dann passiert.“
Wolf
,
Ähnliches erlebte ich 2009 in Hannover, allerdings ohne eingesperrt zu werden, nur weil ein Streifenwagen durchs Bild meiner Videoaufnahme fuhr. Die beiden Beamten stiegen aus und verbrachten tatsächlich 20 Minuten ihrer Dienstzeit damit, sich von mir erklären zu lassen, dass ich im öffentlichen Raum filmen kann, was ich will.
Meine Rückfrage beim Pressesprecher der Polizei, was dieses merkwürdige Verhalten zu bedeuten habe, blieb bis heute unbeantwortet.
Peter
,
Die Bullen wollen sich einfach nicht kontrollieren lassen – wäre ja noch schöner, wenn jemand ihre Gewalthandlungen oder Rechtsverstöße dokumentiert.
Anders
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George Orwell lag wohl lediglich mit der Jahreszahl daneben…
kleitos
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Der Orwell, dessen Haus von Kameras überwacht wird?
Wie sieht diesbezüglich eigentlich die Rechtssituation in Deutschland aus? Darf ich hier auch die Preisgabe meines Namens verweigern, wenn kein (starker) Straftatsverdacht vorliegt?
kleitos
,
Nein.
Hintergründe bei einem Artikel von UV (und in den Kommentaren):
Bindet doch bitte nicht diesen Flash-Mist in die Seite ein. Oder macht bitte wenigstens zusätzlich einen Direktlink zu Vimeo, die bieten ja manchmal Download-Buttons an.
Jede Sekunde die ich Flash anschalten muss ist eine zu viel ;-)
Nils-Hero Lindemann
,
Sind Quellenangaben aus der Mode gekommen?
Bitte bei Videos strg+c‑baren Link zum Original einfügen.
Danke.
Nils-Hero Lindemann
,
Ich bin doof. Da ist er ja.
Dieser Artikel ist älter als 12 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.
Ergänzungen
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10 Kommentare zu „Act of Terror – Ein Film über das Filmen von Polizisten. Und was dann passiert.“
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Ähnliches erlebte ich 2009 in Hannover, allerdings ohne eingesperrt zu werden, nur weil ein Streifenwagen durchs Bild meiner Videoaufnahme fuhr. Die beiden Beamten stiegen aus und verbrachten tatsächlich 20 Minuten ihrer Dienstzeit damit, sich von mir erklären zu lassen, dass ich im öffentlichen Raum filmen kann, was ich will.
Meine Rückfrage beim Pressesprecher der Polizei, was dieses merkwürdige Verhalten zu bedeuten habe, blieb bis heute unbeantwortet.
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Die Bullen wollen sich einfach nicht kontrollieren lassen – wäre ja noch schöner, wenn jemand ihre Gewalthandlungen oder Rechtsverstöße dokumentiert.
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George Orwell lag wohl lediglich mit der Jahreszahl daneben…
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Der Orwell, dessen Haus von Kameras überwacht wird?
http://www.standard.co.uk/news/george-orwell-big-brother-is-watching-your-house-7086271.html
SCNR
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Exzellenter Film! Da war ich wirklich überrascht, ich hätte mit mehr sensationsheischenden Bildern gerechnet.
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Wie sieht diesbezüglich eigentlich die Rechtssituation in Deutschland aus? Darf ich hier auch die Preisgabe meines Namens verweigern, wenn kein (starker) Straftatsverdacht vorliegt?
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Nein.
Hintergründe bei einem Artikel von UV (und in den Kommentaren):
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/05/06/ein-spielchen/
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Bindet doch bitte nicht diesen Flash-Mist in die Seite ein. Oder macht bitte wenigstens zusätzlich einen Direktlink zu Vimeo, die bieten ja manchmal Download-Buttons an.
Jede Sekunde die ich Flash anschalten muss ist eine zu viel ;-)
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Sind Quellenangaben aus der Mode gekommen?
Bitte bei Videos strg+c‑baren Link zum Original einfügen.
Danke.
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Ich bin doof. Da ist er ja.
Dieser Artikel ist älter als 12 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.