Das Radiofeuilleton auf Deutschlandradio Kultur berichtete in der Sendung „Elektronische Welten“ über „Abmahnwahn bei Urheberrechtsverletzungen – Wie Anwälte mit Abmahnungen Profit machen“.
Im Netz können urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik und Filme rasend schnell und massenhaft verbreitet werden – zum Schaden der Urheber. Manchmal kommen aber auch Verbraucher zu Schaden: Es hat sich eine Abmahnindustrie etabliert, vor der niemand sicher ist. Nicht einmal diejenigen ohne Internetzugang.
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Ein Kommentar zu „Abmahnwahn bei Urheberrechtsverletzungen“
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Jedem Betroffenen rate ich sich mit dem Thema IP-Spoofing und „man in the middle“ auseinander zu setzten.
Weiterhin ist zu empfehlen sich neben der IP-Adresse auch die MAC Adresse vom gegnerischen Anwalt nennen zu lassen.
Die MAC-Adresse (Media-Access-Control-Adresse) ist die Hardware-Adresse eines Geräts in einem Netzwerk.
Nur in Verbindung mit beiden Adressen, also IP und MAC, ist eine Identifikation möglich.
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