Japan: Filesharing wird zur Straftat, Gefängnisstrafen drohen

Mit einem neuen Gesetz, das gestern vom Oberhaus verabschiedet wurde, will Japan den Raubmordkopierern das Leben schwer machen. Statt „nur“ mit einer Zivilklage müssen japanische Nutzer, die sich ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme herunterladen oder von Datenträgern kopieren, ab dem 1. Oktober mit einer Strafanzeige rechnen. Das Strafmaß beträgt dann bis zu zwei Jahren Gefängnis oder zwei Millionen Yen (knapp 20.000 Euro).

Der Gesetzentwurf, der ursprünglich keine näheren Angaben zum Strafmaß enthielt, wurde auf Druck der oppositionellen ehemaligen Dauerregierungspartei LDP und der japanischen Contentlobby RIAJ dementsprechend abgeändert. Die zweite Parlamentskammer, das Unterhaus, stimmte dem Gesetz schon letzte Woche zu.

Auch das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen und jegliche dazu verwendete Software werden illegal. Wer also in Zukunft Musik von einer alten CD auf den iPod laden oder eine DVD via Backup vor Kratzern schützen will, kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Auf Kritik stößt vor allem ein Absatz, der vorsieht, dass lediglich Nutzer bestraft werden sollen, die sich „der Illegalität der Kopie bewußt sind“. Dies lasse sich laut Gegner des Gesetzes kaum objektiv beurteilen und öffne Rechtsunsicherheit und Willkür Tür und Tor. Auch die Kriminalisierung einer breiten Masse vor allem jugendlicher Bürger wird befürchtet. In Deutschland wurden laut einer eine Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) inzwischen über 4 Millionen Bürger abgemahnt. Allein 2011 wurden über 200.000 Abmahnungen verschickt.

[Weitere Quellen: wired und wired]

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19 Ergänzungen

  1. In Deutschland wurden laut einer eine Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) inzwischen über 4 Millionen Bürger abgemahnt. Allein 2011 wurden über 200.000 Abmahnungen verschickt.

    Na, wenigstens eine Branche, bei der es trotz Krise fleissig boomt ;-)

  2. Der Gesetzentwurf soll ja ziemlich heftig durchgepeitscht worden sein. Lasst mich raten: Als Begründung werden die massiven Verkaufsrückgänge seit dem 11. Mai 2011 genannt, welche sich definitiv nur auf massives Filesharing zurückführen lassen können? ;)

  3. Strafrecht könnte aber doch (theoretisch) auch eine Verbesserung sein…wenn im Gegenzug die zivilrechtliche Klagemöglichkeit mitsamt ihren idR. überzogenen Anwaltskosten samt Schadensersatz-Forderungen wegfallen, und der Staat die vielen Millionen Fälle von kleinen Gelegenheits-Downloadern in der Praxis überhaupt nicht weiter verfolgen bzw. üblicherweise die Klage einstellen würde…

    1. Die zivilrechtliche Klagemöglichkeit fällt selbstverständlich nicht weg. Diese Vorstellung ist geradezu bizarr (als ob ein Bankräuber sich nach Abbrummen der Haftstrafe ungestört der Beute erfreuen dürfte). Die Anwaltskosten richten sich nach Gegenstandswert, und für einen reinen Download ist der ziemlich mickrig. Die hohen Kosten kommen dadurch zustande, daß ein Tauschbörsen-Downloader eben in der Regel auch vollautomatisch hochlädt, und dafür kann man den Gegenstandswert in die Höhe phantasieren.

      1. Ich glaube ja auch nicht daran. Kauder hat es mal so dargestellt, als könne das eine das andere ersetzen:

        „Dann setzen wir eben ein Two-Strikes Modell um. Das zweistufige Warnmodell ist nichts anderes als eine kostenlose Abmahnung. Man zahlt bisher für Abmahnungen Anwaltskosten in einer Größenordnung von 1.000 bis 2.000 Euro für den geringfügigsten Verstoß. […]“

        http://blog.die-linke.de/digitalelinke/siegfried-kauder-pladiert-jetzt-fur-two-strikes-three-strikes-bleibt-option/

        „Kostenlose Abmahnung“ hört sich für mich nach Abschaffung der zivilrechtlichen Forderung an…oder war das einfach nur das übliche „Kauderwelsch“?

      2. @rjb: Stimmt, die Lizenz-/Schadensersatz-/Ermittlungskosten hat er außen vor gelassen. Bei Geringfügigkeit werden 1000-2000 EUR Anwaltskosten auch mWn. nicht erreicht. Eher geht das los bei _Gesamt_kosten ab ~450 EUR aufwärts, z.B. bei Upload von 1 Song per Tauschbörse. Da frage ich mich, woher er seine Zahlen nimmt.

        Gesundes Misstrauen gegen 2/3-Strikes sollte man wohl haben. Kauders „Warnmodell“ könnte sogar darauf abzielen, dass Nutzer dadurch erstmals auch für reine Downloads Post bekämen, wo sich der Aufwand wg. dem von dir erwähnten geringen Gegenstandswert (keine Verbreitung an andere) vorher nicht gelohnt hat.

        Je nach Rechtsprechung (temporäre Kopie=Download oder nicht) könnte in letzter Konsequenz sogar ein Klick auf eine unbekannte Webseite mit selbst-startendem Audio-/Videostream in Zukunft bereits genügen. Normales Surfen wäre kaum noch möglich – man traut sich nicht mehr Kurzlinks anzuklicken, usw. Dieser Punkt bleibt hoffentlich Schwarzmalerei, aber mit Sicherheit würden die ersten beiden „Strikes“ umso schneller auch für Bagatelldelikte eingesetzt.

        Und ja, bei Tauschbörsennutzung wäre zusätzl. Schadensersatz mit größter Wahrscheinlichkeit immer noch mit von der Partie, auch bei den ersten beiden „Gratis“verfehlungen. Gibt dann eben nochmal Post.

        Alles in allem ganz schön perfide, das dann als „kostenlose Abmahnungen“ zu bezeichnen.

    1. Begriff der die maßlose Übertreibung des Wortes „Raubkopie“ verdeutlichen soll.
      Juristisch gehört zu Raub immer Gewaltanwendung. Sonst ist es „nur“ Diebstahl. Weil sich aber „Diebstahl durch Kopieren“ blöd anhört (und man den Widerspruch merkt), wird fleißig zur „Raubkopie“ dramatisiert.

      1. Dazu kommt noch, dass bei „Diebstahl durch Kopieren“ jedem vernünftigen Mensch sofort klar wird, dass das völliger Blödsinn ist. Diebstahl setzt ja schließlich voraus, dass der andere nachher nichts mehr hat – bei Kopie haben aber nachher beide.
        Bei „Raubkopie“ setzt aus irgendeinem Grund diese Intelligenz aber aus.

  4. @ Andreas Müller:
    Aber das Wort „Filesharing“ ist hier in dem Betrag und auch in der Überschrift definitiv falsch. Es kann hierbei nicht um „Filesharing“ gehen, sondern nur um => „Urheberrechtsverletzungen“.

    Eigentlich hätte dir das ganz einfach auffallen müssen, weil guck mal die Logik: Der Begriff „Filesharing“ könnte grundsätzlich selbst nie eine Straftat sein, sondern eine Straftat kann sich immer nur auf die Handlung beziehen – also auf das, was genau getauscht wurde.

    Das ergibt sich alleine daraus: Zunächst mal kann ja jeder Urheber grundsätzlich selbst entscheiden, was mit seinem Werk geschieht. Wenn er sich jetzt dafür entscheiden würde das sein Werk kostenlos und ohne vorherige Zustimmung weiterverbreitet werden darf (ala.Creative-Commons), wäre das filesharen dieses Werkes ja grundsätzlich immer legal – und kann ja deshalb auch nicht gleichzeitig illegal sein.

    Das Begriff „Filesharing“ sagt alleine nur aus: „Das Dateien getauscht wurden“, aber es sagt grundsätzlich nie aus: „Welche Dateien es waren“ .. Ob es legale Dateien oder illegale Dateien waren, sagt das Wort „Filesharing“ nie aus, deshalb kann auch das Wort „Filesharing“ selbst nie eine Straftat sein.

  5. Japan also ein Land was Filesharing nun härter Bestraft als den Bau und das Betreiben unsicherer AKW, da Filesharing ja auch viel gefährlicher ist als ein Super-Gau wie in Fukushima …..

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