Mit einem neuen Gesetz, das gestern vom Oberhaus verabschiedet wurde, will Japan den Raubmordkopierern das Leben schwer machen. Statt „nur“ mit einer Zivilklage müssen japanische Nutzer, die sich ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme herunterladen oder von Datenträgern kopieren, ab dem 1. Oktober mit einer Strafanzeige rechnen. Das Strafmaß beträgt dann bis zu zwei Jahren Gefängnis oder zwei Millionen Yen (knapp 20.000 Euro).
Der Gesetzentwurf, der ursprünglich keine näheren Angaben zum Strafmaß enthielt, wurde auf Druck der oppositionellen ehemaligen Dauerregierungspartei LDP und der japanischen Contentlobby RIAJ dementsprechend abgeändert. Die zweite Parlamentskammer, das Unterhaus, stimmte dem Gesetz schon letzte Woche zu.
Auch das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen und jegliche dazu verwendete Software werden illegal. Wer also in Zukunft Musik von einer alten CD auf den iPod laden oder eine DVD via Backup vor Kratzern schützen will, kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Auf Kritik stößt vor allem ein Absatz, der vorsieht, dass lediglich Nutzer bestraft werden sollen, die sich „der Illegalität der Kopie bewußt sind“. Dies lasse sich laut Gegner des Gesetzes kaum objektiv beurteilen und öffne Rechtsunsicherheit und Willkür Tür und Tor. Auch die Kriminalisierung einer breiten Masse vor allem jugendlicher Bürger wird befürchtet. In Deutschland wurden laut einer eine Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) inzwischen über 4 Millionen Bürger abgemahnt. Allein 2011 wurden über 200.000 Abmahnungen verschickt.
