CSU-Netzrat legt 2. Positionspapier vor

Der CSU-Netzrat, ein Beratungsgremium, das der CSU helfen soll, das Internet zu verstehen und eine intelligentere Netzpolitik zu schaffen, hat sein zweites Positionspapier (PDF) ins Netz gestellt. Das von Dorothee Bär (MdB) und Prof. Dr. Dirk Heckmann unterschriebene Papier klingt durchaus in vielen Punkten progressiv und zumindest für die CSU zukunftsweisend. Auch wenn man sich bei Themen wie der Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung nicht eindeutig positionieren will, regt der Beitrag hoffentlich die eigenen Parteifreunde dazu an, sich mit der Analyse und den Argumenten auseinander zu setzen und zukünftig eine grundrechtsfreundlichere Politik zu gestalten. Vor allem die Anti-ACTA-Argumentation von Professor Heckmann ist sehr gut geeignet, sie jedem konservativen Politiker mit der Bitte zur Beachtung und anschließender Ablehnung von ACTA zu schicken.

Wir lassen uns mal überraschen, was davon in konkrete Politik umgesetzt wird. Die interessantesten Punkte des 44-Seiten langen Positionspapieres haben wir hier mal dokumentiert.

Netzneutralität gewährleisten:

Zudem müsse gewährleistet werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Möglichkeiten haben, online an Informationen und Content zu kommen und die Netzneutralität garantiert werden kann. „Das Internet gehört für uns zur Grundversorgung wie Strom und fließend Wasser.“ […] „Die Versorgung der Menschen mit der nötigen Infrastruktur, der flächendeckende Breitbandausbau, die Sicherung und Gewährleistung der Netzneutralität“, all das seien „unverzichtbare Bausteine, die uns helfen, Brücken zu bauen, um die „Digitale Spaltung“ zu überwinden.“

Bildung:

Ein längeres Kapitel dreht sich um IT in der Schule. Hier spricht man sich gegen Handyverbote aus: „Dass ein Verbot von Smartphones und ähnlichen Geräten auf dem Schulgelände als abzuschaffender Anachronismus zu betrachten ist, verstehen wir als Selbstverständlichkeit.“ Um dann die pointierte Forderung zu bringen: Für jedes Kind einen Tablet-PC. Gefordert werden auch „entsprechende urheberrechtliche Vereinfachungen und Anpassungen“, „um auch den Lehrerinnen und Lehrern die Sicherheit zu geben, Lerninhalte digital vermitteln zu können, ohne sich in rechtlichen Grauzonen zu bewegen.“ Allerdings verpasst man die Chance, sich klar für offene Bildungsinhalte auszusprechen. Das Thema wurde leider vergessen.

Kein Leistungsschutzrecht:

„Die isolierte Forderung nach einem Leistungsschutzrecht zum Beispiel, also die Suche nach einfachen Lösungen und bequemer Sicherung des Status Quo mit Hilfe des Gesetzgebers“, sei der falsche Weg. Stattdessen sei „Kreativität im Hinblick auf neue Geschäftsmodelle und einer modernen Inhaltspräsentation gefragt“.

Quellentransparenz im Journalismus:

Nutzer von Nachrichtenangeboten im Internet legten großen Wert auf Quellentransparenz und bewerten bspw. Wikipedia in dieser Hinsicht besser als Presse-Websites. Die Transparenz des Ursprungs einer Information werde „auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen und sollte daher als wichtiges Qualitätsmerkmal journalistischer Informationen und Websites betrachtet werden.“

Grundrecht auf Internet:

Es gebe bereits ein solches Grundrecht auf Internetnutzung. Und zwar in Auslegung des Grundgesetzes. Dort sei neben dem expliziten Grundrecht, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (Art. 5 Abs. 1 Satz
1 GG) zahlreiche Freiheitsrechte (besonders die Berufsfreiheit, aber auch die Eigentumsgarantie, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie weitere politische und soziale Teilhaberechte) normiert, aus deren Gesamtschau sich eben dieses Grundrecht auf adäquate Internetnutzung ergebe. Daraus ergebe sich zwar kein direkter Anspruch der Bürger auf Finanzierung von Hardware, Software und Services aus öffentlichen Geldern, jedoch eine Infrastrukturschaffungspflicht des Staates mit dezidierten Regulierungsgrenzen (keine Netzsperren, keine Internetnutzungsverbote wie z.B. Three-Strikes-out). Der Staat müsse bei der Konkretisierung seines Gestaltungsauftrages der herausragenden Bedeutung der Internetnutzung Rechnung tragen. Er trägt damit eine Mitverantwortung für den Netzausbau.

Interessant ist die Herangehensweise an Dilemmata wie „Freiheit versus Sicherheit“:

So stelle sich die Grundsatzfrage: Wie viel Anonymität braucht, wie viel Anonymität vertrage unsere (digitale) Gesellschaft? „Gibt es ein „Grundrecht auf Anonymität“ und wie weit geht sein Schutz? Sollen sich Menschen im Internet völlig anonym bewegen können? Ein letztes Mal: Was erwarten die Menschen? Möchten sie vor Anonymitätsmissbrauch geschützt oder bei ihrer anonymen Internetnutzung in Ruhe gelassen werden? Soll der Staat sich einmischen oder heraushalten?“ Das so beschriebene Dilemma sei weder ein Grund gegen, noch einer für die sog. Vorratsdatenspeicherung. Es zeige nur den Hintergrund auf, vor dem diese politisch
hochumstrittene und rechtlich bislang nicht vollständig geklärte Thematik (auch vor dem Hintergrund von iPv6) zu diskutieren ist.

Keine Netzsperren:

Bereits im ersten Positionspapier des CSU Netzrates 2011 habe man sich klar gegen Netzsperren ausgesprochen. Sie seien technisch leicht umgehbar und kontraproduktiv. Vor allem seien sie so unverhältnismäßig wie die Verhängung einer pauschalen Ausgangssperre zur Vermeidung von Straftaten im öffentlichen Raum. Wenn dieses Instrument danach nicht einmal zur Bekämpfung eines Verbrechens wie der Dokumentation von Kindesmissbrauch durch Bilder und Videos im Internet tauge, gelte im Erst-recht-Schluss: „Keine Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzungen oder andere Gesetzesverstöße. Deren Unzulässigkeit haben mittlerweile auch der Europäische Gerichtshof und weitere Gerichte bestätigt.“

Kein 3-Strikes:

In ähnlicher Weise lehne man auch den Plan ab, einer zweifachen erfolglosen Ermahnung die Sperrung des Internetzugangs für einen Rechtsverletzer folgen zu lassen. Auch dieses Instrument sei unverhältnismäßig und letztlich untauglich. Eine Distanzierung von einem Warnmodell-System, wie es heute im Bundeswirtschaftsministerium diskutiert und von Teilen der Bundesregierung favorisiert wird, liest man hingegen nicht.

ACTA ablehnen:

Das ACTA-Abkommen lehne man in seiner jetzigen Form ab, obwohl es inhaltlich weitestgehend dem entspreche, was im deutschen Urheberrecht schon heute geregelt sei. Es weise nämlich drei erhebliche Defizite auf:

Zunächst beim Regelungsgegenstand: Das Urheberrecht sei als magna carta der Informationsgesellschaft keine politisch beliebige Verfügungsmasse. Die Internetnutzer, und das sei in naher Zukunft jedermann, hätten ein spezifisches und berechtigtes Interesse daran, mitzuentscheiden, wie Informationen geschützt, zugänglich gemacht und verbreitet werden. Es gebe „ein dringendes Interesse an einer baldigen und vor allem fairen Urheberrechtsreform, die den gewandelten technischen und sozialen Bedingungen, der Rolle des Urhebers mit den neuen Vertriebswegen und Wertschöpfungsketten, dem Phänomen einer „Abmahnindustrie“ und den begrenzten Kontrollmöglichkeiten der Provider Rechnung“ trage. Das erste Defizit liege bei ACTA schlicht darin, dass es dieser Herausforderung überhaupt keine Rechnung trägt. Statt einer neuen Austarierung der Interessen der Urheber, Rechteverwerter und Nutznießer bleibe es bei dem überkommenen Schutz-und-Schranken-Modell, für das sich kein gesellschaftlicher Konsens mehr finde.

„Des Weiteren bei der Regelungsintention“: Der eigentliche Zweck des Abkommens liege in einer Harmonisierung der Schutzstandards mit einem Schwerpunkt auf (rechtsstaatlichen) Zwangsmaßnahmen. Das genüge angesichts technischer Umgehungsmaßnahmen oder einer Überforderung der Normadressaten durch eine unzeitgemäße, komplexe und komplizierte Rechtslage nicht. Das zweite Defizit äußere sich bei ACTA in einer gewissen Unbeholfenheit bei den Schutzmaßnahmen. „Durchaus typisch für überkommene politische Denkmuster werden Maßnahmen wie das Three-Strikes-Out-Modell, Sperr-, Filter- und Kontrollzwänge erwogen, die sich vielfach bereits als technisch untauglich, unverhältnismäßig und wenig akzeptanzstiftend erwiesen haben“. Dass diese mittlerweile aus dem Entwurf des Abkommens gestrichen wurden, erscheine wenig beruhigend. „Das Gesamtkonzept sei nämlich in einem Geiste verfasst, der solche Maßnahmen als „ultima ratio“ provozieren könnte, wenn und weil sich die vereinbarten Schutzmaßnahmen als unzureichend erweisen“. Dieser Zwangsmühle entkomme man nur mit der Herstellung eines breiten gesellschaftlichen Konsenses.

Geradezu kontraproduktiv erweise sich schließlich das Regelungsverfahren: „Die Art und Weise, wie das Abkommen im Vorfeld zwischen den Vertragspartnern verhandelt wurde – intransparent und unter Ausschluss der Betroffenen -, mag völkerrechtliche Gepflogenheit sein. Ebenso mag die letztverbindliche Entscheidung durch parlamentarische Ratifizierung dem Modus einer repräsentativen Demokratie entsprechen“. Dies bewirke jedoch bestenfalls Legalität (im Sinne formaler Rechtmäßigkeit), nicht Legitimität (im Sinne von inhaltlicher Anerkennungswürdigkeit) der daraus hervorgehenden Normen. Das Urheberrecht, das im digitalen Zeitalter unstreitig reformbedürftig sei, sollte durch keine staatlich veranlasste Maßnahme vorab verfestigt werden. Das dritte – und größte – Defizit von ACTA liege also in der fehlenden Bürgerbeteiligung. Die Informationsgesellschaft verlange, gerade in Bezug auf ihre identitätsstiftenden Normen (wie eben dem Urheberrecht) „so etwas wie empathische Kooperation“.

Onlinedurchsuchung:

Bei der Onlinedurchsuchung ist man kritisch, sieht aber trotzdem einen möglichen Weg durch eine transparente, kontrollierte Beschaffung bzw. Herstellung von Software. Auch und gerade bei staatlichem IT-Einsatz müsse Transparenz und Qualitätssicherung höchstes Gebot sein. Zum anderen müsse technisch sichergestellt sein, dass eine solche (Trojaner-) Software tatsächlich nichts anderes bewirkt als gesetzlich präzise vorgegeben ist. Die Trojaner-Diskussion zeige ein weiteres Mal, dass beim Zusammenspiel von rechtlichen Befugnissen und technischen Maßnahmen größte Sorgfalt erforderlich sei. Ob auf diese Weise überhaupt eine „gerichtsfeste“ Online-Durchsuchung künftig möglich sei, „bleibt aus unserer Sicht abzuwarten“. Dies gelte auch hinsichtlich einer sog. Quellen Telekommunikationsüberwachung.

Verfassungskonforme Gesetzgebung:

„Es mag eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Gesetzgeber bei seinem Wirken, auch und gerade bei der Begründung freiheitseinschränkender Sicherheitsinstrumente die verfassungsrechtlichen (und natürlich auch europarechtlichen) Grenzen beachtet“. Leider habe es in den letzten Jahren eine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gegeben, in denen das höchste Gericht eben solche Gesetze für verfassungswidrig erklärt habe: Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung, automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung, Vorratsdatenspeicherung u.a.m.

Netzpolitik im gesellschaftlichen Dialog gestalten:

„Wir verstehen die repräsentative Demokratie – wie gesehen – als responsive Demokratie.“ Das Parlament solle, gerade wenn es um wichtige Weichenstellungen im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit gehe, einen breiten Konsens suchen. Und zwar in einem Dialog mit den gesellschaftlichen Kräften – auch denen, die gemeinhin als „Netzgemeinde“ bezeichnet werden. „Dafür sollen geeignete Beteiligungsformen gesucht bzw. gestaltet werden, die eine Interessenvertretung der „Gesamtbevölkerung“ ermöglichen“. Nicht jedes Interesse werde am Ende ganz berücksichtigt werden können. Jedoch müsse dies einer Akzeptanz nicht entgegenstehen, wenn die Entscheidungen plausibel erklärt werden. Als Beispiele werden der durch den damaligen Bundesinnenminister de Maizière initiierten Netzdialog, aber auch dem Verbraucherschutzdialog durch Bundesministerin Aigner oder die Mitwirkung bestimmter Experten in der Enquete Kommission Internet und Digitale Gesellschaft u.a.m.) genannt, dies „sollte aber ausgebaut werden“.

Pflicht zur Abschätzung der Technikfolgen und sozialen Folgen:

„Informationstechnische Eingriffe haben nicht nur kurzfristige Folgen, etwa beim Zugriff auf bestimmte personenbezogene Daten. Sie wirken auch langfristig“. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem solchen Kontext von dem „diffusen Gefühl permanenten Überwachtseins“ gesprochen. Solche sozialen Folgen, aber auch Konsequenzen zum Beispiel für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sollten erkannt, bewertet und bei den Gesetzen und ihren Umsetzungsakten berücksichtigt werden. „Ähnlich wie die obligatorische „Umweltverträglichkeitsprüfung“ könnte es eine „Privatsphärenverträglichkeitsprüfung“ geben.“ Dabei sei der von Alexander Roßnagel, Staatsrechtler und Sachverständiger im Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht, zutreffend entwickelte Gedanke einer „Überwachungsgesamtrechnung“ zu berücksichtigen: „Einzelne Maßnahmen mögen für sich noch verhältnismäßig und vertretbar sein. In der Summe kann aber ein Eingriffs- und Belastungspotential entstehen, das mit einem nachhaltigen Grundrechtsschutz unvereinbar ist.“ Das müsse auch in einem übergreifenden Be- und Entlastungskonzept geprüft werden, weil einzelne Gesetzgebungsvorhaben möglicherweise damit überfordert wären.

Querschnittsthema Netzpolitik und Staatsminister dafür:

In einem Fazit werden noch Thesen aufgestellt, die ergeben, dass Netzpolitik ein Querschnittsthema sei. Gefordert wird auch die Schaffung des Amtes eines Staatsministers / einer Staatsministerin für Internet und Digitale Gesellschaft auf Bundesebene. Ein Internetstaatsminister müsse als Schnittstelle zwischen den verschiedenen politischen Ressorts fungieren. Das Querschnittsthema Netzpolitik finde unter seinem Dach eine Sammelstelle. Der Internetstaatsminister sei damit der Ingenieur, der die Architekten – also die klassischen politischen Ressorts – in Fachfragen berate.

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13 Ergänzungen

  1. Gibt´s was Neues von Frau Bärs großartigem Internet-Radiergummi? Den hatte sie damals doch so groß als Thema aufgezogen und die Diskussion als notwendig verteidigt. Na, Doro? Erzähl mal…

    1. Kann es sein, daß Du gerade Frau Bär mit ihrer Parteifreundin, der Verbraucherschutzministerin Aigner, verwechselst? Ansonsten: Angesichts von http://www.x-pire.de/ würde ich sagen, es hat sich ausradiert (in zweierlei Sinn)

      1. Nein, kann es nicht. Frau Bär hatte auf dem letzten CSU Netzkongress betont, wie wichtig es sei, über das Konzept des Internet-Radiergummis zu sprechen, auch wenn dieses Konzept ausgemachter Blödsinn ist.

        Da ich sehr nachtragend bin, halte ich ihr diese Wichtigtuerei (denn etwas anderes als eine Wichtigtuerin, die Nieschen besetzt, ist Frau Bär nicht) bis in alle Ewigkeit vor.

  2. und leider wird dieses Positionspapier ungefähr soviel bewegen wie ne ameise nen baumstamm hochheben kann ……

  3. Im Moment schwanke ich zwischen Piratenpartei und CSU. Aber wenn das mal offizielle CSU-Parteipolitik werden sollte, hat die Piratenpartei eigentlich ihre ursprünglichen Ziele erreicht und ich kann guten Gewissens CSU-Mitglied werden.
    An der Piratenpartei stören mich die extrem linken Positionen (v.a. bedingungsloses Grundeinkommen) und an der CSU die netzfeindlichen Law&Order-Positionen.
    Wenn die Piratenpartei weiter von den Linken gekarpert wird und die CSU vielleicht langsam vernünftiger wird, macht die Entscheidung für den Parteibeitritt einfacher.

    1. >> Im Moment schwanke ich zwischen Piratenpartei und CSU
      >> guten Gewissens CSU-Mitglied werden
      >> die Piratenpartei weiter von den Linken gekarpert

      Lang nicht mehr so gelacht! ^^ made my day

    2. Menschen, die über das das bedingungslose Grundeinkommen diskutieren möchten, findet man fast überall im politischen Spektrum. In der Union z.B. Dieter Althaus mit dem „Solidarischen Bürgergeld“.

      Oder lies mal über Milton Friedmann und die negative Einkommenssteuer nach. Ich finde es jetzt irgendwie schwer, mir Milton Friedmann als extremen Linken vorzustellen.

      Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens an sich ist keine „extrem linke Position“.

      So wie ich die Piraten verstehe, haben die auch kein fertiges Konzept sondern fordern eigentlich nur eine Diskussion, in der dann ganz verschiedene Modelle und Ansätze aus ganz verschiedenen politischen Ecken auftauchen würden.

  4. Heckmann? War das nicht der Mensch, der sich damals bei der Trojanerverhandlung vor dem BVerfG völlig blamiert hat?

  5. habt ihr mitbekommen, dass britische forscher eine drucktechnik entwickeln, der den toner weglasern kann. damit könnten die internetausdrucker endlich total viel papier sparen. wenn sich eine seite mal ändern, kann man die einfach auf dem gleichen papier nochmal neu ausdrucken. total praktisch, sozusagen ne bildwiederholungsrate die unter 10 minuten ist!
    ich hoffe, dass dann bei dem benutzer durch diese hohe framerate kein epileptischer anfall hervorgerufen wird.

  6. Ich frage mich gerade, ob sich die CSU auf eine schwarz-grüne Koalition vorbereitet. Chapeau jedenfalls, bis auf die Staatstrojaner-Sachen klingt das alles recht positiv.

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